Betreff
Konzernabschluss der Bühler Sportstätten GmbH für das Gechäftsjahr 2020
Vorlage
2021/237
Art
Vorlage

 

 

 

 

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Konzernabschluss zum 31.12.2020 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.

2.)   Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

3.)   Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, bestellt.

 


I. Sachverhalt:

 

Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsumme und Umsatzerlöse die Referenzwerte (BS: 24.000.000 € / UE: 48.000.000 €) überschreiten.

 

Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im Oktober 2021 den Konzernjahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschlusses am 20.10.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der

Gesellschafterversammlung.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.