IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die freiwillige Serviceleistung „Grundbucheinsichtsstelle“ zum 30.06.2021 aufzugeben. Die Bestellungen des Ratschreibers und Stellvertreters werden beibehalten.
I.
Sachverhalt:
Im
Zuge der Umsetzung der Grundbuchamtsreform wurde die Führung der Grundbücher in
Baden-Württemberg schrittweise bis zum 01. Januar 2018 auf 13 Amtsgerichte
übertragen.
Da
seit März 2017 das Grundbuch für Bühl und die Ortsteile zentral im Grundbuchamt
Achern geführt wird, wurde eine
Grundbucheinsichtsstelle – angegliedert in der Abteilung Liegenschaften –
eingerichtet. Diese ermöglicht bei berechtigtem Interesse die Einsichtnahme
in das elektronische Grundbuch, die Erteilung von Ausdrucken (einfach oder
beglaubigt) aus dem Grundbuch sowie die Durchführung öffentlicher
Beglaubigungen von Unterschriften, beispielsweise für Grundschuldbestellungen,
Bewilligungen/ Zustimmungen zu Eintragungen im Grundbuch oder für
Änderungsmitteilungen an das Vereinsregister.
Die
Aufwendungen und Erträge für das Profitcenter 1224 – Kommunales Grundbuchwesen
(Grundbucheinsichtsstelle) sind im Entwurf des Haushaltsplans 2021 auf Seite
156 dargestellt.
Bei
den Aufwendungen/ Erträgen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den
Personalaufwendungen um die bei der Stadt auf jeden Fall anfallenden Umlagen
für die ehemaligen Ratschreiber des Grundbuchamtes handelt. Im Aufwand für
interne Leistungen sind 7.300 Euro für Archivierungskosten für die alten
Grundbücher enthalten, die ebenfalls auf jeden Fall anfallen. Seit einer
Gesetzesänderung im vergangenen Jahr verbleiben die Einnahmen nun vollständig
bei der Stadt und müssen nicht – wie zuvor – an das Land abgeführt werden,
wobei die Stadt hieraus (nur) einen teilweisen Rückersatz erhalten hatte.
Dies
berücksichtigt, ergibt sich für diese Serviceleistung ein jährlicher
Nettoressourcenbedarf von ca. 42.000 Euro.
Die
Serviceleistung „Grundeinsichtsstelle“ wurde im Rahmen der Konsolidierung des
Haushalts von der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung untersucht. Unter
Berücksichtigung sämtlicher Aspekte wurden folgende Handlungsoptionen
aufgezeigt:
-2-
1. Option: Beibehaltung der
Grundbucheinsichtsstelle:
a)
Ergänzendes
Angebot der Stadt (Bürgerservice/ Bürgernähe).
b)
Kurze Wege ins
Rathaus.
c)
Schnelle
Bearbeitung für Bürger, Banken und andere Kunden.
d)
Arbeitsvereinfachung
für die Abteilung Liegenschaften, da bei Vertrags-angelegenheiten die
erforderlichen Unterschriftsbeglaubigungen (ca. 25 Stück p. a.) direkt vor Ort
vorgenommen werden können; dadurch Zeitersparnis durch direkten Zugriff auf
Mitarbeiter vor Ort.
e)
Die Gebühren
können seit 2020 vollständig behalten werden.
2. Option: Schließung der
Grundbucheinsichtsstelle:
a)
Die gebotenen
Leistungen können von jedem Notariat, dem (zentralen) Grundbuchamt Achern oder
auch anderen Grundbucheinsichtsstellen erbracht werden, wobei unter Umständen
längere Wege und Wartezeiten anfallen.
b)
Die Bürger nutzen
die Grundbucheinsichtsstelle nicht regelmäßig, sondern in der Regel nur
einmalig bzw. selten. Deshalb ist der Aufwand, zum Notar oder zum zentralen
Grundbuchamt zu gehen, vertretbar. Zudem können die Grundbuchauszüge problemlos
elektronisch bestellt werden.
c)
Vorerst bzw.
kurzfristig keine direkten Einsparmöglichkeiten.
Untersucht
wurde auch die Beibehaltung der Grundbucheinsichtsstelle mit einer Reduzierung
des Serviceangebots. Da eine Reduzierung nur für öffentliche Beglaubigungen
möglich ist (diese können abgelehnt werden, Anträge auf Grundbuchauszüge nicht)
verringert dies nur den Kundenkontakt, nicht aber die Fallzahlen (da der Anteil
an den öffentlichen Beglaubigungen nur ca. 10 % beträgt).
Alle
städtischen Bereiche, die für das Tagesgeschäft Auskunft aus dem Grundbuch
benötigen, haben unabhängig davon, ob eine Grundbucheinsichtsstelle besteht,
einen Zugang zum Grundbuch. Die Grundbucheinsichtsstelle ist deshalb eine
Serviceeinrichtung ausschließlich für die Bürger, Vereine oder Firmen. Die
Nutzung durch die Abteilung Liegenschaften für Unterschriftsbeglaubigungen in
Vertragsan-gelegenheiten bedeutet keine finanziellen Vorteile. Der direkte
Zugriff vor Ort und nicht alternativ beim (örtlichen) Notar bedeutet nur eine
geringe Zeitersparnis.
Zusammenfassung (Stand Januar 2021 –
Sitzung Verwaltungsausschuss):
-
Bei der
Grundbucheinsichtsstelle handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung
für die Bürger. Diese Einrichtung ist für die Arbeit der Verwaltung nicht
zwingend notwendig.
-
Bei Aufgabe der
Serviceleistung entsteht unmittelbar keine Kosteneinsparung. Die freiwerdenden
12 Wochenstunden können aber zunächst in der Abteilung „Liegen-schaften“
eingesetzt werden, um die dort bestehenden erheblichen Rückstände aufzuarbeiten sowie neue Aufgaben wie beispielsweise die
Neuordnung der Pachtverhältnisse abzufangen und letztlich auch zur Reduzierung
der teilweise hohen Überstunden beitragen. Im Rahmen
der voraussichtlich 2022 geplanten Organisationsuntersuchung im
Fachbereich Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften soll der weitere Bedarf
dieses Stundenkontingents untersucht werden.
-3-
Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat deshalb
in der Sitzung am 29. Januar 2021 dem Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, dass
die Freiwilligkeits-leistung „Grundbucheinsichtsstelle“ zum 30.06.2021
aufgegeben wird. Der Verwaltungsausschuss ist dem Vorschlag der Verwaltung
gefolgt.
Im Februar 2021, d.h. nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses,
wurde uns bekannt, dass das Land eine Änderung des Landesgesetzes für die freiwillige
Gerichtsbarkeit beschlossen hat (Einfügung des § 35 b). Danach kann die Stadt
nun weiterhin, auch wenn eine Grundbucheinsichtsstelle nicht mehr besteht,
einen oder mehrere Ratschreiber bestellen bzw. deren Bestellung
aufrechterhalten.
Dies bedeutet, dass die Durchführung von öffentlichen
Beglaubigungen von Unterschriften für Vereinsvorsitzende, z. B. für
Änderungsmeldungen an das Vereinsregister, weiterhin (kostenlos) möglich ist.
Ferner ist bei Bedarf auch weiterhin die Durchführung von öffentlichen
Beglaubigungen von Unterschriften für Vollmachten, mit denen Bürger Mitarbeiter
der Abteilung Liegenschaften zu deren Vertretung bei der Beurkundung von
notariellen Kaufverträgen bevollmächtigen, möglich.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass zwar die freiwillige
Serviceleistung „Grundbucheinsichtsstelle“ zum 30.06.2021 aufgegeben wird, die
Bestellungen des Ratschreibers und Stellvertreters aber beibehalten
werden.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbar
keine, aber indirekter Vorteil, dass zur Abarbeitung der teils erheblichen Rückstände und Überstunden sowie für neue Projekte der
Abteilung Liegenschaften kein zusätzliches Personal benötigt wird.