IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt von den Budgetresten für das Haushaltsjahr 2020 Kenntnis und stimmt im Vorgriff auf den noch aufzustellenden Jahresabschluss 2020 der Bildung der vorgeschlagenen Wahlrückstellungen zu.
I. Sachverhalt:
Die
im Haushaltsplan enthaltenen Planansätze gelten grundsätzlich nur für das
jeweilige Haushaltsjahr.
Konsumtive
Überträge:
Nach
§ 21 Abs. 2 GemHVO können Ansätze für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) eines
Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Im Jahr 2020 sollen
entsprechend der Übertragbarkeitsvermerke (HH-Plan 2020 Seite 641) Überträge
von rd. 114 T€ vorgenommen werden. Sie sind in Anlage 1 detailliert aufgeführt.
In den vergangenen Jahren stellte sich die Entwicklung dieser Überträge wie
folgt dar:
Jahr |
konsumtive Überträge |
|
|
2017 |
93.819,34 € |
2018 |
88.870,40 € |
2019 |
124.442,65
€ |
2020 |
113.620,54 € |
|
|
Wahlrückstellungen
2020:
Nach
§ 41 Abs. 2 GemHVO können neben den Pflichtrückstellungen gem. § 41 Abs. 1
GemHVO auch weitere (freiwillige) Aufwandsrückstellungen (Wahlrückstellungen)
gebildet werden. Für diese Rückstellungen kommen insbesondere unterlassene
Instandhaltungsarbeiten oder besondere Maßnahmen eines Jahres, die nicht
vollständig umgesetzt werden konnten, in Frage.
-2-
Im
Jahr 2020 sollen insgesamt Wahlrückstellungen von rd. 804 T€ gebildet werden,
davon rd. 237 T€ Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie rd. 566
T€ für sonstige Rückstellungen (hier v. a. für den Ausgleich 2020 des
Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Breitbandnetz von 240 T€ und für den
Verlustausgleich 2020 der Bühler Sportstätten GmbH von 140 T€ sowie die erst in
2021 eingegangenen Endabrechnungen der Personalkostenzuschüsse 2020 für die
Kindertageseinrichtungen von kirchlichen und freien Trägern von zusammen 120
T€). Eine detaillierte Aufstellung über die Rückstellungen findet sich in
Anlage 2.
In
den vergangenen Jahren stellte sich die Entwicklung der Rückstellungen wie
folgt dar:
Jahr |
Wahlrückstellungen |
|
|
2017 |
1.216.677,12
€ |
2018 |
296.639,95 € |
2019 |
602.187,31 € |
2020 |
803.703,40 € |
Die
Bildung dieser Wahlrückstellungen ist zum einen der Corona-Situation, zum
anderen vor allem aber auch der inzwischen zeitlich wieder vorgezogenen
Haushaltsplanung und dem damit zwangsläufig verbundenen früheren
Buchungsschluss geschuldet.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die
konsumtiven Überträge aus 2020 stehen im Jahr 2021 zusätzlich zu den aktuellen
Haushaltsmitteln zur Verfügung und wirken sich deshalb vollständig auf das
Ergebnis 2021 aus. Die Zahlungswirksamkeit in 2021 wirkt sich deshalb auch erst
auf die Liquidität der Stadtkasse in diesem Jahr aus.
Die
Rückstellungen wirken sich dagegen in voller Höhe auf das Ergebnis des Jahres
2020 aus und tragen damit zur vollständigen Darstellung des
Ressourcenverbrauchs des Haushaltsjahres 2020 bei. Die Liquidität wird auch hier
erst in 2021 bei tatsächlicher Inanspruchnahme gemindert.