Sachstandsbericht
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Umsetzung der Friedhofskonzeption fortzusetzen.
I.
Sachverhalt:
In den Jahren 2007 und 2008 haben sich die Verwaltung und der
Gemeinderat intensiv mit der Neuausrichtung der Friedhofskonzeption befasst.
Unter dem Gesichtspunkt der anstehenden Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes galt es zum einen sicherzustellen, dass die
Flächenausweisungen ausreichend sind. Zum anderen gingen mit dieser Planung
auch Überlegungen zu einer optimierten Flächennutzung auf den vorhandenen
Friedhöfen einher.
Die Ergebnisse dieser Gedanken fanden dann Eingang in die am 07.05.2008
beschlossene Neuausrichtung der Friedhofskonzeption, welche am 28.01.2015, nach
einem Zwischenresümee, durch den Gemeinderat nochmals bestätigt worden ist. Als
planerisches Ziel war hierbei wichtig, dass sowohl den Anforderungen an
traditionelle Bestattungsformen, als auch der Öffnung für neue Grabarten
Rechnung getragen wird.
Diese in 2008 gefasste vorausschauende Beschlussfassung hat sich in den
letzten rund 12 Jahren als Erfolgskonzept für die Bühler Friedhöfe erwiesen. Es
ist zu beobachten, dass mittlerweile auf allen Friedhöfen eine spürbare
Nachfrage nach den damals neu eingeführten Grabarten zu verzeichnen ist. Somit
steht das hier gemachte Angebot im Einklang zur Nachfrage der Bürger.
Die Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte, kann aufgrund der langen
Liegezeiten der Gräber, immer nur sukzessive und in den Stadtteilen in enger
Abstimmung mit den dortigen Ortschaftsräten, erfolgen.
In der Sitzung wird über den aktuellen Sachstand berichtet.
II. Klimatische Auswirkungen:
Das Pflanzen mehrerer Bäume und Sträucher im Zuge der Umgestaltungen
wirkt sich positiv auf das Klima und die Klimaanpassung aus.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Seit 2008 wurden rund 940.000 Euro in die Umgestaltung/Neuausrichtung der Bühler Friedhöfe investiert. Die sukzessive Anmeldung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln steht im Einklang mit der oben erwähnten Prämisse der schrittweisen Umsetzung aufgrund der Liegezeiten.