II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister
in der Gesellschafterversammlung der
BITZ GmbH
Herrn
Alexander Fauck, Geschäftsführer der IHK Technologiefabrik
Karlsruhe GmbH als Vertreter der IHK
Karlsruhe
in den Aufsichtsrat der BITZ GmbH zu
berufen.
I.
Sachverhalt:
Die Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrates der BITZ GmbH ist
in § 7 des Gesellschaftsvertrages geregelt.
Danach gehören dem Aufsichtsrat der BITZ
GmbH u.a.
Vertreter der
örtlich zuständigen IHK und Handwerkskammer,
Hochschulen,
wissenschaftlichen Instituten und Bildungs- einrichtungen,
an.
Die
IHK Karlsruhe wurde seit Gründung der BITZ GmbH im Aufsichtsrat durch
Herrn Herbert Hofmann vertreten. Herr Herbert Hofmann hat die Geschäftsführung
der BITZ GmbH davon in Kenntnis gesetzt, dass er sein Mandat als Aufsichtsrat
aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.
Die Industrie- und Handwerkskammer Karlsruhe
hat daraufhin Herrn Alexander Fauck, Geschäftsführer der IHK Technologiefabrik
Karlsruhe GmbH als Vertreter der IHK Karlsruhe im Aufsichtsrat der BITZ GmbH
vorgeschlagen. Die Vita von Herrn
Alexander Fauck ist dieser Vorlage in
Kurzfassung beigefügt.
Die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
erfolgt nach dem Gesellschaftsvertrag durch die Gesellschafterversammlung der
BITZ GmbH. Die Gesellschafterversammlung ist für Dienstag, den 2. Juni 2015
terminiert.
Bevor der Oberbürgermeister als Vertreter
der Stadt Bühl gesellschaftsrelevante Entscheidungsbefugnisse wahrnimmt, ist er
im Falle der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates verpflichtet, die
Angelegenheit zuvor dem Gemeinderat zu Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Die Geschäftsführung der BITZ GmbH bittet
den Gemeinderat um Zustimmung gemäß nachfolgendem Beschlussvorschlag.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: