Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energie,
Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2. „Vorrang-gebiete für Regionalbedeutsame Windanlagen“, Entwurf,
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nachfolgende
Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:
...
- 2 -
Der
Oberbürgermeister
An den
Regionalverband
Mittlerer Oberrhein
Baumeisterstraße
2
76137
Karlsruhe
21.
Mai 2015
Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003,
Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energie, Plansätze
4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2. „Vorranggebiete für
Regionalbedeutsame Windanlagen“;
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrte
Damen und Herren,
der
Gemeinderat der Stadt Bühl hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 der
Flächenausweisung zugestimmt.
Mit
freundlichen Grüßen
Hubert
Schnurr
I. Sachverhalt:
Anfang 2013 hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die 1. Anhörung
zur Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen
durchgeführt. Mit Schreiben vom 27. März 2015 werden die Kommunen nun
aufgefordert, ihre Stellungnahme zur 2. Offenlage abzugeben.
Ebenso wie auch bei der
Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ mussten im
Rahmen der Regionalplanung aufgrund maßgeblicher Belange (Artenschutz, Lärm,
Denkmalschutz, etc.) die Flächenausweisungen reduziert bzw. verändert werden.
Die Gemarkung der Stadt
Bühl ist mit der Fläche Nr. 512 betroffen. Aufgrund der im Rahmen der
Flächennutzungsplanausarbeitung erfolgten engen Abstimmung mit dem
Regionalverband bleibt nun festzustellen, dass die im Regionalplan ausgewiesene
Fläche mit den Planungen der Stadt Bühl übereinstimmt.
Aufgrund dieser Tatsache
empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Oberbürgermeister zu
ermächtigen, die im Beschluss aufgeführte Stellungnahme an den Regionalverband
abzugeben.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: