IV. Beschlussvorschlag:
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des
Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der
Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 fest.
1. Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020 erteilt.
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2. Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
3. Der Jahresabschluss 2020 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
I. Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2020
wurde am 30.09.2021 aufgestellt und am 04.10.2021 dem Fachbereich Revision am
zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.
Der Bericht über die
Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 mit
Bestätigungsvermerk für den Gemeinderat wurde am 20.10.2021 ausgefertigt und
dem Eigenbetrieb am 20.10.2021 vorgelegt.
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Deckung des Fehlbetrags des Jahresabschlusses 2020 erfolgt über den städtischen
Haushalt und ist dort im Teilhaushalt 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der Produktgruppe
„Telekommunikationseinrichtungen“ (S. 415, Haushalt 2021) im Haushaltsjahr 2020
i.H.v. 240.000 € veranschlagt. Hierfür wurde eine Rückstellung in dieser Höhe gebildet, da die
Auszahlung erst in 2021 erfolgt. Die Differenz von rd. 17.600 € wird in
2021 durch Mehreinnahmen bei den allgemeinen Finanzmitteln gegenfinanziert.