Betreff
Einbringung des Nachtragshaushaltsplans 2021
Vorlage
2021/208
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Keine Beschlussfassung, sondern zur Kenntnisnahme. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2021 ist für den 24. November 2021 vorgesehen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Notwendig geworden ist der Nachtrag durch die städtische Bewerbung für das vom Bund aufgelegte Förderprogramm für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Das Gesamtvolumen beträgt knapp 6,6 Mio. EUR, die Förderung knapp 4,7 Mio. EUR, sodass ein Eigenanteil von 1,9 Mio. EUR verbleibt. Um das Projekt innerhalb des Förderzeitraums durchführen zu können, ist es zwingend notwendig, dass die Ausschreibung und Vergabe noch vor Verabschiedung des Haushaltes 2022 vorgenommen werden müssen. Deshalb ist in diesem Jahr neben einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,6 Mio. EUR auch ein Mittelansatz von 1 Mio. EUR für erste Ingenieurhonorare erforderlich, der durch in diesem Jahr nicht gebrauchte Mittel für den „Neubau Mensa“ gedeckt wird.

 

Zusätzlich wird der Nachtrag genutzt, um die Planansätze insbesondere im Ergebnishaushalt erneut um die corona-bedingten ungeplanten Mehrerträge und Mehraufwendungen zu korrigieren. Im laufenden Haushaltsjahr sind bisher durch die Corona-Pandemie rund 370 TEUR Mehrerträge und rund 445 TEUR Mehraufwendungen entstanden. Daneben wird auch die Gewerbesteuer und damit einhergehend die Gewerbesteuerumlage auf den aktuellen Stand aktualisiert.

 

Im Finanzhaushalt mussten neben den Mitteln für die RLT-Anlagen einige weitere Projekte neu aufgenommen werden wie z. B. der Bau der Kulturbühne in Weitenung, da die Realisierung dieses Projektes Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist. Daneben gab es bei einigen laufenden Projekten Kostensteigerungen, die im Nachtrag ebenfalls bereinigt werden.

 

Zur Sicherung der Liquidität bleibt die im Haushaltsplan schon veranschlagte und beschlossene Aufnahme eines Kredites von 3,27 Mio. EUR bestehen.

 

In der Anlage ist neben der Nachtragshaushaltssatzung eine Übersicht aller Änderungspositionen des Stadthaushalts mit Kurzerläuterungen enthalten.

 

 

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II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplan entfaltet für sich allein keine finanziellen Auswirkungen, sondern stellt den finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den Nachtragshaushaltsplan.