Betreff
Rückführung von 1,5 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2020 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH
Vorlage
2021/146
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten

GmbH, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Rückführung von 1,5 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2020 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Versorgungsinfrastrukturen für Strom, Gas und Trinkwasser bilden die existenzielle Grundlage in Bühl. Die Stadtwerke Bühl müssen jährlich in den Neubau, Umbau und in die Erhaltung dieser Infrastrukturen investieren. Zusätzlich müssen die Stadtwerke die Herausforderungen einer erfolgreichen Energiewende und von effizientem Klimaschutz in Bühl als Gestalter umsetzen. Das Klima zu schützen und dabei weder die privaten Haushalte zu überfordern noch den Wirtschaftsstandort Bühl zu gefährden, ist gemeinsames Ziel der Stadtwerke Bühl GmbH, der Bühler Sportstätten GmbH und der Stadt Bühl. Langfristig geht dies allerdings nur mit leistungsfähigen Infrastrukturen, die jeweils auch an die Technologien, die bei der Senkung der CO2 – Emissionen einen Beitrag leisten zu können, angepasst sind. Das gilt insbesondere für Strom- und Gasnetze.

 

Im Bereich der Wasserversorgung müssen die Stadtwerke neben dem Erhalt der bestehenden Infrastrukturen auch dem „schleichenden Werteverlust“ für unser wichtigstes Lebensmittel entgegenwirken.

 

Die dafür erforderlichen Investitionen der Stadtwerke Bühl GmbH erfordern ausreichend Liquidität in der Stadtwerke Bühl GmbH.

 

Da seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht, wonach der Jahresüberschuss an die Muttergesellschaft abzuführen ist, soll deshalb zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Liquiditätssicherung der Stadtwerke Bühl GmbH vom abzuführenden Gewinn in Höhe von 4.081.013,17 Euro, der zum 31.12.2020 als Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin ausgewiesen wird, ein Betrag in Höhe von 1.500.000,00 € in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH zurückgeführt und ein Betrag in Höhe von 2.581.013,17 Euro an die Bühler Sportstätten GmbH ausbezahlt werden.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf den städtischen Haushalt hat der Beschluss keine direkten Auswirkungen.