Betreff
Bühler Kindertageseinrichtungen; Stellenumfang und Kostenübernahme für hauswirtschaftliche Kräfte
Vorlage
2021/217
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Personalkosten für die hauswirtschaftlichen Kräfte der Bühler Kindertageseinrichtungen gemäß einem Stufenmodell (Stufe 1-3) mit 50 % zu bezuschussen. Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft und wird zunächst auf die Dauer von 3 Jahren befristet (=31.12.2024).

 

 


I. Sachverhalt:

 

Durch den sukzessiven Ausbau der Betreuungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird zwischenzeitlich in fast allen Bühler Kindertageseinrichtungen ein Mittagessen angeboten. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Umsetzung, z.B. die Anlieferung des Mittagessens über einen Caterer, die Cook & Chill Methode (hier wird das Essen tiefgekühlt angeliefert und vor Ort in einem Konvektomat aufbereitet) oder das Essen wird frisch vor Ort gekocht. In Zusammenhang mit einem erheblichen Anstieg an Plätzen für verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) und Ganztagsbetreuung (GT) in den letzten Jahren, steigen auch die Anzahl der täglichen Mittagessen. In Einrichtungen, in welchen derzeit noch kein Mittagessen angeboten wird, gibt es alternativ ein umfangreiches Frühstücksbuffet, welches vor Ort zubereitet wird.

 

Um ein ausgewogenes Gleichgewicht herzustellen, wurde in der Vergangenheit entschieden, dass ab rund 30 Essen täglich eine Hauswirtschaftskraft mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 7,5 bis 12,5 Stunden in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden kann. Alternativ wurden auch FSJ-Kräfte in den Einrichtungen eingesetzt. Die Stadt Bühl beteiligt sich bei den kirchlichen und freien Trägern mit 50 % an diesen Personalkosten.

 

Aufgaben der Hauswirtschaftskräfte sind vor allem bei der Cook & Chill Methode bzw. beim Kochen vor Ort:

  • Logistik Bestellungen, Abwicklung Bestellvorgänge, Wareneingangskontrolle und Verräumen der Lebensmittel, Beachtung von Regionalität
  • Erstellen Menüpläne unter Berücksichtigung einer gesunden, ausgewogenen und kindgerechten Ernährung, Essenzubereitung, Kalkulation Essensmengen, Zubereitung Frischkost
  • Gestiegene Hygiene- und Qualitätsanforderungen im Bereich Pflege Kühl-, Gefrierschränke und Spülmaschine, höherer Aufwand Wäsche (Bettwäsche, Geschirrtücher, Lätzchen, Spucktücher), Temperaturkontrollen Lebensmittel

 

Aufgaben, die aktuell nicht durch hauswirtschaftliche Kräfte erledigt werden können, müssen durch pädagogische Fachkräfte aufgefangen werden.

 

Nachfolgend wird die derzeit durchschnittliche Anzahl der täglichen Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen dargestellt:

 

Kindertageseinrichtung

Durchschnittliche Anzahl

Mittagessen/Tag

Derzeitigen Stundenumfang

Umsetzung Mittagstisch

Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

ca. 100

30 h/Woche

Cook&Chill

 

Kinderhaus Sonnenschein Bühl

ca. 50

13 h/Woche

Cook&Chill

Kinderhaus Regenbogen Balzhofen

ca. 25

7,5 h/Woche

Anlieferung

Städt. Kinderhaus Moos

ca. 15

FSJ

Anlieferung

Kindergarten Villa Kunterbunt Oberbruch

ca. 10

FSJ

Cook&Chill

Kath. Kita St. Josef Altschweier

ca. 20

7,5 Std./Woche

Anlieferung

Kath. Kita St. Elisabeth Bühl

ca. 50

7,5 Std./Woche

Anlieferung

Kath. Kita St. Matthäus Eisental

ca. 40

7,5 Std./Woche

Koch vor Ort

Kath. Kita St. Josef Kappelwindeck

ca. 50

12,5 h/Woche

Anlieferung

Kath. Kita St. Borromäus Neusatz

ca. 40

12,0 Std./Woche

Anlieferung

Kath. Kita St. Bernhard Vimbuch

ca. 30

7,5 Std./Woche

Anlieferung

Kath. Kita St. Josef Weitenung

ca. 50

7,5 Std./Woche

Koch vor Ort

Kita Kloster Maria Hilf

ca. 85

10,0 h/Woche

Klosterküche

Bühler Kinderhaus

ca. 90

Vollzeitkraft

Koch vor Ort

Kinderhaus Vimbuch

ca. 15

FSJ

Anlieferung von Bühler Kinderhaus

Inkl. Kita der Lebenshilfe Bühl

ca. 50

FSJ

Anlieferung

 

Vom Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) gibt es für den Stundenumfang der hauswirtschaftlichen Kräfte leider keine Empfehlungen. Auch die Umsetzung in benachbarten Kommunen erfolgt sehr unterschiedlich.

 

In Zusammenhang mit den gestiegenen Anforderungen an die hauswirtschaftlichen Kräfte und die teilweise deutlich gestiegene Anzahl der täglichen Mittagessen in den Einrichtungen, schlägt die Verwaltung vor, das bisherige Modell als Stufenmodell zu modifizieren.

 

Stufe 1: ca. 15-30 Essen am Tag                 1,5 h/Tag            7,5 h/Woche

Stufe 2: ca. 30-50 Essen am Tag                 2,5 h/Tag            12,5 h/Woche

Stufe 3: ca. 50-70 Essen am Tag                 3,0 h/Tag            15,0 h/Woche

 

Weiterhin können alternativ FSJ-Kräfte eingesetzt werden (= die Kosten einer FSJ-Kraft entsprechen den Personalkosten einer hauswirtschaftlichen Kraft mit 7,5 Stunden pro Woche).

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschluss-vorschlag zuzustimmen.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die bisherigen Personalkostenzuschüsse der Stadt Bühl für die hauswirtschaftlichen Kräfte der kirchlichen Kindertageseinrichtungen betrugen rund 35.000 Euro/Jahr. Unter Berücksichtigung des neuen Stufenmodells ist künftig mit einer neuen Zuschusshöhe von 50.000 bis 55.000 Euro/Jahr zu rechnen.