IV. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Dr. Roman Bauer, Uwe Huck, Martin Lang, Anja Vollmer, Felix-Merlin Schultz und Anett Hentzschel wichtige Gründe für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegen und deshalb keiner von ihnen in den Gemeinderat der Stadt Bühl nachrückt.
I. Sachverhalt:
Aufgrund
des Ergebnisses der am 26. Mai 2019 stattgefundenen Kommunalwahlen würde Herr
Dr. Roman Bauer für den ausscheidenden Stadtrat Peter Schmidt in den
Gemeinderat nachrücken. Herr Dr. Bauer lehnt jedoch insbesondere im Hinblick
auf sein Alter diese ehrenamtliche Tätigkeit ab.
Der
nächste Nachrücker, Herr Siegfried Bäuerle, ist zwischenzeitlich verstorben.
Alle
weiteren fünf möglichen Nachrücker haben ebenfalls Ablehnungsgründe geltend
gemacht:
Herr
Uwe Huck führt als Schichtarbeiter berufliche und auch gesundheitliche Gründe
auf und ist darüber hinaus nicht mehr Parteimitglied.
Herr
Martin Lang arbeitet ebenfalls in Schichten und ist nicht mehr Parteimitglied.
Frau
Anja Vollmer gibt vor allem gesundheitliche Gründe an.
Herr
Felix-Merlin Schultz ist ebenfalls als Schichtarbeiter tätig.
Frau
Anett Hentzschel ist zwischenzeitlich aus der Partei ausgetreten.
Gemäß
§ 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann ein Nachrücker in den Gemeinderat das
Mandat aus wichtigen Gründen ablehnen. Dazu zählen u.a. gesundheitliche und
berufliche Gründe, die eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen unmöglich
machen. Auch der Austritt aus der Partei, auf deren Wahlvorschlag man in den
Gemeinderat gewählt wurde, stellt einen Ablehnungsgrund dar.
Alle
vorgebrachten Gründe sind nach Auffassung der Verwaltung im Sinne der
kommunalrechtlichen Bestimmungen akzeptabel, weshalb vorgeschlagen wird, bei
allen möglichen Nachrückern wichtige Gründe für die Ablehnung der
ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied festzustellen.
Sofern
der Gemeinderat dies so beschließt, bleibt der Sitz für die Dauer der laufenden
Amtsperiode, also bis 2024, unbesetzt. Eine etwaige Nachwahl ist nicht
erforderlich.
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Einsparungen
bei der Aufwandsentschädigung durch den nicht besetzten Sitz im Gemeinderat in
Höhe von ca. 2.000 Euro pro Jahr für die Dauer der laufenden Amtsperiode.