IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
1.)
Der Konzernabschluss zum 31.12.2020 nebst Lagebericht und Anhang wird
in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2.)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung
erteilt.
3.)
Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die
Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
bestellt.
I.
Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der
Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden
Gesellschaften) vorgenommen
werden, da die Bilanzsumme und Umsatzerlöse die Referenzwerte (BS: 24.000.000 €
/ UE: 48.000.000 €) überschreiten.
Die
Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im Oktober 2021 den Konzernjahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang erstellt.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
hat nach Prüfung des Konzernjahresabschlusses
am 20.10.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die
Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt
nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der
Gesellschafterversammlung.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.