a. Erweiterung der Wäscheplätze (neue Betriebserlaubnis)
b. Abdichtung Dach und Fenster aufgrund Wassereintritts
IV. Beschlussvorschlag:
Der
Katholische Kindergarten St. Borromäus Neusatz erhält für die Erweiterung der
Waschplätze im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Betriebserlaubnis und der
aufgrund Wassereintritts notwendigen Abdichtung der Fenster und des Dachs im
Anbau an das Gemeindehaus einen einmaligen Zuschuss von 5.057,32 Euro für die
Waschplätze und von 5.186,26 Euro für die Abdichtungsmaßnahmen.
I. Sachverhalt:
a. Erweiterung der Waschplätze:
Im
Rahmen der neu erteilten Betriebserlaubnis 2019 mussten die Waschplätze im
Kindergarten erweitert werden. Die Verrechnungsstelle für Katholische
Kirchengemeinden Bühl hat dies bereits 2018 beantragt, die Stadt hat damals
aufgrund des zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen
Vertrags über die Förderung kirchlicher Kindergärten – vorbehaltlich der
Zustimmung des Gemeinderats – einen Zuschuss von 70 % zugesagt. Das Landratsamt
hat die Baumaßnahmen abgenommen, die Betriebserlaubnis wurde Anfang 2019
erteilt.
Die
vorgelegten Kosten betragen 7.224,74 Euro. Der Zuschuss
beträgt auf dieser Grundlage 5.057,32 Euro.
b. Abdichtung Dach und Fenster:
Beim
Anbau an das Gemeindehaus (nicht am Altbau) musste wegen Wassereintritts und
Kältebrücken an den Fenstern und am Dach (Raumkühle) eine Abdichtung der
Fenster und des Dachs vorgenommen werden.
Die
Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Bühl hat im Juni 2019 die
Beteiligung der Stadt an dieser Maßnahme beantragt, diese wurde ebenfalls im
Juni 2019 – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat – zugesagt.
Die
vorgelegten Kosten betragen 7.408,94 Euro. Der Zuschuss
beträgt auf dieser Grundlage 5.186,26 Euro.
Die
Bearbeitung beider Anträge wurde wegen der Verhandlungen über den Verkauf des
Kindergartens an die Stadt Bühl und der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen
Frage der Notwendigkeit dieser Maßnahmen zurückgestellt.
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Die
Verrechnungsstelle hat inzwischen klargestellt, dass die Erweiterung der Waschplätze
eine
zwingende Notwendigkeit für die Fortsetzung der Betriebserlaubnis war und die
Abdichtungsarbeiten zwingend aufgrund des Wassereintritts vorgenommen werden
mussten, um den Betrieb in diesem Bereich aufrechterhalten zu können.
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 unter PC 3650 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Haushaltsplan Seite 366) zur Verfügung.