IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Bühl.
I.
Sachverhalt:
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Bühl vom 14.
April 2011 lässt Jahreshauptversammlungen nur als Präsenzveranstaltungen zu.
Die derzeitige Pandemie macht die Durchführung der Hauptversammlungen und der
Ausschusssitzungen in digitaler Form erforderlich.
Für die erforderlichen Regelungen in der
Feuerwehrsatzung hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg eine
Mustersatzung erstellt. Die Änderungen beziehen sich auf § 13
Feuerwehrausschuss und Abteilungsausschüsse, § 14 Hauptversammlung und
Abteilungsversammlungen sowie § 15 Wahlen.
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Bühl wurde
auf Grundlage der neuen Mustersatzung überarbeitet. Die Änderungen im Vergleich
zur derzeitigen Feuerwehrsatzung sind in einer Synopse beigefügt, ebenso die
künftig geltende Fassung.
Der Feuerwehrausschuss hat dem neuen Entwurf
der Feuerwehrsatzung zugestimmt.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine