Betreff
Raumlufttechnische Anlagen in Kindertageseinrichtungen und Schulen,
1. Grundsatzbeschluss zum Einbau stationärer RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung
2. Entscheidung über die personellen und finanziellen Ressourcen
3. Vergabe der Planungsleistungen
4. Übernahme des Eigenanteils der freien und kirchlichen Träger
Vorlage
2021/175
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz die Ausrüstung der in der Anlage 1 genannten Einrichtungen mit stationären RLT-Anlagen, soweit der Verwaltung ein Zuwendungsbescheid über eine Förderung nach dem entsprechenden Bundesförderprogramm vorliegt und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung (städtische Maßnahmen).

 

b)    Der Gemeinderat beschließt die Besetzung einer Personalstelle (1,0 VK) in der Abteilung Hochbau über den Stellenplan 2021 hinaus und beauftragt die Verwaltung mit der zügigen Besetzung nach den tarifrechtlichen Bestimmungen sowie mit der entsprechenden Anpassung des Stellenplanes.

 

c)    Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 84 Gemeindeordnung in Höhe von 1.000.000 Euro. Die Mitteldeckung ist nachgewiesen. Dieses Projekt ist zudem im Rahmen der Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2021 und im Haushaltsplan 2022 entsprechend zu berücksichtigen.

 

d)    Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 sowie des durchgeführten Vergabeverfahrens, an folgende Planungsbüros zu vergeben:

 

1.    KW2 Beratende Ingenieure PartGmbH, 76227 Karlsruhe

2.    Eichhorn + Engler Planungsbüro GmbH & Co. KG, 77933 Lahr

3.    VS Planungsbüro GmbH, 77855 Achern

4.    Werndl GmbH, 77704 Oberkirch (Bietergemeinschaft mit PB Müller, Bühl)

 

Die Zuteilung der Lose nimmt die Verwaltung nach den Wertungsbedingungen des Vergabeverfahrens vor.

 

e)    Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt abweichend von dem zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen Vertrages über die Förderung kirchlicher Kindergärten (Zuschuss von 70 %) den vollständigen Eigenanteil an dieser Maßnahme, dies sind 252.000 Euro und damit 75.600 Euro mehr übernimmt. Diese Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

 

f)     Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz, mobile Raumluftfiltergeräte nur in Ausnahmefällen, wenn keine andere Möglichkeit der Luftverbesserung besteht, zu beschaffen. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt weitere CO2-Sensoren zu beschaffen soweit dies notwendig und geboten ist. Eine mögliche Förderung ist zu beantragen.

 


I. Sachverhalt:

 

1. Stationäre Raumlufttechnische-Anlagen (RLT)

 

Bezüglich des Sachverhaltes wird auf die Gemeinderatsvorlagen vom 07.07.2021 sowie 21.07.2021 verwiesen. Es wurde am 07.07.2021 folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Förderanträge für alle genannten Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren in Bühl zu stellen, für die eine Antragsberechtigung gegeben ist.

 

Im Falle der Bewilligung, wird die Verwaltung ermächtigt unverzüglich auf die Suche nach einem Planungsbüro zu gehen und die Beauftragung vorzubereiten. Die konkrete Beauftragung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe wird dem Gemeinderat dann unverzüglich zur Beschlussfassung vorgelegt.“

 

Wie bereits bekannt, ist der aktuelle Sachstand, dass die Zuwendungsbescheide der 20 durch die Stadt Bühl als Antragsteller selbst gestellten Förderanträge (Schulen und städtische Kindertageseinrichtungen bzw. solche, die sich in stadteigenen Gebäuden befinden) mittlerweile eingegangen sind. Sollten die einzelnen Vorhaben laut aktueller Übersicht durchgeführt werden, erhält die Stadt aus dem Förderprogramm des Bundes eine Gesamtzuwendung in Höhe von 4,664 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Investitionen in Höhe von (derzeit abzusehenden) 6,540 Millionen Euro. Damit verbliebe bei der Stadt ein Eigenanteil von 1,876 Millionen Euro. Jeder Förderantrag wird separat betrachtet und abgerechnet. Aus diesem Grund können sich die genannten Summen nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises noch ändern (siehe Anlage 1).

 

Damit die Förderung nicht verfällt, müssen die einzelnen RLT-Anlagen bis spätestens zum 16.07.2022 in Betrieb genommen werden. Um dieses enorm ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist neben der zügigen und umfassenden Beauftragung von Planungsbüros, die zügige Besetzung einer Personalstelle (1,0 VK) in der Abteilung Hochbau erforderlich.

 

 

Mit den Kindertageseinrichtungen der kirchlichen und freien Träger in deren eigenen Gebäuden in Bühl wurde vereinbart, dass diese die Anträge selbst stellen, da nur sie direkt antragsberechtigt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen dort setzt allerdings eine Finanzierungsübernahme der Stadt voraus (siehe „Finanzielle Auswirkungen“).

 

Gemäß Ermächtigung des Gemeinderates vom 07.07.2021 wurden insgesamt 18 regionale und überregionale Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (Dringlichkeitsvergabe) aufgefordert. Die aufgeforderten Büros konnten sich um eines oder mehrerer Lose bewerben, jede Einrichtung bildet ein Los.

 

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. zum Eröffnungstermin am 10.08.2021 lagen der Verwaltung Angebote auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) von insgesamt 7 Planungsbüros vor.

 

Die Wertung der Angebote folgte neben den Honorarkriterien nach vorher bekannt gegebenen Leistungskriterien, die insbesondere auf den Zeitfaktor in Verbindung mit der Leistungsfähigkeit der Büros abstellten. Außerdem konnten die Büros auch angeben, wie viel Lose sie grundsätzlich übernehmen möchten, was ebenfalls in die Wertung eingeflossen ist.

 

Nach erfolgter Wertung kommen für die Vergabe der auszuführenden Lose die folgenden vier Büros aufgrund der erzielten Punktzahlen derzeit für eine Beauftragung in Betracht:

 

1.    KW2 Beratende Ingenieure PartGmbH, 76227 Karlsruhe               / 100 von 100 Punkte

 

2.    Eichhorn + Engler Planungsbüro GmbH & Co. KG, 77933 Lahr     / 82,50 von 100 Punkte

 

3.    VS Planungsbüro GmbH, 77855 Achern                                         / 77,88 von 100 Punkte

 

4.    Werndl GmbH, 77704 Oberkirch                                                      / 72,75 von 100 Punkte

(Bietergemeinschaft mit PB Müller, Bühl)

 

Die Angebots- und Abrechnungsgrundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Fassung 2021. Die Planungshonorare werden damit in Abhängigkeit der Einzelinvestitionswerte der jeweiligen Lose berechnet. Insgesamt werden die Honorare, nach vorläufiger Berechnung, zirka 1.000.000 Euro betragen, welche aber entsprechend der Bewilligungsbescheide förderfähig sind.

 

Die Beauftragung/Loszuteilung erfolgt nach den Leistungskriterien des durchgeführten Vergabeverfahrens. Voraussetzung hierfür ist der heutige Grundsatzbeschluss des Gemeinderates. Der Fachbereich Revision wird die transparente und neutrale Zuteilung der Lose überwachen.

 

In den vergangenen zwei Wochen fand nochmals eine breite Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit allen Schulleitungen sowie den Vertretern der Kindertageseinrichtungen statt. Der Einbau von stationären RLT-Anlagen findet hier übereinstimmende Zustimmung. Die Einrichtungsleitungen sehen neben einer nachhaltigen Lösung einer kontrollierten Lüftung zu Pandemiezeiten, auch weitere Synergien zur Verbesserung der Raumluftqualität in „normalen“ Zeiten. Die notwendige Flexibilität zum Einbau „im laufenden Betrieb“, um die Fristen einhalten zu können, wurde zugesichert.

 

2. Mobile Raumluftfiltergeräte / CO2-Sensoren

 

Das Land Baden-Württemberg hat wie angekündigt zwischenzeitlich ein Förderprogramm für die Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten in Schulen veröffentlicht. Hiernach werden entsprechende Geräte mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die Räume schwer lüftbar sind, also z.B. die Fenster nicht geöffnet werden können. Zu beachten ist, dass hier keine Frischluftzufuhr erfolgt.

 

Mobile Raumluftreinigungsgeräte können nach Mitteilung des Städtetags allerdings nur als „ergänzende Maßnahme“ betrachtet werden, da mobile Raumluftreinigungsgeräte „nicht als Ersatz für die Fensterlüftung dienen können“. Diese Aussage deckt sich mit den Erfahrungen, welche die Stadt aus ihren eigenen Testszenarien gezogen hat.

 

Im Rahmen des geplanten Förderprogrammes des Landes lassen sich auch CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens fördern.

 

Da nun nahezu sämtliche Räumlichkeiten in den genannten Objekten mit stationären RLT-Anlagen ausgestattet werden sollen, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, im Grundsatz zu beschließen, dass mobile Raumluftfiltergeräte nur in begründeten Ausnahmefällen beschafft und eine Förderung beantragt werden soll. Vielmehr soll, wie bisher bereits geschehen, die weitere Anschaffung von CO2-Sensoren weiterverfolgt und hierfür die möglichen Förderanträge gestellt werden, soweit dies noch notwendig ist.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Auf die Klimarelevanz der stationären RLT-Anlagen wurde bereits in der Vorlage vom 07.07.2021 eingegangen – hierauf wird verwiesen.

 

Bezüglich der mobilen Raumluftfiltergeräte kann ebenfalls gesagt werden, dass diese wenig klimarelevant sind. Da diese die Fensterlüftung allerdings nicht ersetzen, müssen dadurch weiterhin energetische Verluste im Winter hingenommen werden.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Das hochgerechnete Gesamtvolumen der städtischen Maßnahmen beträgt 6.540.000 Euro. Es ist in diesem Zusammenhang mit maximalen Einnahmen in Höhe von insgesamt 4.664.000 Euro zu rechnen. Dies bedingt einen Eigenanteil in Höhe von 1.876.000 Euro. 

 

Die benötigten finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2021 nicht enthalten. Es ist deshalb für den Mittelbedarf in 2021 (voraussichtlich vorwiegend Planungshonorare), im Vorgriff auf einen Nachtragshaushaltsplan, die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe durch den Gemeinderat erforderlich. Gleichzeit müssen die benötigten Mittel 2022 zur Verfügung gestellt werden. Da der Zuschuss erst nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises fließt, ist im Jahr 2021 noch mit keinen Einnahmen zu rechnen.

 

Zur Deckung der in 2021 benötigten Mittel können in diesem Jahr nicht benötigte Mittel, bei der Maßnahme „Neubau Mensa“, Investitionsauftrag I21104101000 herangezogen werden.

 

Die Stadt Bühl beteiligt sich aufgrund des zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen Vertrages über die Förderung kirchlicher Kindergärten mit einem Zuschuss von 70 % an den anrechnungsfähigen Kosten für Investitionsmaßnahmen.

 

Der auf die nicht im städtischen Eigentum stehenden Kindertagesgebäude entfallende Investitionsanteil beträgt 1.260.000 Euro. Die Förderung von 80 % durch den Bund abgezogen bedeutet für die Träger einen verbleibenden Eigenanteil von 252.000 Euro. Entsprechend des Vertrages mit den Kindergartenträgern würde hieraus der Zuschuss von 70 % durch die Stadt 176.400 Euro betragen. Bei einer vollständigen Übernahme des Eigenanteils würde dies für die Stadt Mehrausgaben von 75.600 Euro bedeuten.

 

Würden die Träger der Einrichtungen die Investition später, d.h. ohne die Förderung des Bundes, vornehmen, würden auf die Stadt deutlich höhere Beträge zukommen.