IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung
der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Dem Aufsichtsrat der Bühler
Sportstätten GmbH wird für den Jahresabschluss 2020 der Bühler Sportstätten
GmbH Entlastung erteilt.
2. Dem Aufsichtsrat der
Stadtwerke Bühl GmbH wird für den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Bühl GmbH
Entlastung erteilt.
I.
Sachverhalt:
In der letzten Gemeinderatssitzung am 21.07.2021 konnte über die Entlastung der Aufsichtsräte kein Beschluss gefasst werden, da der Gemeinderat nicht beschlussfähig war. Aufgrund Befangenheit und Abwesenheit waren zu diesem Tagesordnungspunkt nicht die erforderlichen 14 stimmberechtigen Gemeinderatsmitglieder anwesend. Für solche Fälle sieht § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung vor, dass eine zweite Sitzung stattfinden muss, in der der Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Da sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglieder sind, geht die Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Erste ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters über.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.