Betreff
Auflösung öffentlich-rechtlicher Kooperationsvertrag Achern - Bühl über die Durchführung der baufachtechnischen Rechnungsprüfung
Vorlage
2021/232
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag zwischen den Städten Achern und Bühl über die Durchführung der baufachtechnischen Rechnungsprüfung aufzulösen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 27.03.2019 hat der Gemeinderat den Oberbürgermeister ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag mit der Stadt Achern über die Durchführung der baufachtechnischen Rechnungsprüfung abzuschließen (1 VK: je 50 % Achern und 50 % Bühl). Der Vertrag wurde am 24.05.2019 unterzeichnet.

Zum 01.11.2019 wurde eine Dipl. Bauingenieurin (FH) unbefristeten zu 100 % von der Stadt Bühl eingestellt. Bis Dezember 2020 entsprach die Arbeitsaufteilung zwischen Achern und Bühl dem Vertrag. Aufgrund eines erhöhten Prüfaufkommens in Bühl wurde, in Absprach mit der Stadt Achern, die Techn. Prüferin im Jahr 2021 zu 100% in Bühl eingesetzt.

 

Zum 01.01.2022 wechselt die Mitarbeiterin in einen anderen Bereich (100%) innerhalb der Stadtverwaltung Bühl. 

 

Die Erfahrungen der beiden vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine begleitende und gewinnbringende Prüfung eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachbereich erfordert. Nur durch eine begleitende Prüfung ist es möglich, Einsparpotenziale auszuschöpfen und somit Ausgaben zu reduzieren. Eine Prüfung im Nachhinein mit Hinweisen, welche Kosten vermeidbar gewesen wären bzw. evtl. zu Unrecht bezahlt wurden, mündet meist nur in der Dokumentation der Mehrausgaben/des Schadens. Außerdem werden bei rückwirkenden Prüfungen Kapazitäten in den Fachabteilungen gebunden, die für andere aktuelle Projekte benötigt werden.

 

Eine begleitende Prüfung erfordert jedoch die Präsenz und die Kontaktpflege der Techn. Prüfung vor Ort. Daher ist der geteilte Einsatz einer Person an zwei Arbeitsplätzen in verschiedenen Städten nicht zielführend.

 

Aufgrund der Erfahrung der Jahre 2020/21 lässt sich feststellen, dass sich die Stelle der Techn. Prüfung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht amortisiert, sprich die Technische Prüfung regeneriert höhere Einsparungen als Personalkosten aufgewendet werden müssen. Dazu kommt ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Planung, Ausschreibung und Vergabe.

 

Die bevorstehende Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin zum 01.01.2022 wurde zum Anlass genommen, die bisherige Struktur im Einvernehmen mit der Stadt Achern zu überdenken. Verwaltungsintern kam man überein, dass der Vertrag aufgelöst werden sollte. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den öffentlich-rechtlicher Kooperationsvertrag Achern – Bühl in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen und die Stelle der Techn. Prüfung in Bühl wiederzubesetzen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Personalkosten sind im Planentwurf 2022 enthalten. Die Stelle ist im Stellenplan enthalten.