IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Bühl
stimmt dem Beitritt der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH zur
Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG zu.
I.
Sachverhalt:
Das
Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde hat erklärt, dass
aufgrund der Beteiligung der Stadt Bühl an der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH
der folgende Sachverhalt dem Gemeinderat der Stadt Bühl zur Entscheidung vorgelegt
werden muss.
1. Hintergrund
Das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg startete am 03.12.2020 ein
Wettbewerbsverfahren zur Förderung der
Einrichtung eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg
(„Innovationspark KI BW“). Förderzweck ist die Errichtung und der
anschließende Betrieb eines großflächigen, wirtschaftlich erfolgreichen,
finanziell tragfähigen und nachhaltigen Innovationsparks für KI mit
internationaler Strahlkraft. Er soll „als Innovations- und
Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen fungieren
und damit einen wesentlichen Beitrag zur Kommerzialisierung von Künstlicher
Intelligenz in Baden-Württemberg leisten sowie internationale Strahlkraft
entfalten.“ Die in Aussicht gestellte Fördersumme
des Landes beträgt bis zu 50 Millionen Euro für bauliche Investitionen,
mindestens aber 47,5 Millionen Euro.
Aufgrund der von
Seiten des Landes vorgegebenen Rahmenbedingungen wurde eine gemeinsame Antragsstellung der Regionen
Karlsruhe (Stadt Karlsruhe), Stuttgart (Städte Böblingen und Stuttgart) und Neckar-Alb mit den Städten Tübingen
und Reutlingen („Cybervalley“) angegangen. Die genannten Akteure stellen die
notwendige Co-Finanzierung. Die finalen Wettbewerbsunterlagen des mehrstufigen
Verfahrens wurden fristgerecht mit Abgabefrist samt inhaltlichem und
Betriebskonzept am 10. März 2021 eingereicht.
Kernidee der überregionalen Allianz zur Stärkung des Ökosystems
Künstliche Intelligenz ist ein Zusammenarbeiten
von vier der stärksten Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte
Baden-Württembergs. So soll gewährleistet werden, dass regional verteilte, starke,
branchenfokussierte Knotenpunkte entstehen, in denen dezentrale KI-Aktivitäten in Wirtschaft und
Wissenschaft verknüpft sind.
Der
gemeinsame Wettbewerbsbeitrag und seine Umsetzung schaffen im Erfolgsfall ein
europaweit und international sichtbares
Ökosystem, das aufgrund der Kernkompetenzen der Anwenderbranchen
einzigartig ist. Jeder der Partner kann bereits Aktivitäten im Bereich der KI
vorweisen und entwickelt entlang der Wertschöpfungskette eigene Labore,
Experimentierflächen und Produktionsangebote sowie Aus- und Fortbildungen. Ziel
der Partner ist auch, KI-Anwendungen
für den lokalen Mittelstand zu erschließen und damit den Ausbau der
Wissensgesellschaft insgesamt im Land zu beschleunigen. Die Zentren leisten
somit einen Beitrag für einen schnellen
Transfer der KI-Forschung in die Anwendung und zur Entwicklung innovativer
Produkte. Zudem beraten sie Politik und Organisationen in Fragen der
Datennutzung und Cyber-Sicherheit.
Zur Verankerung einer Kooperation mit dem
Ziel der Bündelung ihrer Kompetenzen für eine gemeinsame Antragstellung und
Ausgestaltung eines national und international wettbewerbsfähigen Zentrums für
KI haben sich die Partner auf die Gründung
einer Genossenschaft verständigt. Damit handeln die Partner auch bei der
Rechtsform im Sinne des gemeinsamen Ansatzes „Mehrere Standorte – ein Konzept“. Sie bringen dadurch zum
Ausdruck, dass es sich bei der Aufstellung um ein offenes Angebot für weitere Partner aus Kommunen und Regionen, Wirtschaft
sowie Wissenschaft in Baden-Württemberg und darüber hinaus handelt. Und
nicht zuletzt zeigen die Partner auf, dass sie gewillt sind mit einer kooperativen Plattform und dem
dahinterstehenden Geschäftsmodell eine wettbewerbsfähige Alternative zu den
globalen Anbieter aus China und den USA mit ihren monolithischen
Ausprägungen (Google, amazon, facebook, apple, …) zu bilden.
2. Gründung der Genossenschaft
Vor diesem Hintergrund
hat die Gesellschafterversammlung der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH am 16.
Februar 2021 beschlossen mit den weiteren Partnern,
- den
Städten Böblingen, Karlsruhe, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen,
- dem
DIZ | Digitales Innovationszentrum GmbH aus Karlsruhe,
- der
IHK Reutlingen,
- dem
Verband Region Stuttgart sowie
- der
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
die Genossenschaft „Innovationspark Künstliche
Intelligenz Baden-Württemberg“ mit Sitz in Stuttgart zu gründen. Die
Gründung erfolgte am 19. Februar 2021.
Der Anteil an der
Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG
beträgt 25.000 €. Die Haftungshöhe der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH ist auf
diese Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht ist gemäß Satzung
ausgeschlossen.
In den Aufsichtsrat der Genossenschaft wurden
gewählt:
- Oberbürgermeister
Dr. Stefan Belz (Stadt Böblingen),
- Verbandsvorsitzender
Thomas S. Bopp (Verband Region Stuttgart),
- Geschäftsführer
Jochen Ehlgötz (TechnologieRegion Karlsruhe GmbH),
- Oberbürgermeister
Thomas Keck (Stadt Reutlingen),
- Oberbürgermeister
Dr. Frank Mentrup (Stadt Karlsruhe),
- Oberbürgermeister
Dr. Frank Nopper (Stadt Stuttgart),
- Oberbürgermeister
Boris Palmer (Universitätsstadt Tübingen).
Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde
der Karlsruher Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende der
TechnologieRegion Karlsruhe Dr. Frank
Mentrup gewählt. Zu seinem ersten
Stellvertreter wurden Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und zum zweiten Stellvertreter
Oberbürgermeister Thomas Keck gewählt.
Als Vorstände wurden bestellt:
- Geschäftsführer
David Hermanns (DIZ |
Digitales Innovationszentrum GmbH) und
- Geschäftsführer
Dr. Walter Rogg
(Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH).
- Die
Position einer Sprecherin oder Sprechers des Vorstands bleibt zunächst
unbesetzt. Die Region Neckar-Alb wird zur kommenden Aufsichtsratssitzung
eine Kandidatin oder Kandidaten benennen.
3. Rechtlicher Rahmen
Die Stadt Bühl ist mit einem Anteil von 3,45% an der TechnologieRegion
Karlsruhe GmbH beteiligt. Für die mittelbare Beteiligung der Stadt Bühl über die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH an der
Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG ist die
Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
Der
Gemeinderatsbeschluss ist gemäß § 108 Gemeindeordnung Baden-Württemberg dem
Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Der Zustimmungsbeschluss zum
Beitritt der TRK GmbH zur Genossenschaft hat als rein rechtlicher Vorgang keine
klimatischen Auswirkungen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die
Stadt Bühl.