Betreff
Seniorenrat der Stadt Bühl; Bestellung der Mitglieder für das Jahr 2022
Vorlage
2021/214
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat bestellt die oben genannten Mitglieder des Seniorenrates für ein weiteres Jahr; das Ehrenamt ist zunächst befristet verlängert für die Dauer von einem weiteren Jahr (= 01.01.2022 bis 31.12.2022).

 

 


I. Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2019 einstimmig der Einrichtung des Seniorenrates zugestimmt. Im Nachgang wurde dann ein Bewerberverfahren durchgeführt. Nachdem in der Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober 2019 die 21 Bürger, welche sich um eine Kandidatur beworben haben, als Mitglieder des Seniorenrates bestellt wurden fand am 26. November 2019 dann die konstituierende Sitzung des Gremiums statt.

 

Das Ziel des Seniorenrates ist es, sich für die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, für die Gestaltung eines generationenübergreifenden Miteinanders sowie sich für die Interessen älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen einzusetzen. Er wirkt als Bindeglied zwischen älteren Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung. Der Seniorenrat kann Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den Gemeinderat einbringen und hat zu diesen Themen ein Rederecht im Gemeinderat.

 

Die Mitglieder des Seniorenrates sind für zwei Jahre gewählt. Demnach endet die Amtsperiode des derzeitigen Rates am 31.12.2021. In der Geschäftsordnung des Seniorenrates wurde die Wahl folgendermaßen geregelt: Vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode lädt die Stadt und der noch amtierende Seniorenrat alle Bürger 60+ zu einer Versammlung ein. Die Einladung enthält den Aufruf sich für die künftige Amtszeit als Seniorenrat zu bewerben. Über die eingegangenen Bewerbungen wird in der Versammlung in geheimer Wahl abgestimmt. Die Amtszeit des neu gewählten Seniorenrates beginnt nach Beschluss des Gemeinderates.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie lag die Arbeit des Rates lange Zeit brach. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den derzeitigen Seniorenrat um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Neuwahl des Seniorenrates findet somit erst im Spätjahr 2022 statt.

 

Der Seniorenrat der Stadt Bühl hat in seiner Sitzung am 16. März 2021 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

 

Bislang sind fünf Mitglieder aus dem Gremium ausgeschieden.

 

Folgende Mitglieder sollen nochmal für ein weiteres Jahr bestellt werden:

 

 

OZ   1                    Adam, Helmut                                                 Bühl (Kernstadt)

 

OZ   2                    Beyme, Marita                                 Bühl (Kernstadt)

 

OZ   3                    Doderer, Uwe                                                  Bühl – Vimbuch

 

OZ   4                    Ernst, Hans-Peter                                           Bühl – Moos

 

OZ   5                    Fürle, Frank                                                       Bühl (Kernstadt)

 

OZ   6                    Hafner, Gerd                                                    Bühl (Kernstadt)

 

OZ   7                    Haßmann, Klaus                                              Bühl – Weitenung

 

OZ   8                    Haupert, Christian                                          Bühl – Weitenung

 

OZ   9                    Heiberger, Robert                                          Bühl (Rittersbach)

 

OZ 10                    Jessen, Antje                                                    Bühl – Vimbuch

 

OZ 11                    Kiefer, Anneliese                                            Bühl (Kernstadt)

 

OZ 12                    Maier, Günter                                                  Bühl – Weitenung

 

OZ 13                    Radzei, Bernd                                                   Bühl (Kernstadt)

 

OZ 14                    Spicker, Hans-Dieter                                      Bühl – Balzhofen

 

OZ 15                    Thorley, Ian                                                       Bühl – Vimbuch

 

OZ 16                    Zausig, Gisela                                                   Bühl – Oberweier

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2022 werden für den Seniorenrat 2.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist mit einem Personalbedarf mit bis zu 0,25 Personalstellen zu rechnen. Die Personalkosten betragen dazu rd. 15.000 €/Jahr; die Besetzung der Stelle war bislang jedoch gesperrt.