IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten
GmbH, folgenden
Beschluss zu fassen:
Rückführung von
1,5 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das
Geschäftsjahr 2020 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke
Bühl GmbH.
I.
Sachverhalt:
Die Versorgungsinfrastrukturen für
Strom, Gas und Trinkwasser bilden die existenzielle Grundlage in Bühl. Die
Stadtwerke Bühl müssen jährlich in den Neubau, Umbau und in die Erhaltung
dieser Infrastrukturen investieren. Zusätzlich müssen die Stadtwerke die
Herausforderungen einer erfolgreichen Energiewende und von effizientem
Klimaschutz in Bühl als Gestalter umsetzen. Das Klima zu schützen und dabei
weder die privaten Haushalte zu überfordern noch den Wirtschaftsstandort Bühl
zu gefährden, ist gemeinsames Ziel der Stadtwerke Bühl GmbH, der Bühler
Sportstätten GmbH und der Stadt Bühl. Langfristig geht dies allerdings nur mit
leistungsfähigen Infrastrukturen, die jeweils auch an die Technologien, die bei
der Senkung der CO2 – Emissionen einen Beitrag leisten zu können, angepasst
sind. Das gilt insbesondere für Strom- und Gasnetze.
Im Bereich der Wasserversorgung
müssen die Stadtwerke neben dem Erhalt der bestehenden Infrastrukturen auch dem
„schleichenden Werteverlust“ für unser wichtigstes Lebensmittel entgegenwirken.
Die dafür erforderlichen
Investitionen der Stadtwerke Bühl GmbH erfordern ausreichend Liquidität in der
Stadtwerke Bühl GmbH.
Da seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht, wonach der Jahresüberschuss an die Muttergesellschaft abzuführen ist, soll deshalb zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Liquiditätssicherung der Stadtwerke Bühl GmbH vom abzuführenden Gewinn in Höhe von 4.081.013,17 Euro, der zum 31.12.2020 als Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin ausgewiesen wird, ein Betrag in Höhe von 1.500.000,00 € in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH zurückgeführt und ein Betrag in Höhe von 2.581.013,17 Euro an die Bühler Sportstätten GmbH ausbezahlt werden.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Auf den städtischen Haushalt hat
der Beschluss keine direkten Auswirkungen.