IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, die als Anlage
beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für das Schwarzwaldbad mit Wirkung zum
01.01.2022 zu beschließen.
I.
Sachverhalt:
Die Entgelte für die Nutzung des
Schwarzwaldbades wurden letztmalig im Herbst 2013 an die allgemeine
Preisentwicklung angepasst. Das Tarifangebot wurde im Frühjahr 2019 um eine
Saisonkarte für den Sommerbetrieb und im Herbst 2019 um einen Familientarif
erweitert.
Die Kosten steigen durch die
normale Preisentwicklung kontinuierlich an. Unabhängig von Einsparbemühungen
sind Preisanpassungen notwendig. Ein deutlicher Anstieg des Betriebsverlustes
ist sonst nicht zu vermeiden.
In der Sitzung des Aufsichtsrates
am 8. Dezember 2020 wurde von der Geschäftsleitung eine moderate allgemeine
Preiserhöhung um ca. 10 % vorgeschlagen. Der Vorschlag aus den Reihen des
Aufsichtsrates, das Ergebnis auf 50 Cent aufzurunden, wurde allgemein
befürwortet.
In der Aufsichtsratssitzung am 15.
November 2021 wurde der sich daraus ergebenden Preisliste zugestimmt. Die
Änderung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Gemessen an der
Nutzung der Vorjahre erhöhen sich die Ausgaben der Stadt als Schulträgerin für
das Schulschwimmen im städtischen Haushalt um ca. 4.000 €.