Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Breitbandnetz
Vorlage
2021/223
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 fest.

 

1. Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020 erteilt.

 

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2. Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.

 

3. Der Jahresabschluss 2020 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde am 30.09.2021 aufgestellt und am 04.10.2021 dem Fachbereich Revision am zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.

 

Der Bericht über die Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 mit Bestätigungsvermerk für den Gemeinderat wurde am 20.10.2021 ausgefertigt und dem Eigenbetrieb am 20.10.2021 vorgelegt.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Deckung des Fehlbetrags des Jahresabschlusses 2020 erfolgt über den städtischen Haushalt und ist dort im Teilhaushalt 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der Produktgruppe „Telekommunikationseinrichtungen“ (S. 415, Haushalt 2021) im Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 240.000 € veranschlagt. Hierfür wurde eine Rückstellung in dieser Höhe gebildet, da die Auszahlung erst in 2021 erfolgt. Die Differenz von rd. 17.600 € wird in 2021 durch Mehreinnahmen bei den allgemeinen Finanzmitteln gegenfinanziert.