IV.
Beschlussvorschlag:
Der
katholische Kindergarten Sankt Josef Weitenung erhält für die Schaffung einer
Verdunkelung im Bereich eines Schlafraumes, die Erneuerung der Holztreppe zum
Schlafraum der Krippenkinder und den Einbau einer Schallschutztür sowie zur
Anschaffung einer altersgerechten Ausstattung im Krippenbereich einen
einmaligen Zuschuss von 10.224,48 Euro.
I.
Sachverhalt:
Im
katholischen Kindergarten Sankt Josef Weitenung wurde zum 01.09.20219 die
U3-Betreuung qualitativ ausgebaut, so dass ab diesem Zeitpunkt auch Kinder ab
dem 1. Geburtstag betreut werden können. Dazu waren folgende Maßnahmen
notwendig:
1.
Verdunkelung
für den zusätzlichen Schlafraum:
Für den zusätzlich
einzurichtenden Schlafraum musste eine Verdunkelungs-möglichkeit durch
Innenjalousien geschaffen werden.
2.
Holztreppe
und Schallschutz in der Krippengruppe:
Der Zugang zum Schlafraum
der Krippenkinder entsprach nicht den Vorschriften (zu steil, verschiedene
Höhen der Stufen, kein adäquates Gelände etc.). Die Treppe musste deshalb
ausgebaut und erneuert werden. Außerdem war es erforderlich, dass eine neue Tür
eingesetzt wurde, um den Erfordernissen an den Schallschutz zu entsprechen
(Schlafraum der Kinder).
3.
Altersgerechte
Ausstattung für den Krippenbereich:
Für die altersgerechte
Ausstattung war die Anschaffung insbesondere von Mobiliar (zusätzliche Betten,
niedrigere Tische/Stühle, diverses Spielmaterial) erforderlich.
Die
Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl hat am 12.05.2021
einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahmen gestellt. Die angefallenen
anrechnungsfähigen Kosten betragen 14.606,40 Euro. Die Stadt Bühl beteiligt sich
aufgrund des zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen
Vertrages über die Förderung kirchlicher Kindergärten mit einem Zuschuss von 70
% an diesen Ausgaben.
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Auf
dieser Grundlage berechnet sich der Zuschuss wie folgt:
anrechenbare Gesamtkosten: 14.606,40 Euro
Zuschuss 70 % 10.224,48
Euro
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 unter PC 3650 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Haushaltsplan Seite 366) zur Verfügung.