IV. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Stadtrat Peter Schmidt wichtige Gründe gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegen.
I. Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 9. August 2021 hat Stadtrat Peter Schmidt um sein Ausscheiden aus
dem Gemeinderat gebeten.
Gemäß
§ 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden
aus wichtigen Gründen verlangen. Dazu zählen u.a. gesundheitliche und
berufliche Gründe, die eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen unmöglich
machen. Auch der Austritt aus der Partei, auf deren Wahlvorschlag man in den
Gemeinderat gewählt wurde, stellt einen Ablehnungsgrund dar.
Stadtrat
Schmidt hat die gesundheitlichen und beruflichen Gründe im Zusammenhang mit
seinen Nachtschichten dargelegt und ist zwischenzeitlich auch aus der AfD
ausgetreten. Ohne Zweifel sind damit die Voraussetzungen für ein Ausscheiden
gegeben, worüber der Gemeinderat zu befinden hat.
Das
Mandat endet dann mit Ablauf des 22. Septembers 2021.
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Ca.
2.000 Euro pro Jahr, siehe Vorlage Feststellung von Ablehnungsgründen für das
Nachrücken.