IV. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2021.
I. Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat bereits im 1. Finanzbericht vom 3. August 2021 darauf
hingewiesen, dass aufgrund der Überlegung, im Rahmen des vom Bund aufgelegten
Förderprogramms für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) verschiedene Gebäude
mit solchen Anlagen auszustatten, ein Nachtragshaushalt erforderlich sein wird.
Nachdem
sich die Stadt für das Förderprogramm beworben hat und die Förderanträge
bewilligt worden sind, hat er am 27. Oktober 2021 den Nachtragshaushaltsplan
2021 eingebacht. Aufgrund der zeitlichen Zwänge durch den Förderzeitraum ist es
zwingend notwendig, die Ausschreibung und Vergabe gleich Anfang des
Haushaltsjahres 2022 vorzunehmen. Da der Haushalt 2022 nicht wie geplant noch
in diesem Jahr verabschiedet werden kann, wurde, um die rechtliche Grundlage zu
schaffen, eine Verpflichtungsermächtigung von 5,6 Millionen Euro aufgenommen.
Das
Gesamtvolumen des Projektes umfasst knapp 6,6 Millionen Euro. Bei einer
Förderung von knapp 4,7 Millionen Euro verbleibt bei der Stadt ein Eigenanteil
von 1,9 Millionen Euro. Diese Beträge sind im Haushaltsplanentwurf 2022
enthalten.
Der
Nachtrag wurde zusätzlich genutzt, um verschiedene Planansätze im
Ergebnishaushalt zu korrigieren und auch aufgrund der Entwicklung im laufenden
Jahr die Gewerbesteuer und damit einhergehend auch die Gewerbesteuerumlage auf
den aktuellen Stand zu bringen.
Die
im Haushaltsplan 2021 schon veranschlagte und beschlossene Aufnahme eines
Kredites von 3,27 Millionen Euro bleibt zur Sicherung der Liquidität bestehen,
muss aber auch nicht erhöht werden.
II. Klimatische
Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen.
-2-
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Siehe
Nachtragshaushaltssatzung.