IV.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans
für das Jahr 2021/2022 zu.
b)
Der Gemeinderat stimmt der unbefristeten Verlängerung von 2,5
Springerstellen für die Bühler Kindertageseinrichtungen zu.
c)
Der Gemeinderat
beschließt, die Tagespflege für die Betreuung von Kindern bis zu 3 Jahren in
der Stadt Bühl mit 1,50 €/Kind/Stunde für die kommenden zwei Kita-Jahre bis zum
31.12.2023 weiter zu bezuschussen. Eine Bezuschussung einer in der Tagespflege
tätigen Person kann nur mit Genehmigung der Stadt Bühl erfolgen; ein Anspruch
daraus kann nicht abgeleitet werden. Im Haushalt 2022 und im Haushalt 2023 wird
hierfür ein Betrag i. H. v. jeweils 18.000,-- € zur Verfügung gestellt.
I.
Sachverhalt:
Wie bereits in vergangenen Jahren hat die Stadt
Bühl einen neuen Kindergartenbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den Trägern der
Bühler Kindertageseinrichtungen erarbeitet (Anlage 1).
Dieser soll Handlungsgrundlage für das anstehende Kindergartenjahr
sein; auch im Hinblick auf die städtische Komplementärförderdung, für die sich
in konfessioneller und freier Trägerschaft befindenden
Kindertageseinrichtungen. Grundsätzlich haben diese nur insoweit einen
vertraglich gesicherten Anspruch auf Zuschüsse der Stadt Bühl, wie sie nach den
Betreuungs- und Betriebsformen der kommunalen Planung entsprechen.
Stand in den vergangenen Jahren noch für alle
Bühler Kindertageseinrichtungen der Ausbau eines bedarfs- und familiengerechten
Betreuungsangebots für Krippen- und Tagesstättenkinder im Vordergrund, gilt es
wie bei der vorherigen Kindergartenbedarfsplanung, vor allem den
Kapazitätsengpässen in den Kernstadteinrichtungen und Kappelwindeck zu
begegnen. Eine zusätzliche Herausforderung war hier insbesondere in den letzten
Jahren, auch den Flüchtlingskindern im Alter von 3-6 Jahren bzw. auch punktuell
den Kindern im Krippenalter einen Regelplatz in den Bühler
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist uns nahezu ab dem
Kita-Jahr 2018/2019 für die Kita-Kinder bzw. ab dem Kita-Jahr 2019/2020 für die
Krippenkinder im Schulterschluss mit allen Trägern gelungen.
Eine neue Herausforderung stellt die stufenweise
Verschiebung des Einschulungsstich-tages dar, welche sich insbesondere in der
Kernstadt und Kappelwindeck im Kita-Jahr 2022/2023 bemerkbar machen wird.
Darüber hinaus ist weiterhin festzustellen, dass
Eltern ihre Kinder immer früher in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Rund
20 % der einjährigen und ca. 80 % der zwei-jährigen Kinder werden
zwischenzeitlich in einer Kindertageseinrichtung betreut. Dies bedeutet, dass innerhalb nur weniger Jahre
nahezu ein kompletter Jahrgang mehr in den Kindertageseinrichtungen betreut
wird und dadurch das Platzangebot und die päda-gogische Arbeit einem stetigen
Wandel unterzogen werden musste.
Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass ein
weiterer Ausbau des Platzangebotes für Krippenkinder, insbesondere für die
Kernstadt, unabdingbar ist, damit auch künftig ein ausreichendes und
bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle Kinder der Stadt Bühl bereitsteht.
Vor allem auch die baulichen Entwicklungen (z.B. Entwicklung Baugebiet
Kirchgassgraben) müssen weiterhin im Blick behalten werden.
Zur
Sicherstellung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen wird wie im
Kindergartenbedarfsplan erläutert, die unbefristete Fortführung von
Springerstellen vorgeschlagen.
Neben
den Betreuungsangeboten in den Kindertageseinrichtungen ergänzt die
Tages-pflege das Platzangebot für die Kinderbetreuung und unterstützt die
Kommunen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs. Es wird daher vorgeschlagen,
auch für die nächsten zwei Jahre, den Tagespflegepersonen, die Bühler Kinder im
Alter bis zu drei Jahren betreuen, einen Zuschuss zu gewähren und die
erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 und 2023 bereit zu stellen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Ø Unbefristete Fortführung der Springerstellen
-
1,5 VK für die kirchlichen
und freien Träger 70.000 €
-
1,0 VK für die städtischen
Einrichtungen
55.000 €
Gesamtsumme/Jahr: 125.000 €
Ø
Fortführung der Bezuschussung der Tagespflege
ca. 15 Krippenplätze / Jahr 18.000 €