Betreff
Mitgliedschaft im Gemeinderat; Ausscheiden von Stadtrat Peter Schmidt
Vorlage
2021/161
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Stadtrat Peter Schmidt wichtige Gründe gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegen.


I. Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 9. August 2021 hat Stadtrat Peter Schmidt um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden aus wichtigen Gründen verlangen. Dazu zählen u.a. gesundheitliche und berufliche Gründe, die eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen unmöglich machen. Auch der Austritt aus der Partei, auf deren Wahlvorschlag man in den Gemeinderat gewählt wurde, stellt einen Ablehnungsgrund dar.

 

Stadtrat Schmidt hat die gesundheitlichen und beruflichen Gründe im Zusammenhang mit seinen Nachtschichten dargelegt und ist zwischenzeitlich auch aus der AfD ausgetreten. Ohne Zweifel sind damit die Voraussetzungen für ein Ausscheiden gegeben, worüber der Gemeinderat zu befinden hat.

 

Das Mandat endet dann mit Ablauf des 22. Septembers 2021.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Ca. 2.000 Euro pro Jahr, siehe Vorlage Feststellung von Ablehnungsgründen für das Nachrücken.