Betreff
Radeln ohne Alter Bühl - Förderung im Rahmen des Nachhaltigkeitsfonds
Vorlage
2021/151
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt das Projekt „Radeln ohne Alter“ im Rahmen des Nachhaltigkeitsfonds als nachhaltige Infrastrukturmaßnahme mit einer Gesamtfördersumme von 17.000 Euro zu fördern.

 


I. Sachverhalt:

Engagierte Bürger*innen und Bürger des Projekts „Radeln ohne Alter“ möchten in Bühl eine neue Initiative unter dem städtischen Seniorenbüro ins Leben rufen. „Radeln ohne Alter“ ist eine bundesweit aktive Initiative, welche kostenlose Rikschafahrten für Menschen anbietet, die selbst nicht mehr in die Pedale treten können. An mittlerweile 78 Standorten in 14 Bundesländern finden ehrenamtliche Fahrer*innen (Pilot*innen) und Mitfahrer*innen, größtenteils aus Seniorenheimen, zusammen, um freizeitlich Ausfahrten zu unternehmen.

 

Unter dem Motto „Das Recht auf Wind in den Haaren“ sollen Senior*innen sowie mobilitätseingeschränkte Personen die Möglichkeit bekommen ihre Umgebung zu erkunden, soziale Kontakte zu knüpfen und Geschichten auszutauschen. Damit fördert das Projekt das mentale und körperliche Wohlergehen sowie die Inklusion der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung.

 

Nach ersten Gesprächen bekundeten 3 Senioreneinrichtungen, das Veronikaheim, das Schwarzwaldwohnstift sowie das Erich-Burger-Heim, Interesse am Projekt teilzunehmen. Darüber hinaus bekundeten auf einer Bürgerversammlung am 08. Juli 2021 15 Bühler*innen Interesse daran ehrenamtlich an der Initiative mitzuwirken sowie als Pilot*in für Ausfahrten bereitzustehen.

 

Die Stadt Bühl schlägt vor, das Projekt im Rahmen des Bühler Nachhaltigkeitsfonds als nachhaltige Infrastrukturmaßnahme zu fördern. Für die Umsetzung des Projekts sollen zunächst zwei Rikschas mit einem Gesamtwert von rund 22.000,00 Euro angeschafft werden. Eine Drittmittelfinanzierung soll mithilfe von Sponsoring-Anfragen sowie einer Förderung des Landes Baden-Württemberg für E-Lastenräder in Höhe von maximal 5.000 Euro gewährleistet werden.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Das Projekt fördert drei Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 10 (Weniger Ungleichheiten) und Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden).

Die Auswirkungen auf das Klima wären durch den zusätzlichen Einsatz von zwei elektrisch betriebenen Rikschas gering.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Für städtische Infrastrukturprojekte im Rahmen des Nachhaltigkeitsfonds stehen im Jahr 2021 unter dem Investitionskonto I56109000800 „Nachhaltigkeitsfonds“ 70.000 Euro zur Verfügung. Bislang gibt es keine weiteren Verwendungsansätze. Nach Abzug der möglichen Landesförderung belaufen sich die Kosten auf rund 17.000 Euro.