IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
vom Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl für
das Rechnungsjahr 2020.
I.
Sachverhalt:
Nach § 8 Absatz 4 der Satzung der
Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl zur Förderung des Natur- und
Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich vom 24.04.1991 ist dem Gemeinderat der
Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand jährlich ein Tätigkeitsbericht zu erstatten.
Darüber hinaus hat die Stiftung nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz die Pflicht,
innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres dem
Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit Vermögensbericht und einen Bericht über
die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht
der Naturschutzstiftung für das Jahr 2020 dient also sowohl zur Information des
Gemeinderates als auch zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der
Stiftung.
Die Prüfung durch die Rechnungsprüfung der
Stadt Bühl ergab keine Beanstandungen.
Der Vorstand der Naturschutzstiftung
Waldhägenich hat in seiner Sitzung vom 07.10.2021 den Geschäfts- und
Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2020 beschlossen. Für das Jahr 2020 wird
aus dem Haushaltsjahr 2020 ein Defizit i.H.v. 8.224,20 € vorgetragen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine