Betreff
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Bühl
Vorlage
2021/076
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Bühl.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Bühl vom 14. April 2011 lässt Jahreshauptversammlungen nur als Präsenzveranstaltungen zu. Die derzeitige Pandemie macht die Durchführung der Hauptversammlungen und der Ausschusssitzungen in digitaler Form erforderlich.

 

Für die erforderlichen Regelungen in der Feuerwehrsatzung hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg eine Mustersatzung erstellt. Die Änderungen beziehen sich auf § 13 Feuerwehrausschuss und Abteilungsausschüsse, § 14 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen sowie § 15 Wahlen.

 

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Bühl wurde auf Grundlage der neuen Mustersatzung überarbeitet. Die Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Feuerwehrsatzung sind in einer Synopse beigefügt, ebenso die künftig geltende Fassung.

Der Feuerwehrausschuss hat dem neuen Entwurf der Feuerwehrsatzung zugestimmt.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

        Keine