Betreff
Änderung der Entgeltordnung für das Schwarzwaldbad
Vorlage
2021/235
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, die als Anlage beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für das Schwarzwaldbad mit Wirkung zum 01.01.2022 zu beschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Entgelte für die Nutzung des Schwarzwaldbades wurden letztmalig im Herbst 2013 an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Das Tarifangebot wurde im Frühjahr 2019 um eine Saisonkarte für den Sommerbetrieb und im Herbst 2019 um einen Familientarif erweitert.

 

Die Kosten steigen durch die normale Preisentwicklung kontinuierlich an. Unabhängig von Einsparbemühungen sind Preisanpassungen notwendig. Ein deutlicher Anstieg des Betriebsverlustes ist sonst nicht zu vermeiden.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 8. Dezember 2020 wurde von der Geschäftsleitung eine moderate allgemeine Preiserhöhung um ca. 10 % vorgeschlagen. Der Vorschlag aus den Reihen des Aufsichtsrates, das Ergebnis auf 50 Cent aufzurunden, wurde allgemein befürwortet.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 15. November 2021 wurde der sich daraus ergebenden Preisliste zugestimmt. Die Änderung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemessen an der Nutzung der Vorjahre erhöhen sich die Ausgaben der Stadt als Schulträgerin für das Schulschwimmen im städtischen Haushalt um ca. 4.000 €.