IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt den
Oberbürgermeister, folgende Stellungnahme zur 1. Planänderung zum
Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten“
abzugeben:
Der Oberbürgermeister
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
17. Juni 2021
Planfeststellungsverfahren
zum Vorhaben „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten“, Teilabschnitt A,
Umspannwerk Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe / Freiburg,
TransnetBW GmbH (Vorhabenträgerin); 1. Planänderung; Aktenzeichen: 17-0513.2
E/92a; Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Stadt Bühl hat die
vorliegenden Planfeststellungsunterlagen mit 1. Plan-änderung zur Kenntnis
genommen.
Die Stadt Bühl verweist nochmals auf die
unverändert gültige Stellungnahme vom 24.09.2020. Darüber hinaus möchte die
Stadt Bühl nochmals ausdrücklich betonen, dass die Stellungnahme der Oberen
Naturschutzbehörde bezüglich der Verlegung der Leitungen aus bzw. an den Rand
des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich unterstützt wird.
Es wird bedauert, dass die
Umweltverträglichkeitsprüfung lediglich um die fehlenden Unterlagen, Biotope
ergänzt wurde und nicht gleichzeitig die auf Gemarkung Bühl beantragte Änderung
des Trassenverlaufes insbesondere bei Weitenung umgesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Schnurr
I.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.04.2021 vom
Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die Stadt Bühl über die Offenlage der 1.
Planänderung des Planfeststellungsverfahrens „380-kV-Netzverstärkung
Daxlanden-Eichstetten“ informiert, mit der Bitte, die Planfeststellungsunterlagen
vom 29.04. bis 28.05.2021 für die Bürger bereit zu stellen und eine
Stellungnahme bis 28.06.2021 abzugeben, jedoch nur zur 1. Planänderung.
Gegenstand dieses Verfahrens ist auch die Überarbeitung der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde,
Regierungspräsidium Karlsruhe, ist von der Überarbeitung der UVP der gesamte
Trassenverlauf, das gesamte Planfeststellungsverfahren betroffen, weshalb die
Anhörung hierzu nochmals an alle Gemeinden geht. Die UVP wurde im Bereich der
geschützten Biotope im gesamten Bereich überarbeitet. Die Gemarkung Bühl ist
durch dieses Verfahren nicht betroffen.
Auf die vorgebrachten Gründe zur
Trassenänderung bezüglich der Lebensqualität und verbundene Belastung für Weitenung
wird weiterhin nicht eingegangen.
Die Variante 1 Weitenung wird weiterhin
abgelehnt. Die Stadt Bühl beruft sich hiermit erneut auf die Stellungnahme vom
24.09.2020 und hält die darin genannten Forderungen aufrecht.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei
dieser 1. Planänderung die seitens der Stadt Bühl im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens eingereichte Stellungnahme vom 24.09.2020 keine
Berücksichtigung findet. Nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde wird die
Würdigung der seitens der Stadt vorgebrachten Anregungen erst bei einem
Erörterungstermin voraussichtlich im September 2021 behandelt.
Die vollständigen Unterlagen zum Verfahren konnten bis 28.05.2021 unter
dem Link
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref17/Seiten/umspannwerk_daxlanden.aspx
eingesehen werden.
Aufgrund dieser Tatsache schlägt die
Verwaltung dem Gemeinderat vor, die im Beschluss aufgeführte Stellungnahme zur
1. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren abzugeben.
Die betroffenen Ortschaften Vimbuch und
Weitenung haben diesen Tagesordnungspunkt in ihren Sitzungen am 17.05.2021 und
18.05.2021 vorberaten.
II. Klimatische Auswirkungen:
-keine-
III. Finanzielle Auswirkungen:
-keine-