Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Bühl für das Jahr 2021/2022
Vorlage
2021/109
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2021/2022 zu.

 

b)    Der Gemeinderat stimmt der unbefristeten Verlängerung von 2,5 Springerstellen für die Bühler Kindertageseinrichtungen zu.

 

c)    Der Gemeinderat beschließt, die Tagespflege für die Betreuung von Kindern bis zu 3 Jahren in der Stadt Bühl mit 1,50 €/Kind/Stunde für die kommenden zwei Kita-Jahre bis zum 31.12.2023 weiter zu bezuschussen. Eine Bezuschussung einer in der Tagespflege tätigen Person kann nur mit Genehmigung der Stadt Bühl erfolgen; ein Anspruch daraus kann nicht abgeleitet werden. Im Haushalt 2022 und im Haushalt 2023 wird hierfür ein Betrag i. H. v. jeweils 18.000,-- € zur Verfügung gestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

Wie bereits in vergangenen Jahren hat die Stadt Bühl einen neuen Kindergartenbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den Trägern der Bühler Kindertageseinrichtungen erarbeitet (Anlage 1).

 

Dieser soll Handlungsgrundlage für das anstehende Kindergartenjahr sein; auch im Hinblick auf die städtische Komplementärförderdung, für die sich in konfessioneller und freier Trägerschaft befindenden Kindertageseinrichtungen. Grundsätzlich haben diese nur insoweit einen vertraglich gesicherten Anspruch auf Zuschüsse der Stadt Bühl, wie sie nach den Betreuungs- und Betriebsformen der kommunalen Planung entsprechen.

 

Stand in den vergangenen Jahren noch für alle Bühler Kindertageseinrichtungen der Ausbau eines bedarfs- und familiengerechten Betreuungsangebots für Krippen- und Tagesstättenkinder im Vordergrund, gilt es wie bei der vorherigen Kindergartenbedarfsplanung, vor allem den Kapazitätsengpässen in den Kernstadteinrichtungen und Kappelwindeck zu begegnen. Eine zusätzliche Herausforderung war hier insbesondere in den letzten Jahren, auch den Flüchtlingskindern im Alter von 3-6 Jahren bzw. auch punktuell den Kindern im Krippenalter einen Regelplatz in den Bühler Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist uns nahezu ab dem Kita-Jahr 2018/2019 für die Kita-Kinder bzw. ab dem Kita-Jahr 2019/2020 für die Krippenkinder im Schulterschluss mit allen Trägern gelungen.

 

Eine neue Herausforderung stellt die stufenweise Verschiebung des Einschulungsstich-tages dar, welche sich insbesondere in der Kernstadt und Kappelwindeck im Kita-Jahr 2022/2023 bemerkbar machen wird.

 

Darüber hinaus ist weiterhin festzustellen, dass Eltern ihre Kinder immer früher in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Rund 20 % der einjährigen und ca. 80 % der zwei-jährigen Kinder werden zwischenzeitlich in einer Kindertageseinrichtung betreut. Dies    bedeutet, dass innerhalb nur weniger Jahre nahezu ein kompletter Jahrgang mehr in den Kindertageseinrichtungen betreut wird und dadurch das Platzangebot und die päda-gogische Arbeit einem stetigen Wandel unterzogen werden musste.

 

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass ein weiterer Ausbau des Platzangebotes für Krippenkinder, insbesondere für die Kernstadt, unabdingbar ist, damit auch künftig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle Kinder der Stadt Bühl bereitsteht. Vor allem auch die baulichen Entwicklungen (z.B. Entwicklung Baugebiet Kirchgassgraben) müssen weiterhin im Blick behalten werden.

 

Zur Sicherstellung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen wird wie im Kindergartenbedarfsplan erläutert, die unbefristete Fortführung von Springerstellen vorgeschlagen.

 

Neben den Betreuungsangeboten in den Kindertageseinrichtungen ergänzt die Tages-pflege das Platzangebot für die Kinderbetreuung und unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs. Es wird daher vorgeschlagen, auch für die nächsten zwei Jahre, den Tagespflegepersonen, die Bühler Kinder im Alter bis zu drei Jahren betreuen, einen Zuschuss zu gewähren und die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 und 2023 bereit zu stellen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Ø  Unbefristete Fortführung der Springerstellen

-       1,5 VK für die kirchlichen und freien Träger                                                  70.000 €

-       1,0 VK für die städtischen Einrichtungen                                                      55.000 €

Gesamtsumme/Jahr:                                                                                             125.000 €

 

Ø  Fortführung der Bezuschussung der Tagespflege

ca. 15 Krippenplätze / Jahr                                                                                    18.000 €