Betreff
Investitionszuschuss kath. Kindergarten Sankt Josef Weitenung; Verdunkelung Schlafraum, Erneuerung der internen Holztreppe und des Schallschutzes im Krippenbereich sowie Anschaffung einer altersgerechten Ausstattung im Krippenbereich
Vorlage
2021/127
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der katholische Kindergarten Sankt Josef Weitenung erhält für die Schaffung einer Verdunkelung im Bereich eines Schlafraumes, die Erneuerung der Holztreppe zum Schlafraum der Krippenkinder und den Einbau einer Schallschutztür sowie zur Anschaffung einer altersgerechten Ausstattung im Krippenbereich einen einmaligen Zuschuss von 10.224,48 Euro.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im katholischen Kindergarten Sankt Josef Weitenung wurde zum 01.09.20219 die U3-Betreuung qualitativ ausgebaut, so dass ab diesem Zeitpunkt auch Kinder ab dem 1. Geburtstag betreut werden können. Dazu waren folgende Maßnahmen notwendig:

 

1.    Verdunkelung für den zusätzlichen Schlafraum:

Für den zusätzlich einzurichtenden Schlafraum musste eine Verdunkelungs-möglichkeit durch Innenjalousien geschaffen werden.

 

2.    Holztreppe und Schallschutz in der Krippengruppe:

Der Zugang zum Schlafraum der Krippenkinder entsprach nicht den Vorschriften (zu steil, verschiedene Höhen der Stufen, kein adäquates Gelände etc.). Die Treppe musste deshalb ausgebaut und erneuert werden. Außerdem war es erforderlich, dass eine neue Tür eingesetzt wurde, um den Erfordernissen an den Schallschutz zu entsprechen (Schlafraum der Kinder).

 

3.    Altersgerechte Ausstattung für den Krippenbereich:

Für die altersgerechte Ausstattung war die Anschaffung insbesondere von Mobiliar (zusätzliche Betten, niedrigere Tische/Stühle, diverses Spielmaterial) erforderlich.

 

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl hat am 12.05.2021 einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahmen gestellt. Die angefallenen anrechnungsfähigen Kosten betragen 14.606,40 Euro. Die Stadt Bühl beteiligt sich aufgrund des zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen Vertrages über die Förderung kirchlicher Kindergärten mit einem Zuschuss von 70 % an diesen Ausgaben.

 

 

 

 

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Auf dieser Grundlage berechnet sich der Zuschuss wie folgt:

 

anrechenbare Gesamtkosten:                  14.606,40 Euro

Zuschuss 70 %                                           10.224,48 Euro

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 unter PC 3650 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Haushaltsplan Seite 366) zur Verfügung.