Betreff
Friedhofskonzeption der Bühler Friedhöfe,
Sachstandsbericht
Vorlage
2021/063
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Umsetzung der Friedhofskonzeption fortzusetzen.

 

 


I. Sachverhalt:

In den Jahren 2007 und 2008 haben sich die Verwaltung und der Gemeinderat intensiv mit der Neuausrichtung der Friedhofskonzeption befasst. Unter dem Gesichtspunkt der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes galt es zum einen sicherzustellen, dass die Flächenausweisungen ausreichend sind. Zum anderen gingen mit dieser Planung auch Überlegungen zu einer optimierten Flächennutzung auf den vorhandenen Friedhöfen einher.

 

Die Ergebnisse dieser Gedanken fanden dann Eingang in die am 07.05.2008 beschlossene Neuausrichtung der Friedhofskonzeption, welche am 28.01.2015, nach einem Zwischenresümee, durch den Gemeinderat nochmals bestätigt worden ist. Als planerisches Ziel war hierbei wichtig, dass sowohl den Anforderungen an traditionelle Bestattungsformen, als auch der Öffnung für neue Grabarten Rechnung getragen wird.

 

Diese in 2008 gefasste vorausschauende Beschlussfassung hat sich in den letzten rund 12 Jahren als Erfolgskonzept für die Bühler Friedhöfe erwiesen. Es ist zu beobachten, dass mittlerweile auf allen Friedhöfen eine spürbare Nachfrage nach den damals neu eingeführten Grabarten zu verzeichnen ist. Somit steht das hier gemachte Angebot im Einklang zur Nachfrage der Bürger.

 

Die Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte, kann aufgrund der langen Liegezeiten der Gräber, immer nur sukzessive und in den Stadtteilen in enger Abstimmung mit den dortigen Ortschaftsräten, erfolgen.

 

In der Sitzung wird über den aktuellen Sachstand berichtet.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Das Pflanzen mehrerer Bäume und Sträucher im Zuge der Umgestaltungen wirkt sich positiv auf das Klima und die Klimaanpassung aus.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Seit 2008 wurden rund 940.000 Euro in die Umgestaltung/Neuausrichtung der Bühler Friedhöfe investiert. Die sukzessive Anmeldung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln steht im Einklang mit der oben erwähnten Prämisse der schrittweisen Umsetzung aufgrund der Liegezeiten.