Betreff
Lärmaktionsplan Bühl auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm),
Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
Vorlage
2021/152
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Lärmaktionsplanes und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeit zu beteiligen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden zu hören.

 


I. Sachverhalt:

Zur Senkung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2019 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes beschlossen.

Grundlage ist die Umgebungslärmrichtlinie, welche europaweit ein einheitliches Konzept enthält, um schädliche Auswirkungen durch den Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Mit dieser Richtlinie werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Belastung von Umgebungslärm durch standardisierte Berechnungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu erfassen und zu veröffentlichen. Somit müssen die Ergebnisse dieser Verfahren in Form von strategischen Lärmkarten für die verschiedenen Lärmquellen dargestellt und veröffentlicht werden. Durch Betroffenheitsanalysen sind die vom Lärm betroffenen Personen zu ermitteln. Auf dieser Basis sind Lärmaktionspläne zur Verbesserung von Lärmproblemen aufzustellen.

 

Der Fokus der Stadt Bühl richtete sich zur Zeit des Aufstellungsbeschlusses, wie gesetzlich vorgegeben, auf die vom Land kartierten Hauptverkehrsstraßen d. h. Autobahn A5, Bundestraße B3 sowie Landesstraßen L83, L84 und L85.

Die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) von 2017 berücksichtigt alle Hauptverkehrsstraßen (BAB, B, L) mit einem Verkehrsaufkommen ab 8.200 KfZ/24 h bzw. 3 Mio. Kfz/Jahr.

Da sich die Lärmkartierung der LUBW auf das klassifizierte Straßennetz bezieht, in Bühl jedoch weitere Straßen auch den Schwellenwert von 8.200 Kfz/24h erreichen oder überschreiten, wurden im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Lärmaktionsplanes diese Straßenabschnitte in den Untersuchungsrahmen mitaufgenommen.

 

Neben den Verkehrszahlen der Straßenverkehrszentrale wurden auch die Zahlen von Verkehrserhebungen vom Ingenieurbüro Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen GmbH als Datengrundlage hinzugezogen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um die Vimbucher Straße, teilweise Rheinstraße, Grabenstraße, Bühlertalstraße, Hauptstraße und teilweise die K3749.

 

Für die detaillierte schalltechnische Untersuchung der Lärmaktionsplanung ist das Ingenieurbüro Kurz und Fischer GmbH, beratende Ingenieure, Winnenden beauftragt.

 

Die Beauftragung umfasst Datenerhebungen und Grundlagendaten aufzuarbeiten mit detaillierter Durchführung der Lärmanalyse und der Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen.

 

Für die Bereiche, die von Beurteilungspegeln durch Straßenverkehr von > 65 dB(A) tags (6:00-22:00 Uhr) bzw. > 55 dB (A) nachts (22:00-6:00 Uhr) betroffen sind, werden konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen. Im Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg sind Lärmbelastungen oberhalb der oben genannten Werte auf Basis der aktuellen Rechtsprechung als gesundheitskritisch einzustufen und daher besonders zu berücksichtigen.

 

Als Ergebnis der Untersuchung wurde der Entwurf zum Lärmaktionsplan erarbeitet, in dem ein konkreter Maßnahmenkatalog enthalten ist.

 

Um direkt nach der Sommerpause mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen zu können, legt die Verwaltung den Lärmaktionsplan mit den zusätzlich neu aufgenommenen Straßen noch vor der Sommerpause den gemeinderätlichen Gremien die Planung zur Beratung vor. Für die Sitzungen des Technischen Ausschusses und der Ortschaftsräte beschränkte sich die Sitzungsvorlage auf die Untersuchungsergebnisse der Lärmanalyse und den daraus resultierenden Maßnahmenkatalog mit jeweiligen Pegelminderungen. Die weiteren Inhalte wurden mündlich vorgestellt.

Der Erläuterungsbericht mit Anlagen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes ist nun ausgearbeitet und hängt dieser Vorlage an.

 

Da die Ortsteile Altschweier und Vimbuch direkt vom Lärmaktionsplan betroffen sind, erfolgt die Vorberatung in den Ortschaftsräten in Altschweier und Vimbuch am 13. Juli 2021. Über das Ergebnis wird der Gemeinderat informiert.

 

Der Technische Ausschuss wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 15. Juli 2021 behandeln. Über das Ergebnis wird der Gemeinderat informiert.

 

Verfahren Lärmaktionsplan

Für den Verfahrensablauf des Lärmaktionsplans gibt der Gesetzgeber keinen konkreten Verfahrensablauf vor. Es wird jedoch empfohlen, sich am Bebauungsplanverfahren zu orientieren, wonach die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt werden.

Der Lärmaktionsplan ist vom Gemeinderat zu beschließen und öffentlich bekannt zu geben.

Die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes sind im Anschluss in einem Musterbericht aufzubereiten, damit sie zusammengefasst an die EU weitergeleitet werden können.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Teilweise klimarelevant. Die Maßnahmenvorschläge der 3. Stufe des Lärmaktionsplans sehen oftmals eine Verkehrsberuhigung durch Tempo 30 vor. Eine solche Maßnahme kann nicht nur den Geräuschpegel für die betroffenen Haushalte reduzieren, sondern in vergleichbaren Studien ebenfalls die lokale Feinstaubbelastung senken (ca. 10 Prozent bei Stickstoffoxid und 20 Prozent bei Ruß-Partikeln (PM10)). Gleichermaßen sinkt der Treibstoffverbrauch je Pkw-Kilometer in Tempo 30 um 12 Prozent. Insofern würden die Maßnahmenvorschläge nicht nur eine Lärmreduzierung für Mensch und Tier in der Stadt bedeuten, sondern ebenfalls für einen besseren Verkehrsfluss und durch die Verkehrsberuhigung auch für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern sorgen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Für die schalltechnischen Untersuchungen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde das Ingenieurbüro Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, aus Winnenden mit einer Summe von ca. 25 000 € beauftragt.

 

Die benötigten finanziellen Mittel stehen im Proficenter 5110-Stadtentwicklung (S.381 des Haushaltsplanes 2021) zur Verfügung.