Betreff
Bau einer Schülermensa mit Jugend- und Schülercafé
Vorlage
2021/079
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, dass der Passivhaus Standard für den Bau einer Schülermensa weiterhin zugrunde gelegt wird und

 

Das Energiekonzept mit der Verwendung von Grundwasser-Wärmepumpe, an Stelle von Fernwärme wird angestrebt.

 

 


I. Sachverhalt:

In der Gemeinderatsitzung vom 16.12.2020 wurde der Bau einer Schülermensa mit Jugend- und Schülercafé sowie 6 Klassenzimmern in den Obergeschossen beschlossen.

 

Auf dieser Basis zusammen mit der am 07.10.2020 im AK-Windeck vorgestellten Präsentation der Ingenieurgruppe Bauen, Herr Adrian zum Thema „Beratung zu Energiestandards, Windeck-Gymnasium Bühl“ sowie der daraus im Anschluss formulierten Zielsetzung, bei Neubauten der Stadt Bühl den Passivhaus-Standard zu erreichen, wurden die Planungen Anfang 2021 bzgl. Campus Mensa wiederaufgenommen.

 

Der bestehende Honorarvertrag mit GK Bauphysik, Dr. Grossauer & Krauthausen aus Freiburg konnte nach der im Gemeinderat verabschiedeten Gebäudenutzung am 08. Februar 2021 um die „Passivhausprojektierung und Energie- bzw. Emissionsbilanzierung“ erweitert werden.

 

Die einzelnen Energiestandards mit Detailpunkten und deren Bedeutung auf die Schülermensa wurden in der nichtöffentlichen Sitzung im Technischen Ausschuss am 25. März 2021 vorgestellt und einstimmig beschlossen, dass

 

1.    Der Passivhausstandard in den Planungen wird weiterhin zugrunde gelegt

2.    Das Energiekonzept mit der Verwendung von Grundwasser-Wärmepumpe, an Stelle von Fernwärme wird weiterverfolgt.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Die Klimaschutzziele der Stadt Bühl werden durch das Bauvorhaben konkretisiert.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Das Projekt hat ein finanzielles Gesamtvolumen von rund 6,5 Millionen Euro. Die benötigten Finanzmittel, für die nun noch notwendigen Ausgaben, sind im Haushaltsplan 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung, unter Investitionsauftrag I21104101000 (S. 194 d. Beratungsentwurfes) wie folgt ausgewiesen:

 

Reste:             rd. 196.000 Euro

2021:                 1.200.000 Euro (+ Verpflichtungsermächtigung von 3 Millionen Euro)

2022:                 3.000.000 Euro

2023:                 1.800.000 Euro

 

Es wird mit einem Zuschuss in Höhe von 1.285.000 Euro aus Landesmitteln gerechnet.