Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat billigt den
Entwurf des Lärmaktionsplanes und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeit
zu beteiligen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
die benachbarten Gemeinden zu hören.
I.
Sachverhalt:
Zur Senkung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete
hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2019 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes
beschlossen.
Grundlage ist die Umgebungslärmrichtlinie, welche europaweit
ein einheitliches Konzept enthält, um schädliche Auswirkungen durch den
Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Mit dieser Richtlinie
werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Belastung
von Umgebungslärm durch standardisierte Berechnungsverfahren in regelmäßigen
Abständen zu erfassen und zu veröffentlichen. Somit müssen die Ergebnisse
dieser Verfahren in Form von strategischen Lärmkarten für die verschiedenen
Lärmquellen dargestellt und veröffentlicht werden. Durch Betroffenheitsanalysen
sind die vom Lärm betroffenen Personen zu ermitteln. Auf dieser Basis sind
Lärmaktionspläne zur Verbesserung von Lärmproblemen aufzustellen.
Der Fokus der Stadt Bühl richtete sich zur Zeit des
Aufstellungsbeschlusses, wie gesetzlich vorgegeben, auf die vom Land kartierten
Hauptverkehrsstraßen d. h. Autobahn A5, Bundestraße B3 sowie Landesstraßen L83,
L84 und L85.
Die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt
Baden-Württemberg (LUBW) von 2017 berücksichtigt alle Hauptverkehrsstraßen
(BAB, B, L) mit einem Verkehrsaufkommen ab 8.200 KfZ/24 h bzw. 3 Mio. Kfz/Jahr.
Da sich die Lärmkartierung der LUBW auf das klassifizierte
Straßennetz bezieht, in Bühl jedoch weitere Straßen auch den Schwellenwert von
8.200 Kfz/24h erreichen oder überschreiten, wurden im Rahmen der anstehenden
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes diese Straßenabschnitte in den
Untersuchungsrahmen mitaufgenommen.
Neben den Verkehrszahlen der Straßenverkehrszentrale wurden
auch die Zahlen von Verkehrserhebungen vom Ingenieurbüro Brilon Bondzio Weiser
Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen GmbH als Datengrundlage hinzugezogen.
Im Einzelnen handelt es sich um die Vimbucher Straße,
teilweise Rheinstraße, Grabenstraße, Bühlertalstraße, Hauptstraße und teilweise
die K3749.
Für die detaillierte schalltechnische Untersuchung der
Lärmaktionsplanung ist das Ingenieurbüro Kurz und Fischer GmbH, beratende
Ingenieure, Winnenden beauftragt.
Die Beauftragung umfasst Datenerhebungen und Grundlagendaten
aufzuarbeiten mit detaillierter Durchführung der Lärmanalyse und der
Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen.
Für die Bereiche, die von Beurteilungspegeln durch
Straßenverkehr von > 65 dB(A) tags (6:00-22:00 Uhr) bzw. > 55 dB (A)
nachts (22:00-6:00 Uhr) betroffen sind, werden konkrete Maßnahmen zur
Lärmminderung vorgeschlagen. Im Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung des
Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg sind Lärmbelastungen oberhalb der
oben genannten Werte auf Basis der aktuellen Rechtsprechung als
gesundheitskritisch einzustufen und daher besonders zu berücksichtigen.
Als Ergebnis der Untersuchung wurde der Entwurf zum
Lärmaktionsplan erarbeitet, in dem ein konkreter Maßnahmenkatalog enthalten
ist.
Um direkt nach der Sommerpause mit der
Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen zu können, legt die Verwaltung den
Lärmaktionsplan mit den zusätzlich neu aufgenommenen Straßen noch vor der
Sommerpause den gemeinderätlichen Gremien die Planung zur Beratung vor. Für die
Sitzungen des Technischen Ausschusses und der Ortschaftsräte beschränkte sich
die Sitzungsvorlage auf die Untersuchungsergebnisse der Lärmanalyse und den
daraus resultierenden Maßnahmenkatalog mit jeweiligen Pegelminderungen. Die
weiteren Inhalte wurden mündlich vorgestellt.
Der Erläuterungsbericht mit Anlagen zum Entwurf des
Lärmaktionsplanes ist nun ausgearbeitet und hängt dieser Vorlage an.
Da die Ortsteile Altschweier und Vimbuch direkt vom
Lärmaktionsplan betroffen sind, erfolgt die Vorberatung in den Ortschaftsräten
in Altschweier und Vimbuch am 13. Juli 2021. Über das Ergebnis wird
der Gemeinderat informiert.
Der Technische Ausschuss wird diesen Tagesordnungspunkt in
seiner nichtöffentlichen Sitzung am 15. Juli 2021 behandeln. Über das Ergebnis
wird der Gemeinderat informiert.
Verfahren
Lärmaktionsplan
Für den Verfahrensablauf des Lärmaktionsplans gibt der
Gesetzgeber keinen konkreten Verfahrensablauf vor. Es wird jedoch empfohlen,
sich am Bebauungsplanverfahren zu orientieren, wonach die Öffentlichkeit als
auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt werden.
Der Lärmaktionsplan ist vom Gemeinderat zu beschließen und
öffentlich bekannt zu geben.
Die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes sind im Anschluss in
einem Musterbericht aufzubereiten, damit sie zusammengefasst an die EU
weitergeleitet werden können.
II. Klimatische Auswirkungen:
Teilweise klimarelevant. Die Maßnahmenvorschläge der 3.
Stufe des Lärmaktionsplans sehen oftmals eine Verkehrsberuhigung durch Tempo 30
vor. Eine solche Maßnahme kann nicht nur den Geräuschpegel für die betroffenen
Haushalte reduzieren, sondern in vergleichbaren Studien ebenfalls die lokale
Feinstaubbelastung senken (ca. 10 Prozent bei Stickstoffoxid und 20 Prozent bei
Ruß-Partikeln (PM10)). Gleichermaßen sinkt der Treibstoffverbrauch je
Pkw-Kilometer in Tempo 30 um 12 Prozent. Insofern würden die
Maßnahmenvorschläge nicht nur eine Lärmreduzierung für Mensch und Tier in der
Stadt bedeuten, sondern ebenfalls für einen besseren Verkehrsfluss und durch
die Verkehrsberuhigung auch für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl von nicht-motorisierten
Verkehrsteilnehmern sorgen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Für die schalltechnischen Untersuchungen zur Fortschreibung
des Lärmaktionsplanes wurde das Ingenieurbüro Kurz und Fischer GmbH, Beratende
Ingenieure, aus Winnenden mit einer Summe von ca. 25 000 € beauftragt.
Die benötigten finanziellen Mittel stehen im Proficenter
5110-Stadtentwicklung (S.381 des Haushaltsplanes 2021) zur Verfügung.