IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt vom Jahresabschluss 2020 der Bühler Innovations-
und Technologie Start-ups GmbH Kenntnis und empfiehlt der
Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2020 nebst Lagebericht und Anhang der BITS GmbH wird
in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.
2.
Der
Jahresverlust (Fehlbetrag) von 76.564,84 € wird von der Stadt als
alleiniger Gesellschafterin
getragen und in entsprechender Höhe
ausgeglichen.
3.
Der
Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH an,
den Jahresabschluss zum
31.12.2020 in der vorgelegten Fassung der
Gesellschafterversammlung
zur Beschlussfassung zu empfehlen.
4.
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der Bühler Innovations- und Technologie Start-ups
GmbH hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht (und Anhang) für das
Geschäftsjahr 2020 erstellt.
Der Abschluss- und Wirtschaftsprüfer, Büro wpz GmbH Bühl, hat nach
Prüfung der Unterlagen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2020 weist einen Verlust in
Höhe von 76.564,84 €
aus. Durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 26.03.2003 wird der
jährliche Verlust von der Stadt übernommen. Im Beschluss zum Wirtschaftsplan
2020 wurde von einem Verlust in Höhe von 84.300,- € ausgegangen, der einstimmig
vom Gemeinderat in der Sitzung am 20.10.2020 gebilligt wurde. Der
Jahresabschluss 2020 wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Bevor der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl
gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse für die BITS GmbH wahrnimmt,
ist im Falle der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des
Ergebnisses eine Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.
Der Jahresabschluss 2020 soll dem Aufsichtsrat der BITS GmbH in seiner
Sitzung am 27.07.2021 und danach der Gesellschafterversammlung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Bühl übernimmt durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom
26.03.2003 den für das Wirtschaftsjahr 2020 entstandenen Verlust in Höhe
von 76.564,84 €.