Betreff
Beteiligung der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH an der Genossenschaft "Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG"
Vorlage
2021/073
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Stadt Bühl stimmt dem Beitritt der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH zur Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG zu.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde hat erklärt, dass aufgrund der Beteiligung der Stadt Bühl an der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH der folgende Sachverhalt dem Gemeinderat der Stadt Bühl zur Entscheidung vorgelegt werden muss.

 

1. Hintergrund

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg startete am 03.12.2020 ein Wettbewerbsverfahren zur Förderung der Einrichtung eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg („Innovationspark KI BW“). Förderzweck ist die Errichtung und der anschließende Betrieb eines großflächigen, wirtschaftlich erfolgreichen, finanziell tragfähigen und nachhaltigen Innovationsparks für KI mit internationaler Strahlkraft. Er soll „als Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen fungieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg leisten sowie internationale Strahlkraft entfalten.“ Die in Aussicht gestellte Fördersumme des Landes beträgt bis zu 50 Millionen Euro für bauliche Investitionen, mindestens aber 47,5 Millionen Euro.

 

Aufgrund der von Seiten des Landes vorgegebenen Rahmenbedingungen wurde eine gemeinsame Antragsstellung der Regionen Karlsruhe (Stadt Karlsruhe), Stuttgart (Städte Böblingen und Stuttgart) und Neckar-Alb mit den Städten Tübingen und Reutlingen („Cybervalley“) angegangen. Die genannten Akteure stellen die notwendige Co-Finanzierung. Die finalen Wettbewerbsunterlagen des mehrstufigen Verfahrens wurden fristgerecht mit Abgabefrist samt inhaltlichem und Betriebskonzept am 10. März 2021 eingereicht.

 

Kernidee der überregionalen Allianz zur Stärkung des Ökosystems Künstliche Intelligenz ist ein Zusammenarbeiten von vier der stärksten Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte Baden-Württembergs. So soll gewährleistet werden, dass regional verteilte, starke, branchenfokussierte Knotenpunkte entstehen, in denen dezentrale KI-Aktivitäten in Wirtschaft und Wissenschaft verknüpft sind.

 

Der gemeinsame Wettbewerbsbeitrag und seine Umsetzung schaffen im Erfolgsfall ein europaweit und international sichtbares Ökosystem, das aufgrund der Kernkompetenzen der Anwenderbranchen einzigartig ist. Jeder der Partner kann bereits Aktivitäten im Bereich der KI vorweisen und entwickelt entlang der Wertschöpfungskette eigene Labore, Experimentierflächen und Produktionsangebote sowie Aus- und Fortbildungen. Ziel der Partner ist auch, KI-Anwendungen für den lokalen Mittelstand zu erschließen und damit den Ausbau der Wissensgesellschaft insgesamt im Land zu beschleunigen. Die Zentren leisten somit einen Beitrag für einen schnellen Transfer der KI-Forschung in die Anwendung und zur Entwicklung innovativer Produkte. Zudem beraten sie Politik und Organisationen in Fragen der Datennutzung und Cyber-Sicherheit.

 

Zur Verankerung einer Kooperation mit dem Ziel der Bündelung ihrer Kompetenzen für eine gemeinsame Antragstellung und Ausgestaltung eines national und international wettbewerbsfähigen Zentrums für KI haben sich die Partner auf die Gründung einer Genossenschaft verständigt. Damit handeln die Partner auch bei der Rechtsform im Sinne des gemeinsamen Ansatzes „Mehrere Standorte – ein Konzept“. Sie bringen dadurch zum Ausdruck, dass es sich bei der Aufstellung um ein offenes Angebot für weitere Partner aus Kommunen und Regionen, Wirtschaft sowie Wissenschaft in Baden-Württemberg und darüber hinaus handelt. Und nicht zuletzt zeigen die Partner auf, dass sie gewillt sind mit einer kooperativen Plattform und dem dahinterstehenden Geschäftsmodell eine wettbewerbsfähige Alternative zu den globalen Anbieter aus China und den USA mit ihren monolithischen Ausprägungen (Google, amazon, facebook, apple, …) zu bilden.

 

 

2. Gründung der Genossenschaft

 

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschafterversammlung der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH am 16. Februar 2021 beschlossen mit den weiteren Partnern,      

 

  • den Städten Böblingen, Karlsruhe, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen,
  • dem DIZ | Digitales Innovationszentrum GmbH aus Karlsruhe,
  • der IHK Reutlingen,
  • dem Verband Region Stuttgart sowie
  • der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH

 

die Genossenschaft „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg“ mit Sitz in Stuttgart zu gründen. Die Gründung erfolgte am 19. Februar 2021.

 

Der Anteil an der Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG beträgt 25.000 €. Die Haftungshöhe der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH ist auf diese Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht ist gemäß Satzung ausgeschlossen.

 

In den Aufsichtsrat der Genossenschaft wurden gewählt:

 

  • Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz (Stadt Böblingen),
  • Verbandsvorsitzender Thomas S. Bopp (Verband Region Stuttgart),
  • Geschäftsführer Jochen Ehlgötz (TechnologieRegion Karlsruhe GmbH),
  • Oberbürgermeister Thomas Keck (Stadt Reutlingen),
  • Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (Stadt Karlsruhe),
  • Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper (Stadt Stuttgart),
  • Oberbürgermeister Boris Palmer (Universitätsstadt Tübingen). 

 

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde der Karlsruher Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende der TechnologieRegion Karlsruhe Dr. Frank Mentrup gewählt. Zu seinem ersten Stellvertreter wurden Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und zum zweiten Stellvertreter Oberbürgermeister Thomas Keck gewählt.

 

Als Vorstände wurden bestellt:

 

  • Geschäftsführer David Hermanns (DIZ | Digitales Innovationszentrum GmbH) und
  • Geschäftsführer Dr. Walter Rogg (Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH).
  • Die Position einer Sprecherin oder Sprechers des Vorstands bleibt zunächst unbesetzt. Die Region Neckar-Alb wird zur kommenden Aufsichtsratssitzung eine Kandidatin oder Kandidaten benennen.

 

3. Rechtlicher Rahmen

 

Die Stadt Bühl ist mit einem Anteil von 3,45% an der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH beteiligt. Für die mittelbare Beteiligung der Stadt Bühl über die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH an der Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG ist die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.

 

Der Gemeinderatsbeschluss ist gemäß § 108 Gemeindeordnung Baden-Württemberg dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Der Zustimmungsbeschluss zum Beitritt der TRK GmbH zur Genossenschaft hat als rein rechtlicher Vorgang keine klimatischen Auswirkungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Bühl.