Betreff
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der Bühler Sportstätten GmbH und der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2020
Vorlage
2021/160
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Dem Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH wird für den Jahresabschluss 2020 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.

2.    Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH wird für den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Bühl GmbH Entlastung erteilt.

 


I. Sachverhalt:

 

In der letzten Gemeinderatssitzung am 21.07.2021 konnte über die Entlastung der Aufsichtsräte kein Beschluss gefasst werden, da der Gemeinderat nicht beschlussfähig war. Aufgrund Befangenheit und Abwesenheit waren zu diesem Tagesordnungspunkt nicht die erforderlichen 14 stimmberechtigen Gemeinderatsmitglieder anwesend. Für solche Fälle sieht § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung vor, dass eine zweite Sitzung stattfinden muss, in der der Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Da sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglieder sind, geht die Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Erste ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters über.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.