Betreff
Baulandumlegung für einen Bereich des Bebauungsplangebietes „Hofmatten“ in Bühl-Moos, Aufhebung von
a) Anordnungsbeschluss
b) Bestellung der Sachverständigen
Vorlage
2021/101
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

a)  Der Gemeinderat beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Aufhebung der angeordneten Baulandumlegung „Hofmatten“ in Bühl-Moos.

b)  Die beratenden Sachverständige, bestellt gemäß § 5 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des BauGB, werden von der Aufhebung unterrichtet.

 

 


I. Sachverhalt:

a)  Der Bebauungsplan „Hofmatten“ ist nach Beschluss des Gemeinderates der Stadt Bühl am 05.04.2017 durch öffentliche Bekanntmachung am 28.04.2017 in Kraft getreten. Eine Normenkontrolle wurde in der Jahresfrist nicht eingelegt.

    

     Nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hofmatten“ im November 2007 wurde am 22.04.2009 vom Gemeinderat der Anordnungsbeschluss für einen Teil des Bereiches des Bebauungsplangebietes „Hofmatten“ gefasst, da noch ein kleiner Teil der erforderlichen Grundstücke nicht erworben werden konnte. Zudem wurden vermessungstechnische und bautechnische Sachverständige als beratende Sachverständige bestellt.

 

     In der Zwischenzeit konnten alle benötigten Grundstücke von der Stadt Bühl erworben werden, wodurch die Anordnung einer Baulandumlegung entfällt.

 

     Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Anordnung der Baulandumlegung „Hofmatten“ in Bühl-Moos nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.04.2009, für den Bereich der anteiligen Grundstücke, Flst.Nr. 23/1, 25/1, 27 und 1983 (Buchenstraße), 1981 und 1980, in Bühl-Moos, aufzuheben.

 

b)  Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die bestellten, beratenden Sachverständigen von der Aufhebung zu unterrichten:

 

    Vermessungstechnischer Sachverständiger

     Herr Vermessungsdirektor Wolf-Dieter Simmank, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,

 

     Bautechnische Sachverständige

     Herr Oberbürgermeister Hubert Schnurr und

     Frau Barbara Thévenot, Abteilung Stadtentwicklung.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

keine

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

keine