a. Stellungnahme der Fraktionen
b. Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitband"
IV.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 sowie die Wirtschaftspläne
2021 der beiden Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.
I. Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 20. Januar 2021 den
Haushaltsplanentwurf 2021 im Gemeinderat eingebracht und in seiner
Haushaltsrede erläutert. Am 22. Februar 2021 wurden der städtische Ergebnis-
und Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung, die Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“ sowie der Stellenplan
der Stadt beraten.
Der
Haushalt 2021 umfasst insgesamt ein Volumen von 83,1 Mio. € an ordentlichen
Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen von 90,8 Mio. € gegenüberstehen und
weist damit einen ordentlichen Fehlbetrag von 7,7 Mio. € aus (Vorjahr inkl. NT
89,6 Mio. € bei geplanten 15,4 Mio. € Fehlbetrag).
Ergebnishaushalt:
Das
Gewerbesteueraufkommen wurde auch im aktuellen Haushaltsplan wegen der
bekannten Herausforderungen der Transformation in der Automobilbranche
zurückhaltend kalkuliert. Im Hinblick auf die im Vorfeld mit den Unternehmen
geführten Gespräche und einer, Ende des vergangenen Jahres unerwartet
eingegangenen, Nachzahlung von Gewerbesteuer für vergangene Jahre konnte im
aktuellen Jahr trotzdem ein Ansatz an Gewerbesteuereinnahmen von 17 Mio.€
eingeplant werden.
Der
Ansatz bei den übrigen eigenen Steuereinnahmen sowie den Verwaltungsgebühren
und sonstigen Erträgen orientiert sich in etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in
2019 erzielten Rechnungsergebnisse.
Aus
dem Teilhaushalt 9 – allgemeine Finanzwirtschaft – können in 2021 nach dem
vorliegenden Haushaltsplanentwurf insgesamt 34,9 Mio. € (Vorjahr 26,5 Mio. €)
als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der
Finanzbedarf für die übrigen Teilhaushalte
1 bis 8
wiederum nicht vollständig
abgedeckt werden. Der
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Gesamtergebnishaushalt
kann damit nicht den gesetzlich geforderten Ausgleich nachweisen. Deshalb hat
der Oberbürgermeister im vergangenen Jahr die Arbeitsgruppe
Haushaltskonsolidierung, bestehend aus jeweils zwei Vertretern der Fachbereiche
Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, Personal – Organisation – Digitalisierung
sowie Revision, eingerichtet, die zusammen mit der Verwaltungsspitze und dem
Verwaltungsausschuss den Haushalt, aber auch die gesamte Konzernstruktur auf
nachhaltige, d. h. mittel- und langfristig ausgelegte Einsparungen untersucht.
Erste Ergebnisse wurden dem Verwaltungsausschuss bereits vorgelegt, die AG
arbeitet weiterhin zusammen mit den jeweils betroffenen Fachbereichen neben dem
Alltagsgeschäft mit großem Engagement an dieser Aufgabe.
Finanzhaushalt:
Im
Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des
Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelbedarf von 3,0 Mio. € (Vorjahr 8,4 Mio.
€), der wiederum bei der Finanzierung von Investitionen fehlt.
Aus
den Investitionszuweisungen, den Verkaufserlösen von Grundstücken sowie
Erschließungsbeiträgen sollen rund 4,3 Mio. € erzielt werden. Darüber hinaus
ist zur Finanzierung der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums, der Mensa
„Campus Bühl“ sowie des Kindergartens Moos die Aufnahme eines Darlehens von 3,3
Mio. € vorgesehen.
Diesen
investiven Eigen- und Fremdmitteln von 7,6 Mio. € steht neben dem zuvor
erwähnten Zahlungsmittelbedarf aus dem laufenden Betrieb von 3,0 Mio. € ein
erhebliches Investitionsprogramm von rund 11,2 Mio. € gegenüber. Zur
vollständigen Finanzierung zuzüglich der Tilgungsleistungen in Höhe von 0,7
Mio. € werden daher aus den vorhandenen Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses rund 7,3 Mio. € benötigt.
Nachdem
sich der Kassenbestand bis 2018 dank der hohen Steuererträge und der guten
Konjunkturlage stetig erholt hat, ermöglicht der zum Jahresende 2020 vorhandene
Bestand an liquiden Mitteln von rund 18 Mio. € diese Vorgehensweise. Sofern
sämtliche Projekte und Maßnahmen vollständig realisiert werden, werden sich die
zum Jahresbeginn vorhandenen Kassenmittel (Liquiditätsstand) unter
Berücksichtigung von Verbindlichkeiten aus 2020 in Höhe von 2,9 Mio. €, die
erst in 2021 zahlungswirksam geworden sind (Leistung und Rechnung in 2020,
Auszahlung in 2021) bis zum Jahresende auf rund 7,8 Mio. € verringern. Dies
liegt immer noch deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestliquidität von rund 1,5 Mio. € liegt.
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Je
nach Haushaltsvollzug.
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