IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt
die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Verkauf der städtischen
Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Hofmatten“ in Bühl-Moos zu veranlassen.
Der Gemeinderat stimmt den
Verwaltungsvorschlägen zu den im Sachverhalt beschriebenen Konditionen und der
Anzahl der aktuell für die Vermarktung vorgesehenen Grundstücke zu.
Der Kaufpreis beträgt 275,00
€ je m² Grundstücksfläche incl. Abwasserbeitrag und dem abgelösten
Erschließungsbeitrag. Bei der Bebauung mit einer Doppelhaushälfte sind 300,00 €
je m² Grundstücksfläche incl. der Beiträge zu zahlen. Für die vorstehend
beschriebenen privaten Grünflächen der Bauplätze Nrn. 3 und 4 beträgt der
Kaufpreis 135,00 € je m² Grundstücksfläche.
I.
Sachverhalt:
Im beigefügten Lageplan ist das Baugebiet
„Hofmatten“ in Bühl-Moos dargestellt. Die Planstraßen sind in einer
Zwischenausbaustufe hergestellt und nutzbar. Entwässerungskanäle für Schmutz-
und Regenwasser incl. Hausanschlüsse bis ca. 1 m hinter die Grundstücksgrenze
wurden in den Planstraßen verlegt.
Die Versorgungsleitungen der Stadtwerke Bühl für
Wasser und Strom sowie das Breitbandkabel sind ebenfalls in den Planstraßen
eingebaut, jedoch ohne die Einleitungen in die Grundstücke, da die Stellung der
Baukörper noch nicht bekannt ist. Die Grundstückseinleitungen werden nach
Absprache mit den künftigen Bauherren im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens und
der konkreten Bebauung verlegt.
Im Lageplan sind alle 30 baureifen, städtischen
Bauplätze im Neubaugebiet „Hofmatten“ dargestellt und durchnummeriert. In 2021
sollen die Bauplätze 1, 2, 8 bis 10, 12 bis 15, 18 bis 24 sowie 26 bis 30
vermarktet werden. Der Stadt liegen für
die Bauplätze im Gebiet über 400 Anfragen von Interessenten vor. Die Vergabe
der Bauplätze soll gemäß der in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
21.07.2021 beschlossenen „Richtlinien mit Vergabekriterien zum Verkauf von
Wohnbauplätzen“ erfolgen. Diese soll künftig bei der Vermarktung städtischer
Bauplätze angewendet werden.
Für die zur Vermarktung vorgesehenen städtischen
Bauplätze hat die Verwaltung auf der Grundlage der ermittelten Selbstkosten
einen Kaufpreis von 275,00 €/m² Grundstücksfläche incl. des abgelösten
Erschließungsbeitrages und des Abwasserbeitrages ermittelt.
Der Bebauungsplan erlaubt den Bau von
Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften.
Sollte seitens eines zuschlagsberechtigten
Bewerbers der Wunsch bestehen, eine Doppelhaushälfte zu bauen, wird dieser
Bauplatz geteilt.
Für den Fall, dass die Bauplätze mit einem Doppelhaus
bebaut werden, erhöht sich der Kaufpreis auf insgesamt 300,00 €/m²
Grundstücksfläche incl. der Beiträge. Die ermittelten Werte stellen den
Verkehrswert dar.
Für die lt. Bebauungsplan im nördlichen
Geltungsbereich festgesetzten privaten Grünflächen soll wegen der besonderen
Situation bei den Bauplätzen Nrn. 3 und 4 ein reduzierter Kaufpreis von 135,00
€/m² für den Grünflächenteil zur Anwendung kommen.
Baukostenzuschüsse (Anschlusskosten) für die Strom-,
Gas- und Wasserversorgung sowie Telekommunikation sind im Kaufpreis nicht
enthalten. Die diesbezüglichen Anschlusskosten werden im Zuge der Durchführung
des Neubauvorhabens direkt von den Stadtwerken Bühl erhoben.
Im Weiteren haben die Käufer die üblichen, mit dem
Erwerb eines Grundstückes, anfallenden Kosten für die Beurkundungen und den
Grundbuchvollzug sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen.
Weitere Verkaufsbedingungen, insbesondere ein
städtisches Wiederkaufsrecht, die Verpflichtung zum Neubau innerhalb von 3
Jahren sowie Regelungen zur Eigennutzung des Wohngebäudes, sind in § 6 der
Vergaberichtlinien bereits festgelegt. Der Kaufpreis ist bei der Beurkundung
zur Zahlung fällig.
Von den 30 städtischen Bauplätzen gehen insgesamt 10
aufgrund von vormaligen Verpflichtungen und Gemeinderatsbeschlüssen an
Berechtigte.
Von den restlichen 20 Bauplätzen sollen in einer 1.
Tranche 11 Bauplätze verkauft werden.
Die weitere Vorgehensweise
bei der Vergabe der 11 städtischen Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet
„Hofmatten“ stellt sich wie folgt dar:
1.
Offizielle Veröffentlichung (geplant am 27.09.2021) mit Bewerbungsfrist
über Baupilot und die Stadtnachrichten, dass die Stadt Bühl im Neubaugebiet
„Hofmatten“ in Bühl-Moos 11 städtische Grundstücke veräußern möchte.
2.
Auswertung und Erstellung eines Rankings zu den eingegangenen
Bewerbungen über Baupilot.
3.
Vorlage der Zuschlagsempfehlung für die Käufer der städtischen
Wohnbauplätze an den Gemeinderat zur Beschlussfassung.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu den
Verkaufsbedingungen für städtische Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet
„Hofmatten“ in Bühl-Moos.
II. Klimatische Auswirkungen:
Wurde im
Bebauungsplanverfahren abgeprüft.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Erlöse aus dem
Verkauf der Bauplätze