IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
ermächtigt den Oberbürgermeister, den öffentlich-rechtlichen
Kooperationsvertrag zwischen den Städten Achern und Bühl über die Durchführung
der baufachtechnischen Rechnungsprüfung aufzulösen.
I.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 27.03.2019 hat der Gemeinderat
den Oberbürgermeister ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen
Kooperationsvertrag mit der Stadt Achern über die Durchführung der
baufachtechnischen Rechnungsprüfung abzuschließen (1 VK: je 50 % Achern und 50
% Bühl). Der Vertrag wurde am 24.05.2019 unterzeichnet.
Zum 01.11.2019 wurde eine Dipl. Bauingenieurin (FH)
unbefristeten zu 100 % von der Stadt Bühl eingestellt. Bis Dezember 2020
entsprach die Arbeitsaufteilung zwischen Achern und Bühl dem Vertrag. Aufgrund
eines erhöhten Prüfaufkommens in Bühl wurde, in Absprach mit der Stadt Achern,
die Techn. Prüferin im Jahr 2021 zu 100% in Bühl eingesetzt.
Zum 01.01.2022 wechselt die Mitarbeiterin in einen
anderen Bereich (100%) innerhalb der Stadtverwaltung Bühl.
Die Erfahrungen der beiden vergangenen Jahre haben
gezeigt, dass eine begleitende und gewinnbringende Prüfung eine enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachbereich erfordert. Nur
durch eine begleitende Prüfung ist es möglich, Einsparpotenziale auszuschöpfen
und somit Ausgaben zu reduzieren. Eine Prüfung im Nachhinein mit Hinweisen,
welche Kosten vermeidbar gewesen wären bzw. evtl. zu Unrecht bezahlt wurden,
mündet meist nur in der Dokumentation der Mehrausgaben/des Schadens. Außerdem werden bei rückwirkenden Prüfungen
Kapazitäten in den Fachabteilungen gebunden, die für andere aktuelle Projekte
benötigt werden.
Eine begleitende Prüfung erfordert jedoch die
Präsenz und die Kontaktpflege der Techn. Prüfung vor Ort. Daher ist der geteilte
Einsatz einer Person an zwei Arbeitsplätzen in verschiedenen Städten nicht
zielführend.
Aufgrund der Erfahrung der Jahre 2020/21 lässt sich
feststellen, dass sich die Stelle der Techn. Prüfung in rechtlicher und
finanzieller Hinsicht amortisiert, sprich die Technische Prüfung regeneriert
höhere Einsparungen als Personalkosten aufgewendet werden müssen. Dazu kommt
ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Planung, Ausschreibung und
Vergabe.
Die bevorstehende Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin
zum 01.01.2022 wurde zum Anlass genommen, die bisherige Struktur im
Einvernehmen mit der Stadt Achern zu überdenken. Verwaltungsintern kam man
überein, dass der Vertrag aufgelöst werden sollte.
Die Verwaltung schlägt vor, den öffentlich-rechtlicher
Kooperationsvertrag Achern – Bühl in gegenseitigem
Einvernehmen aufzulösen und die Stelle der Techn. Prüfung in Bühl
wiederzubesetzen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten sind
im Planentwurf 2022 enthalten. Die Stelle ist im Stellenplan enthalten.