IV. Beschlussvorschlag:
Keine Beschlussfassung,
sondern zur Kenntnisnahme. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2021
ist für den 24. November 2021 vorgesehen.
I. Sachverhalt:
Notwendig geworden ist
der Nachtrag durch die städtische Bewerbung für das vom Bund aufgelegte
Förderprogramm für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Das Gesamtvolumen
beträgt knapp 6,6 Mio. EUR, die Förderung knapp 4,7 Mio. EUR, sodass ein
Eigenanteil von 1,9 Mio. EUR verbleibt. Um das Projekt innerhalb des
Förderzeitraums durchführen zu können, ist es zwingend notwendig, dass die
Ausschreibung und Vergabe noch vor Verabschiedung des Haushaltes 2022
vorgenommen werden müssen. Deshalb ist in diesem Jahr neben einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,6 Mio. EUR auch ein Mittelansatz von
1 Mio. EUR für erste Ingenieurhonorare erforderlich, der durch in diesem
Jahr nicht gebrauchte Mittel für den „Neubau Mensa“ gedeckt wird.
Zusätzlich wird der
Nachtrag genutzt, um die Planansätze insbesondere im Ergebnishaushalt erneut um
die corona-bedingten ungeplanten Mehrerträge und Mehraufwendungen zu
korrigieren. Im laufenden Haushaltsjahr sind bisher durch die Corona-Pandemie
rund 370 TEUR Mehrerträge und rund 445 TEUR Mehraufwendungen entstanden.
Daneben wird auch die Gewerbesteuer und damit einhergehend die
Gewerbesteuerumlage auf den aktuellen Stand aktualisiert.
Im Finanzhaushalt mussten
neben den Mitteln für die RLT-Anlagen einige weitere Projekte neu aufgenommen
werden wie z. B. der Bau der Kulturbühne in Weitenung, da die Realisierung
dieses Projektes Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist. Daneben
gab es bei einigen laufenden Projekten Kostensteigerungen, die im Nachtrag
ebenfalls bereinigt werden.
Zur Sicherung der
Liquidität bleibt die im Haushaltsplan schon veranschlagte und beschlossene
Aufnahme eines Kredites von 3,27 Mio. EUR bestehen.
In der Anlage ist neben
der Nachtragshaushaltssatzung eine Übersicht aller Änderungspositionen des
Stadthaushalts mit Kurzerläuterungen enthalten.
-2-
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Haushaltsplan entfaltet für sich allein keine finanziellen Auswirkungen,
sondern stellt den finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur
Aufgabenerfüllung der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den
Nachtragshaushaltsplan.