Betreff
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2021 für die Stadt Bühl
Vorlage
2021/228
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2021.

 


I. Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister hat bereits im 1. Finanzbericht vom 3. August 2021 darauf hingewiesen, dass aufgrund der Überlegung, im Rahmen des vom Bund aufgelegten Förderprogramms für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) verschiedene Gebäude mit solchen Anlagen auszustatten, ein Nachtragshaushalt erforderlich sein wird.

 

Nachdem sich die Stadt für das Förderprogramm beworben hat und die Förderanträge bewilligt worden sind, hat er am 27. Oktober 2021 den Nachtragshaushaltsplan 2021 eingebacht. Aufgrund der zeitlichen Zwänge durch den Förderzeitraum ist es zwingend notwendig, die Ausschreibung und Vergabe gleich Anfang des Haushaltsjahres 2022 vorzunehmen. Da der Haushalt 2022 nicht wie geplant noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann, wurde, um die rechtliche Grundlage zu schaffen, eine Verpflichtungsermächtigung von 5,6 Millionen Euro aufgenommen.

 

Das Gesamtvolumen des Projektes umfasst knapp 6,6 Millionen Euro. Bei einer Förderung von knapp 4,7 Millionen Euro verbleibt bei der Stadt ein Eigenanteil von 1,9 Millionen Euro. Diese Beträge sind im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten.

 

Der Nachtrag wurde zusätzlich genutzt, um verschiedene Planansätze im Ergebnishaushalt zu korrigieren und auch aufgrund der Entwicklung im laufenden Jahr die Gewerbesteuer und damit einhergehend auch die Gewerbesteuerumlage auf den aktuellen Stand zu bringen.

 

Die im Haushaltsplan 2021 schon veranschlagte und beschlossene Aufnahme eines Kredites von 3,27 Millionen Euro bleibt zur Sicherung der Liquidität bestehen, muss aber auch nicht erhöht werden.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Nachtragshaushaltssatzung.