Betreff
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten“, Teilabschnitt A, Umspannwerk Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe / Freiburg, von TransnetBW GmbH (Vorhabenträgerin) – 1. Planänderung; Stellungnahme
Vorlage
2021/110
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, folgende Stellungnahme zur 1. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten“ abzugeben:

 

Der Oberbürgermeister

 

Regierungspräsidium Karlsruhe

Abteilung

Schlossplatz 1-3

76131 Karlsruhe

17. Juni 2021

 

Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten“, Teilabschnitt A, Umspannwerk Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe / Freiburg, TransnetBW GmbH (Vorhabenträgerin); 1. Planänderung; Aktenzeichen: 17-0513.2 E/92a; Stellungnahme

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Gemeinderat der Stadt Bühl hat die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen mit 1. Plan-änderung zur Kenntnis genommen.

 

Die Stadt Bühl verweist nochmals auf die unverändert gültige Stellungnahme vom 24.09.2020. Darüber hinaus möchte die Stadt Bühl nochmals ausdrücklich betonen, dass die Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde bezüglich der Verlegung der Leitungen aus bzw. an den Rand des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich unterstützt wird.

 

Es wird bedauert, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung lediglich um die fehlenden Unterlagen, Biotope ergänzt wurde und nicht gleichzeitig die auf Gemarkung Bühl beantragte Änderung des Trassenverlaufes insbesondere bei Weitenung umgesetzt wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Schnurr

 


I. Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.04.2021 vom Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die Stadt Bühl über die Offenlage der 1. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten“ informiert, mit der Bitte, die Planfeststellungsunterlagen vom 29.04. bis 28.05.2021 für die Bürger bereit zu stellen und eine Stellungnahme bis 28.06.2021 abzugeben, jedoch nur zur 1. Planänderung. Gegenstand dieses Verfahrens ist auch die Überarbeitung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, ist von der Überarbeitung der UVP der gesamte Trassenverlauf, das gesamte Planfeststellungsverfahren betroffen, weshalb die Anhörung hierzu nochmals an alle Gemeinden geht. Die UVP wurde im Bereich der geschützten Biotope im gesamten Bereich überarbeitet. Die Gemarkung Bühl ist durch dieses Verfahren nicht betroffen.

 

Auf die vorgebrachten Gründe zur Trassenänderung bezüglich der Lebensqualität und verbundene Belastung für Weitenung wird weiterhin nicht eingegangen.

 

Die Variante 1 Weitenung wird weiterhin abgelehnt. Die Stadt Bühl beruft sich hiermit erneut auf die Stellungnahme vom 24.09.2020 und hält die darin genannten Forderungen aufrecht.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei dieser 1. Planänderung die seitens der Stadt Bühl im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingereichte Stellungnahme vom 24.09.2020 keine Berücksichtigung findet. Nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde wird die Würdigung der seitens der Stadt vorgebrachten Anregungen erst bei einem Erörterungstermin voraussichtlich im September 2021 behandelt.

 

Die vollständigen Unterlagen zum Verfahren konnten bis 28.05.2021 unter dem Link

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref17/Seiten/umspannwerk_daxlanden.aspx

eingesehen werden.

 

Aufgrund dieser Tatsache schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die im Beschluss aufgeführte Stellungnahme zur 1. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

Die betroffenen Ortschaften Vimbuch und Weitenung haben diesen Tagesordnungspunkt in ihren Sitzungen am 17.05.2021 und 18.05.2021 vorberaten.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

-keine-

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

-keine-