Betreff
Ausfall der Elternentgelte im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 22. Februar 2021 in den Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie
Vorlage
2021/164
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die vom Land erneut gewährte Hilfe von 113.710.74 Euro für die durch die Corona-bedingte Schließung der Einrichtungen entstandenen Einnahmeausfälle im Zeitraum 11. Januar bis 22. Februar 2021 prozentual entsprechend der vorgelegten Einnahmeausfälle unter Berücksichtigung der in den städtischen Einrichtungen entstandenen Ausfälle an die kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07. Oktober 2020 beschlossen, dass die vom Land gewährte Soforthilfe zur Deckung der Einnahmeausfälle für die pandemie-bedingte Schließung der Einrichtungen von April bis Juni 2020 an die kirchlichen und freien Träger weitergeleitet wird. Mit dieser Zahlung waren die Einnahmeausfälle im damaligen Zeitraum vollständig ausgeglichen.

 

Auch für die wiederum Corona-bedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Kindertagespflege und Horte in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 22. Februar 2021 waren sich das Land und die kommunalen Landesverbände einig, dass die Eltern von Beiträgen und Gebühren entlastet werden sollen, soweit nicht Betreuungsstunden geleistet werden konnten.

 

Hierzu haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände auf eine pauschale Erstattung des Landes an die Kommunen in Höhe von 46 Millionen Euro verständigt. Dieser Betrag wurde nach einem von den kommunalen Landesverbänden mitgeteilten pauschalen Schlüssel auf die Kreise und Gemeinden verteilt. Die Stadt Bühl hat hieraus einen Anteil von 113.710,74 Euro erhalten.

 

Die Verwaltung hat bei den kirchlichen und freien Trägern die Ausfälle in dem genannten Zeitraum abgefragt und schlägt – wie bereits bei der ersten Soforthilfe des Landes im vergangenen Jahr – vor, dass dieser Betrag entsprechend des geltend gemachten Ausfalls bei den Einrichtungen (auch der Stadt) verteilt wird. Damit wird auch bei den kirchlichen und freien Trägern der für die Zeit der Schließung der Einrichtungen entfallene Einnahmeausfall wenigstens zum Teil kompensiert.

 

Der gesamte Ausfall in allen Einrichtungen der Stadt beträgt knapp über 240.000 Euro, so dass unter Berücksichtigung der Verteilung der erneuten Soforthilfe des Landes ein nicht gedeckter Ausfall von knapp über 126.000 Euro vorliegt.

 

 


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II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilweise Kompensation der Einnahmeausfälle in den Kindergärten – ungedeckter Aufwand in den städtischen Kindergärten von knapp 28.000 Euro.