Betreff
Investitionszuschuss für den Katholischen Kindergarten St. Borromäus Neusatz,
a. Erweiterung der Wäscheplätze (neue Betriebserlaubnis)
b. Abdichtung Dach und Fenster aufgrund Wassereintritts
Vorlage
2021/155
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Katholische Kindergarten St. Borromäus Neusatz erhält für die Erweiterung der Waschplätze im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Betriebserlaubnis und der aufgrund Wassereintritts notwendigen Abdichtung der Fenster und des Dachs im Anbau an das Gemeindehaus einen einmaligen Zuschuss von 5.057,32 Euro für die Waschplätze und von 5.186,26 Euro für die Abdichtungsmaßnahmen.

 

 

 


I. Sachverhalt:

 

a. Erweiterung der Waschplätze:

Im Rahmen der neu erteilten Betriebserlaubnis 2019 mussten die Waschplätze im Kindergarten erweitert werden. Die Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Bühl hat dies bereits 2018 beantragt, die Stadt hat damals aufgrund des zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen Vertrags über die Förderung kirchlicher Kindergärten – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats – einen Zuschuss von 70 % zugesagt. Das Landratsamt hat die Baumaßnahmen abgenommen, die Betriebserlaubnis wurde Anfang 2019 erteilt.

 

Die vorgelegten Kosten betragen 7.224,74 Euro. Der Zuschuss

beträgt auf dieser Grundlage                                                                  5.057,32 Euro.

 

b. Abdichtung Dach und Fenster:

Beim Anbau an das Gemeindehaus (nicht am Altbau) musste wegen Wassereintritts und Kältebrücken an den Fenstern und am Dach (Raumkühle) eine Abdichtung der Fenster und des Dachs vorgenommen werden.

 

Die Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Bühl hat im Juni 2019 die Beteiligung der Stadt an dieser Maßnahme beantragt, diese wurde ebenfalls im Juni 2019 – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat – zugesagt.

 

Die vorgelegten Kosten betragen 7.408,94 Euro. Der Zuschuss

beträgt auf dieser Grundlage                                                                  5.186,26 Euro.

 

Die Bearbeitung beider Anträge wurde wegen der Verhandlungen über den Verkauf des Kindergartens an die Stadt Bühl und der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Frage der Notwendigkeit dieser Maßnahmen zurückgestellt.

 

 

-2-

 

 

Die Verrechnungsstelle hat inzwischen klargestellt, dass die Erweiterung der  Waschplätze

eine zwingende Notwendigkeit für die Fortsetzung der Betriebserlaubnis war und die Abdichtungsarbeiten zwingend aufgrund des Wassereintritts vorgenommen werden mussten, um den Betrieb in diesem Bereich aufrechterhalten zu können.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 unter PC 3650 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Haushaltsplan Seite 366) zur Verfügung.