Betreff
Anhörung zum Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003,
Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energie,
Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2. „Vorrang-gebiete für Regionalbedeutsame Windanlagen“, Entwurf,
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
TEST VO/135/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nachfolgende Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

...

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Der Oberbürgermeister

         

 

An den

Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Baumeisterstraße 2

76137 Karlsruhe

                                                                                                                      21. Mai 2015

 

Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003,

Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energie, Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2. „Vorranggebiete für Regionalbedeutsame Windanlagen“;
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Gemeinderat der Stadt Bühl hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 der Flächenausweisung zugestimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Hubert Schnurr

 

 


I. Sachverhalt:

Anfang 2013 hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die 1. Anhörung zur Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen durchgeführt. Mit Schreiben vom 27. März 2015 werden die Kommunen nun aufgefordert, ihre Stellungnahme zur 2. Offenlage abzugeben.

 

          Ebenso wie auch bei der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ mussten im Rahmen der Regionalplanung aufgrund maßgeblicher Belange (Artenschutz, Lärm, Denkmalschutz, etc.) die Flächenausweisungen reduziert bzw. verändert werden.

 

          Die Gemarkung der Stadt Bühl ist mit der Fläche Nr. 512 betroffen. Aufgrund der im Rahmen der Flächennutzungsplanausarbeitung erfolgten engen Abstimmung mit dem Regionalverband bleibt nun festzustellen, dass die im Regionalplan ausgewiesene Fläche mit den Planungen der Stadt Bühl übereinstimmt.

 

          Aufgrund dieser Tatsache empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die im Beschluss aufgeführte Stellungnahme an den Regionalverband abzugeben.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: