IV.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt, die vom Land erneut gewährte Hilfe von 113.710.74 Euro
für die durch die Corona-bedingte Schließung der Einrichtungen entstandenen
Einnahmeausfälle im Zeitraum 11. Januar bis 22. Februar 2021 prozentual
entsprechend der vorgelegten Einnahmeausfälle unter Berücksichtigung der in den
städtischen Einrichtungen entstandenen Ausfälle an die kirchlichen und freien
Träger weiterzuleiten.
I.
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat hat in der Sitzung am 07. Oktober 2020 beschlossen, dass die vom
Land gewährte Soforthilfe zur Deckung der Einnahmeausfälle für die
pandemie-bedingte Schließung der Einrichtungen von April bis Juni 2020 an die
kirchlichen und freien Träger weitergeleitet wird. Mit dieser Zahlung waren die
Einnahmeausfälle im damaligen Zeitraum vollständig ausgeglichen.
Auch
für die wiederum Corona-bedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen,
Kindergärten, Kindertagespflege und Horte in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis
zum 22. Februar 2021 waren sich das Land und die kommunalen Landesverbände
einig, dass die Eltern von Beiträgen und Gebühren entlastet werden sollen,
soweit nicht Betreuungsstunden geleistet werden konnten.
Hierzu
haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände auf eine pauschale
Erstattung des Landes an die Kommunen in Höhe von 46 Millionen Euro
verständigt. Dieser Betrag wurde nach einem von den kommunalen Landesverbänden
mitgeteilten pauschalen Schlüssel auf die Kreise und Gemeinden verteilt. Die
Stadt Bühl hat hieraus einen Anteil von 113.710,74 Euro erhalten.
Die
Verwaltung hat bei den kirchlichen und freien Trägern die Ausfälle in dem
genannten Zeitraum abgefragt und schlägt – wie bereits bei der ersten Soforthilfe
des Landes im vergangenen Jahr – vor, dass dieser Betrag entsprechend des
geltend gemachten Ausfalls bei den Einrichtungen (auch der Stadt) verteilt
wird. Damit wird auch bei den kirchlichen und freien Trägern der für die Zeit
der Schließung der Einrichtungen entfallene Einnahmeausfall wenigstens zum Teil
kompensiert.
Der
gesamte Ausfall in allen Einrichtungen der Stadt beträgt knapp über 240.000
Euro, so dass unter Berücksichtigung der Verteilung der erneuten Soforthilfe
des Landes ein nicht gedeckter Ausfall von knapp über 126.000 Euro vorliegt.
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II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Teilweise
Kompensation der Einnahmeausfälle in den Kindergärten – ungedeckter Aufwand in
den städtischen Kindergärten von knapp 28.000 Euro.