IV.
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sozialausschuss
beschließt, die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine für das Jahr 2021 wie
folgt zu gewähren:
-
Gesangverein Altschweier 713,--
€
-
Gesangverein Vimbuch 1.783,-- €
-
Gesangverein Weitenung 713,--
€
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Männergesangverein Harmonie Bühl 535,--
€
-
Bühler Frauenchor 535,--
€
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Gesangverein Kappelwindeck 535,--
€
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Kirchenchor Altschweier 178,--
€
-
Kirchenchor Eisental 178,--
€
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Kirchenchor Neusatz 178,--
€
-
Kirchenchor Weitenung 178,--
€
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Kirchenchor „St. Peter und Paul“ Bühl 297,--
€
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Kirchenchor „St. Maria“ Kappelwindeck 178,--
€
-
Ev. Kirchen-/Posaunenchor Bühl 178,--
€
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Bühne 1 1.070,-- €
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Musikverein Altschweier 2.139,-- €
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Musikverein Balzhofen 2.615,-- €
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Musikverein Eisental 2.615,-- €
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Musikverein Moos 2.139,-- €
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Musikverein Neusatz 3.090,-- €
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Musikverein Oberbruch 2.139,-- €
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Musikverein Vimbuch 2.615,-- €
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Musikverein Weitenung 2.139,-- €
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Musikverein Kappelwindeck 2.615,-- €
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Fanfarenzug „Windeck“ Bühl
1.188,-- €
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Kammerorchester Bühl – Achern
713,-- €
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NG „Allda“ Kappelwindeck
654,-- €
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Dorfgemeinschaft Balzhofen 475,-- €
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NG „Mondglunkerle“ Weitenung 475,-- €
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Schartenberghexen Eisental 594,-- €
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NG „Feurio Vimbi“ 475,-- €
-
Bühler Hexen 654,-- €
- NG „Niesatzer Hurzle“ 416,-- €
35.000,-- €
I.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2018 gelten neue
Kriterien zur Förderung der kulturtreibenden Vereine.
Die maßgeblichen Eckpunkte der
von der AG Vereinsförderung erarbeiteten und vom Gemeinderat verabschiedeten
Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:
-
die Vereine
werden nach Größe und Anzahl der Aktiven gefördert; hierzu sind die Meldungen
an die Verbände eine entscheidende Größe.
-
Vereine, die sich
in der Jugendarbeit stark engagieren, werden – ähnlich wie bei der
Sportförderung – höher bezuschusst; ebenso spielen Aspekte der Prävention eine
Rolle (= „Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein“).
-
die jeweiligen
Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre / Fastnachtsvereine und
sonstige Vereine werden über sog. „Hebel“ unterschiedlich gewichtet. Chöre und
Musikvereine haben beispielsweise laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu
schultern; die Musikvereine aber zusätzlich auch noch teure Instrumente zu
beschaffen.
-
darüber hinaus
spielt auch die Anzahl der Auftritte für Veranstaltungen der Stadt oder
Stadtteile „zur Gestaltung und Bereicherung des kulturellen, gesellschaftlichen
und kirchlichen Lebens“ bei der Vereinsförderung eine Rolle; wer sich stark für
das Gemeinwesen engagiert soll einen höheren Fördersatz erhalten können.
-
Fastnachtsvereine,
die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver Brauchtumspflege“ verankert sind,
haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung
zu erhalten.
Im Jahr 2019 und –
coronabedingt – 2020 wurden Zuschüsse i. H. v. 35.000,-- € an die
kulturtreibenden Vereine ausbezahlt; der gleiche Förderrahmen ist nunmehr für
das Jahr 2021 vorgesehen.
Aufgrund der Corona-Situation
konnte das umfangreiche Antragsverfahren und eine Tagung der AG
Vereinsförderung zur vereinbarten weiteren Fortschreibung der Zuschusskriterien
nicht mehr im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden.
Zur Vereinfachung wird daher vorgeschlagen, in diesem Jahr erneut die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine auf Basis der für die Jahre 2019 und 2020 gewährten Förderung auszubezahlen. Im Frühjahr 2022 ist sodann vorgesehen, mit der AG Vereinsförderung über die weitere Fortführung der Zuschüsse zu beraten.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Gewährung von Zuschüssen i. H. v. 35.000,-- €; die Mittel
hierfür stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung.