IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
1.)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 nebst Lagebericht der Bühler
Sportstätten GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit
festgestellt.
2.)
Der Jahresgewinn von 994.777,52 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung
erteilt.
4.)
Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft EversheimStuible Treuberater
GmbH, Düsseldorf, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Die
Geschäftsführung hat bis Mitte Mai 2021 den Jahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang erstellt. Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlagen
beigefügt.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
hat nach Prüfung des Jahresabschlusses am 27.05.2021 den uneingeschränkten
Bestäti-gungsvermerk erteilt.
Insgesamt schließt die Bühler Sportstätten GmbH mit einem
Jahresüberschuss von 994.777,52 € ab. (Vorjahr: 472.781,25 €)
Die Geschäftsführung empfiehlt, das Ergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Der
Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat am 28. Juni 2021 den Jahresabschluss
2020 vorberaten und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung
erteilt.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Laut
Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 29.06.2009 werden die aus dem
Hallenbetrieb entstehenden Verluste vollständig übernommen. Das Defizit aus der
Sparte „Hallenbetrieb“ für das Jahr 2020 in Höhe von 617.888,65 € war aus dem
Stadthaushalt auszugleichen. Die Mittel hierfür standen im Teilhaushalt THH4 –
Kultur, Gesundheit und Sport unter Position 4241 Sportstätten,
Transferaufwendungen 43150000 Zuschüsse an verbundene Unternehmen zur
Verfügung.