Betreff
Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2020
Vorlage
2021/143
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:

 

1.) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 nebst Lagebericht der Stadtwerke Bühl   GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

 

2.)  Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

3.) Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die Wirtschaftsprüfungsgesell-

         schaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,  bestellt.

 


I. Sachverhalt:

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht und Anhang bis Ende Mai 2021 erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, hat nach Prüfung des Jahresabschlusses am 04.06.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), welcher vorgibt, dass der Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist.

 

Das Ergebnis 2020 der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 4.138.735,11 € (Vorjahr 3.128.956,74 €). Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft sich auf 4.081.013,17 € (Vorjahr 3.072.132,56 €).

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH hat am 28. Juni 2021 den Jahres­abschluss 2020 vorberaten und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine