IV.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat bestellt die oben genannten Mitglieder des Seniorenrates für ein
weiteres Jahr; das Ehrenamt ist zunächst befristet verlängert für die Dauer von
einem weiteren Jahr (= 01.01.2022 bis 31.12.2022).
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 8. Mai 2019 einstimmig der Einrichtung des Seniorenrates zugestimmt.
Im Nachgang wurde dann ein Bewerberverfahren durchgeführt. Nachdem in der
Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober 2019 die 21 Bürger, welche sich um
eine Kandidatur beworben haben, als Mitglieder des Seniorenrates bestellt
wurden fand am 26. November 2019 dann die konstituierende Sitzung des Gremiums
statt.
Das Ziel des Seniorenrates
ist es, sich für die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, für
die Gestaltung eines generationenübergreifenden Miteinanders sowie sich für die
Interessen älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen einzusetzen. Er wirkt
als Bindeglied zwischen älteren Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung. Der Seniorenrat
kann Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den Gemeinderat einbringen
und hat zu diesen Themen ein Rederecht im Gemeinderat.
Die Mitglieder des
Seniorenrates sind für zwei Jahre gewählt. Demnach endet die Amtsperiode des
derzeitigen Rates am 31.12.2021. In der Geschäftsordnung des Seniorenrates
wurde die Wahl folgendermaßen geregelt: Vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode lädt die
Stadt und der noch amtierende Seniorenrat alle Bürger 60+ zu einer Versammlung
ein. Die Einladung enthält den Aufruf sich für die künftige Amtszeit als
Seniorenrat zu bewerben. Über die eingegangenen Bewerbungen wird in der
Versammlung in geheimer Wahl abgestimmt. Die Amtszeit des neu gewählten
Seniorenrates beginnt nach Beschluss des Gemeinderates.
Aufgrund
der Corona-Pandemie lag die Arbeit des Rates lange Zeit brach. Aus diesem Grund
wird vorgeschlagen, den derzeitigen Seniorenrat um ein weiteres Jahr zu
verlängern. Die Neuwahl des Seniorenrates findet somit erst im Spätjahr 2022
statt.
Der
Seniorenrat der Stadt Bühl hat in seiner Sitzung am 16. März 2021 dem Vorschlag
der Verwaltung zugestimmt.
Bislang sind fünf Mitglieder aus dem Gremium ausgeschieden.
Folgende Mitglieder sollen nochmal für ein weiteres Jahr bestellt
werden:
OZ 1 Adam, Helmut Bühl
(Kernstadt)
OZ 2 Beyme, Marita Bühl
(Kernstadt)
OZ 3 Doderer, Uwe Bühl
– Vimbuch
OZ 4 Ernst, Hans-Peter Bühl
– Moos
OZ 5 Fürle, Frank Bühl
(Kernstadt)
OZ 6 Hafner, Gerd Bühl
(Kernstadt)
OZ 7 Haßmann, Klaus Bühl
– Weitenung
OZ 8 Haupert, Christian Bühl – Weitenung
OZ 9 Heiberger, Robert Bühl
(Rittersbach)
OZ 10 Jessen,
Antje Bühl
– Vimbuch
OZ 11 Kiefer,
Anneliese Bühl
(Kernstadt)
OZ 12 Maier,
Günter Bühl
– Weitenung
OZ 13 Radzei,
Bernd Bühl (Kernstadt)
OZ 14 Spicker,
Hans-Dieter Bühl
– Balzhofen
OZ 15 Thorley,
Ian Bühl
– Vimbuch
OZ 16 Zausig,
Gisela Bühl
– Oberweier
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2022
werden für den Seniorenrat 2.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist
mit einem Personalbedarf mit bis zu 0,25 Personalstellen zu rechnen. Die
Personalkosten betragen dazu rd. 15.000 €/Jahr; die Besetzung der Stelle war
bislang jedoch gesperrt.