IV.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt folgende Barzuwendungen als Zuschüsse an sporttreibende
Vereine für das Jahr 2021:
Verein Zuschuss
2021
TV Bühl |
31.801 € |
TV Eisental |
9.647 € |
Gymnastikgruppe Moos |
2.349 € |
SV Kappelwindeck |
16.931 € |
VfB Bühl |
15.694 € |
SV Altschweier |
7.847 € |
SC Eisental |
4.274 € |
SV Neusatz |
7.847 € |
SV Vimbuch |
12.945 € |
SV Weitenung |
6.348 € |
Taekwon Do Schule Olymp Bühl |
1.433 € |
-3- Bushido Bühl |
1.044 € |
Budozentrum Dokan Bühl |
3.174 € |
Schützenverein Ritter Reinhard Kappelwindeck |
837 € |
Schützenverein Schartenberg Eisental |
1.250 € |
Schützenverein Alt Windeck Neusatz |
562 € |
Tennisclub Vimbuch |
1.662 € |
TC Bühl |
4.136 € |
Reit- und Fahrverein „St. Leonhard“ |
2.899 € |
Ski-Club Bühl |
975 € |
Ski-Club Immenstein Neusatz |
837 € |
Rennrodelclub "Weißer Blitz" |
262 € |
Langlaufzunft Burg Windeck |
628 € |
Radfahrer – Verein Jägerweg Kappelwindeck |
216 € |
Radfahrverein "Sturmvogel" Moos |
216 € |
Seglergemeinschaft Rheinmünster-Bühl |
216 € |
Tauchsportverein Mittelbaden |
216 € |
Bühler Boule-Club |
307 € |
Sportkegelclub Rot-Weiß Bühl |
216 € |
Modellsportverein Bühl |
216 € |
Behindertensportverein |
262 € |
Frauengymnastik Altschweier |
700 € |
Turnier Tanz Club Bühl e.V. |
262 € |
Gleitschirmfreunde Bühl-Bühlertal |
262 € |
DRK-Seniorengymnastik |
340 € |
Altenwerk Altschweier (Gymnastik) |
170 € |
Seniorengemeinschaft Vimbuch |
170 € |
Frauengemeinschaft Balzhofen (Gymnastik) |
340 € |
Tischtennisgemeinschaft Balzhofen |
170 € |
Frauengemeinschaft Oberbruch |
170 € |
Frauengemeinschaft Oberweier |
170 € |
|
|
Gesamt |
140.000 € |
I.
Sachverhalt:
Die Bedeutung eines vielfältigen und gesunden
Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld ist unbestritten, immer wieder
wird insbesondere die Einbindung junger Menschen in die sozialen Strukturen
eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der hohe Stellenwert, der in
Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder sportlich engagierten
Vereine beigemessen wird, findet seinen Ausdruck nicht nur in zahlreichen
unbaren Hilfeleistungen durch die Stadt, sondern auch mit Barzuschüssen als
finanzieller Unterstützung.
Seit
1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung
der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Energie
zu fördern, wurde 1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither
kommen die Vereine für ihre entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser,
Gas, Heizöl selbst auf.
Für die letzten Jahre wurden Mittel für
Barzuschüsse in Höhe von 140.000 Euro aufgenommen.
Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der
2009 erstmals angewandten Neukonzeption sind:
·
Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der
sich an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).
·
Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert
werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.
·
Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird
zusätzlich berücksichtigt.
-2-
·
Saisondauer
Insbesondere die zeitliche Belastung aus dem Spielbetrieb ist von der
Saisonlänge abhängig und soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.
·
Raum-
und Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung
aus Raum- und Verbrauchskosten berücksichtigt, in welche die frühere
Energiekostenpauschale eingeflossen ist.
Die Bewertungsfaktoren werden durch den
Sportausschuss jährlich überprüft. Die Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein
sind aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche
Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des
Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen
(1 Punkt je angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt
(nunmehr 0,1 Punkte je 5 Jugendliche).
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mittel für die Barzuschüsse an Sportvereine sind im Haushaltsplan 2021 im THH 4
unter PC 4210 – Förderung des Sports -
43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich (Seite 305) bereitgestellt.