Betreff
Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel,
Büro Dasch + Zürn, Vorstellung Vorentwurf (Leistungsphase 2)
Vorlage
2021/108
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorentwurf zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der daraus resultierenden Kostenschätzung.

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 das Projekt „Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel“ im Grundsatz beschlossen. In seiner Sitzung am 18.12.2019 wurde das Büro Dasch + Zürn, Böheimstraße 43, 70199 Stuttgart nach abgeschlossenem Architektenwettbewerb mit der Umsetzung beauftragt.

 

Nach dem darauffolgenden Verhandlungsverfahren gemäß VgV erfolgten im Gemeinderat vom 11.11.2020 die Beauftragung für die Fachplanungsleistungen Technischen Ausrüstung sowie Tragwerksplanung.

 

Am 07.10.2020 wurden in der 5. Sitzung der AG-Windeck verschiedene Energiestandards durch die Ingenieurgruppe Bauen vorgestellt. Daraus wurde die Zielsetzung formuliert, bei Neubauten der Stadt Bühl den Passivhaus-Standard zu erreichen. Die Grundlagen dieser Zielsetzung wurde zwischenzeitlich dem Gemeinderat anhand der Planungen für Campus Mensa in der Sitzung am 21.04.2021 vorgestellt.

 

Der Entwurf aus dem Architektenwettbewerb wurde von Herrn Zürn mit Bezugnahme auf das damalige Preisgerichtsurteil weiterentwickelt. Darauf basierend fanden zahlreiche Gespräche im Rahmen der Vorentwurfsplanung zwischen Architekt, Fachbereichen SBI & BKG, der Schule statt. Am 21.04.2021 wurde im Rahmen der 6. Sitzung der AG-Windeck der jetzt vorliegende Vorentwurf vorgestellt und besprochen.

 

Die mit dem Nutzer abgestimmte und abgeschlossene Raumplanung spiegelt den aktuellen Vorentwurfsstand wieder, welcher auch am 05. Mai zwischenzeitlich den Fachplaner übermittelt wurde. Kleine Änderungen sind infolge von Vorgaben durch die Fachplaner im Zuge der künftigen Weiterentwicklung des Vorentwurfs noch möglich. 

 

Nachdem nun der Energetischen Standard (Passivhausstandard) für die Sanierung des Ostflügels unter der Berücksichtigung der Ausrufung des Klimanotstandes durch den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2019 bestimmt ist, das Raumkonzept als auch die Raumplanung interdisziplinar abgestimmt wurden, muss nun die Kostenschätzung aufbauend auf der Machbarkeitsanalyse über den Wettbewerbsentwurf mündend für den hier vorgestellten Vorentwurf erfolgen.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Die Klimaschutzziele der Stadt Bühl werden durch das Bauvorhaben konkretisiert.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Das Gesamtprojekt umfasst nach der im Gemeinderat am 04.07.2018 vorgestellten Machbarkeitsstudie vorläufig ein Volumen von 17,6 Millionen Euro, welches in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprechend ausgewiesen ist.

 

Im Rahmen der derzeit laufenden Vorplanung wird eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN276 erstellt. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten, schon alleine durch die seit 2018 eingetretene Preissteigerung, höher liegen.

 

Die Kostenbetrachtung und -verfolgung ist für die Verwaltung bei diesem Großprojekt besonders wichtig. Das beauftragte Architekturbüro wurde aus diesem Grund speziell mit der Erstellung eines sog. Kostenrahmens beauftragt. Hierdurch wird eine lückenlose Verfolgung der Kosten von der Machbarkeitsstudie, über den Wettbewerbsentwurf, bis hin zur der jetzt vorliegenden konkreten Planung gewährleistet.

 

Weiterhin sind Zuschüsse aus der „Schulbauförderung“ und dem Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ des Landes Baden-Württemberg, in einer vorläufigen Gesamthöhe von derzeit rund 3 Millionen Euro möglich.

 

Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2021 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung (S. 241), unter Investitionsauftrag I21104200100 ausgewiesen.

 

Die Summen aus der mittelfristigen Finanzplanung stellen sich aktuell wie folgt dar:

 

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

404.300,- €

1.500.000,- €

7.000.000,- €

7.000.000,- €

2.000.000,- €

 

Gesamt: 17.904.300 Euro.