Betreff
Mitgliedschaft im Gemeinderat; Feststellung von Ablehnungsgründen für das Nachrücken
Vorlage
2021/162
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Dr. Roman Bauer, Uwe Huck, Martin Lang, Anja Vollmer, Felix-Merlin Schultz und Anett Hentzschel wichtige Gründe für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegen und deshalb keiner von ihnen in den Gemeinderat der Stadt Bühl nachrückt.


I. Sachverhalt:

 

Aufgrund des Ergebnisses der am 26. Mai 2019 stattgefundenen Kommunalwahlen würde Herr Dr. Roman Bauer für den ausscheidenden Stadtrat Peter Schmidt in den Gemeinderat nachrücken. Herr Dr. Bauer lehnt jedoch insbesondere im Hinblick auf sein Alter diese ehrenamtliche Tätigkeit ab.

 

Der nächste Nachrücker, Herr Siegfried Bäuerle, ist zwischenzeitlich verstorben.

 

Alle weiteren fünf möglichen Nachrücker haben ebenfalls Ablehnungsgründe geltend gemacht:

 

Herr Uwe Huck führt als Schichtarbeiter berufliche und auch gesundheitliche Gründe auf und ist darüber hinaus nicht mehr Parteimitglied.

 

Herr Martin Lang arbeitet ebenfalls in Schichten und ist nicht mehr Parteimitglied.

 

Frau Anja Vollmer gibt vor allem gesundheitliche Gründe an.

 

Herr Felix-Merlin Schultz ist ebenfalls als Schichtarbeiter tätig.

 

Frau Anett Hentzschel ist zwischenzeitlich aus der Partei ausgetreten.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann ein Nachrücker in den Gemeinderat das Mandat aus wichtigen Gründen ablehnen. Dazu zählen u.a. gesundheitliche und berufliche Gründe, die eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen unmöglich machen. Auch der Austritt aus der Partei, auf deren Wahlvorschlag man in den Gemeinderat gewählt wurde, stellt einen Ablehnungsgrund dar.

 

Alle vorgebrachten Gründe sind nach Auffassung der Verwaltung im Sinne der kommunalrechtlichen Bestimmungen akzeptabel, weshalb vorgeschlagen wird, bei allen möglichen Nachrückern wichtige Gründe für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied festzustellen.

 

Sofern der Gemeinderat dies so beschließt, bleibt der Sitz für die Dauer der laufenden Amtsperiode, also bis 2024, unbesetzt. Eine etwaige Nachwahl ist nicht erforderlich.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Einsparungen bei der Aufwandsentschädigung durch den nicht besetzten Sitz im Gemeinderat in Höhe von ca. 2.000 Euro pro Jahr für die Dauer der laufenden Amtsperiode.