IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die
Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:
1.) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 nebst Lagebericht der
2.) Der Geschäftsführung wird für
das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
3.) Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft EversheimStuible Treuberater
GmbH, Düsseldorf, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung hat den
Jahresabschluss sowie den Lagebericht und Anhang bis Ende Mai 2021 erstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, hat nach Prüfung des
Jahresabschlusses am 04.06.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Mit der Bühler Sportstätten GmbH
besteht seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), welcher
vorgibt, dass der Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist.
Das Ergebnis 2020 der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 4.138.735,11 € (Vorjahr 3.128.956,74 €).
Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft sich auf
4.081.013,17 € (Vorjahr 3.072.132,56 €).
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH hat am 28. Juni 2021 den Jahresabschluss 2020 vorberaten und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine