Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2021,
a. Stellungnahme der Fraktionen
b. Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitband"
Vorlage
2021/067
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 sowie die Wirtschaftspläne 2021 der beiden Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 20. Januar 2021 den Haushaltsplanentwurf 2021 im Gemeinderat eingebracht und in seiner Haushaltsrede erläutert. Am 22. Februar 2021 wurden der städtische Ergebnis- und Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“ sowie der Stellenplan der Stadt beraten.

 

Der Haushalt 2021 umfasst insgesamt ein Volumen von 83,1 Mio. € an ordentlichen Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen von 90,8 Mio. € gegenüberstehen und weist damit einen ordentlichen Fehlbetrag von 7,7 Mio. € aus (Vorjahr inkl. NT 89,6 Mio. € bei geplanten 15,4 Mio. € Fehlbetrag).

 

Ergebnishaushalt:

Das Gewerbesteueraufkommen wurde auch im aktuellen Haushaltsplan wegen der bekannten Herausforderungen der Transformation in der Automobilbranche zurückhaltend kalkuliert. Im Hinblick auf die im Vorfeld mit den Unternehmen geführten Gespräche und einer, Ende des vergangenen Jahres unerwartet eingegangenen, Nachzahlung von Gewerbesteuer für vergangene Jahre konnte im aktuellen Jahr trotzdem ein Ansatz an Gewerbesteuereinnahmen von 17 Mio.€ eingeplant werden.

 

Der Ansatz bei den übrigen eigenen Steuereinnahmen sowie den Verwaltungsgebühren und sonstigen Erträgen orientiert sich in etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in 2019 erzielten Rechnungsergebnisse.

 

Aus dem Teilhaushalt 9 – allgemeine Finanzwirtschaft – können in 2021 nach dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf insgesamt 34,9 Mio. € (Vorjahr 26,5 Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der Finanzbedarf für die  übrigen  Teilhaushalte  1  bis  8  wiederum  nicht  vollständig  abgedeckt  werden.  Der

 

 

-2-

 

 

Gesamtergebnishaushalt kann damit nicht den gesetzlich geforderten Ausgleich nachweisen. Deshalb hat der Oberbürgermeister im vergangenen Jahr die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung, bestehend aus jeweils zwei Vertretern der Fachbereiche Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, Personal – Organisation – Digitalisierung sowie Revision, eingerichtet, die zusammen mit der Verwaltungsspitze und dem Verwaltungsausschuss den Haushalt, aber auch die gesamte Konzernstruktur auf nachhaltige, d. h. mittel- und langfristig ausgelegte Einsparungen untersucht. Erste Ergebnisse wurden dem Verwaltungsausschuss bereits vorgelegt, die AG arbeitet weiterhin zusammen mit den jeweils betroffenen Fachbereichen neben dem Alltagsgeschäft mit großem Engagement an dieser Aufgabe.

 

Finanzhaushalt:

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelbedarf von 3,0 Mio. € (Vorjahr 8,4 Mio. €), der wiederum bei der Finanzierung von Investitionen fehlt.

 

Aus den Investitionszuweisungen, den Verkaufserlösen von Grundstücken sowie Erschließungsbeiträgen sollen rund 4,3 Mio. € erzielt werden. Darüber hinaus ist zur Finanzierung der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums, der Mensa „Campus Bühl“ sowie des Kindergartens Moos die Aufnahme eines Darlehens von 3,3 Mio. € vorgesehen.

 

Diesen investiven Eigen- und Fremdmitteln von 7,6 Mio. € steht neben dem zuvor erwähnten Zahlungsmittelbedarf aus dem laufenden Betrieb von 3,0 Mio. € ein erhebliches Investitionsprogramm von rund 11,2 Mio. € gegenüber. Zur vollständigen Finanzierung zuzüglich der Tilgungsleistungen in Höhe von 0,7 Mio. € werden daher aus den vorhandenen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses rund 7,3 Mio. € benötigt.

 

Nachdem sich der Kassenbestand bis 2018 dank der hohen Steuererträge und der guten Konjunkturlage stetig erholt hat, ermöglicht der zum Jahresende 2020 vorhandene Bestand an liquiden Mitteln von rund 18 Mio. € diese Vorgehensweise. Sofern sämtliche Projekte und Maßnahmen vollständig realisiert werden, werden sich die zum Jahresbeginn vorhandenen Kassenmittel (Liquiditätsstand) unter Berücksichtigung von Verbindlichkeiten aus 2020 in Höhe von 2,9 Mio. €, die erst in 2021 zahlungswirksam geworden sind (Leistung und Rechnung in 2020, Auszahlung in 2021) bis zum Jahresende auf rund 7,8 Mio. € verringern. Dies liegt immer noch deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestliquidität von rund 1,5 Mio. € liegt. 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine Auswirkungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Haushaltsvollzug.

 

 

 

 

-3-