Betreff
Budgetüberträge für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
2021/096
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt von den Budgetresten für das Haushaltsjahr 2020 Kenntnis und stimmt im Vorgriff auf den noch aufzustellenden Jahresabschluss 2020 der Bildung der vorgeschlagenen Wahlrückstellungen zu.


I. Sachverhalt:

 

Die im Haushaltsplan enthaltenen Planansätze gelten grundsätzlich nur für das jeweilige Haushaltsjahr.

 

Konsumtive Überträge:

 

Nach § 21 Abs. 2 GemHVO können Ansätze für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) eines Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Im Jahr 2020 sollen entsprechend der Übertragbarkeitsvermerke (HH-Plan 2020 Seite 641) Überträge von rd. 114 T€ vorgenommen werden. Sie sind in Anlage 1 detailliert aufgeführt. In den vergangenen Jahren stellte sich die Entwicklung dieser Überträge wie folgt dar:

 

Jahr

konsumtive Überträge

 

 

2017

  93.819,34 €

2018

  88.870,40 €

2019

124.442,65 €

2020

113.620,54 €

 

 

 

Wahlrückstellungen 2020:

 

Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können neben den Pflichtrückstellungen gem. § 41 Abs. 1 GemHVO auch weitere (freiwillige) Aufwandsrückstellungen (Wahlrückstellungen) gebildet werden. Für diese Rückstellungen kommen insbesondere unterlassene Instandhaltungsarbeiten oder besondere Maßnahmen eines Jahres, die nicht vollständig umgesetzt werden konnten, in Frage.

 

 

 

 

 

-2-

 

 

Im Jahr 2020 sollen insgesamt Wahlrückstellungen von rd. 804 T€ gebildet werden, davon rd. 237 T€ Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie rd. 566 T€ für sonstige Rückstellungen (hier v. a. für den Ausgleich 2020 des Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Breitbandnetz von 240 T€ und für den Verlustausgleich 2020 der Bühler Sportstätten GmbH von 140 T€ sowie die erst in 2021 eingegangenen Endabrechnungen der Personalkostenzuschüsse 2020 für die Kindertageseinrichtungen von kirchlichen und freien Trägern von zusammen 120 T€). Eine detaillierte Aufstellung über die Rückstellungen findet sich in Anlage 2.

 

In den vergangenen Jahren stellte sich die Entwicklung der Rückstellungen wie folgt dar:

 

Jahr

 

Wahlrückstellungen

 

 

2017

1.216.677,12 €

2018

   296.639,95 €

2019

   602.187,31 €

2020

   803.703,40 €

 

Die Bildung dieser Wahlrückstellungen ist zum einen der Corona-Situation, zum anderen vor allem aber auch der inzwischen zeitlich wieder vorgezogenen Haushaltsplanung und dem damit zwangsläufig verbundenen früheren Buchungsschluss geschuldet.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die konsumtiven Überträge aus 2020 stehen im Jahr 2021 zusätzlich zu den aktuellen Haushaltsmitteln zur Verfügung und wirken sich deshalb vollständig auf das Ergebnis 2021 aus. Die Zahlungswirksamkeit in 2021 wirkt sich deshalb auch erst auf die Liquidität der Stadtkasse in diesem Jahr aus.

 

Die Rückstellungen wirken sich dagegen in voller Höhe auf das Ergebnis des Jahres 2020 aus und tragen damit zur vollständigen Darstellung des Ressourcenverbrauchs des Haushaltsjahres 2020 bei. Die Liquidität wird auch hier erst in 2021 bei tatsächlicher Inanspruchnahme gemindert.