Betreff
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 35 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Bühl,
Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle mit Kuh- und Schweinestall, sowie überdachtem Dunglager
Vorlage
2021/241
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem vorgestellten Bauvorhaben.

 


I. Sachverhalt:

Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen privilegierten Landwirt. Aufgrund dieser Tatsache kann das Bauvorhaben, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange wie Naturschutz etc. dagegensprechen, genehmigt werden.

 

Geplant ist eine 23 x 25 m große Halle für die Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Kuh- und Schweinestall für 5 Mutterkühe und 18 Schweine.

 

Die Ausführung der Halle ist in Stahlbeton mit Trapezblech vorgesehen.

 

Die Anhörung der maßgeblichen Träger öffentlicher Belange ergab, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, welche gegen eine Genehmigung sprechen, vorgebracht wurden.

 

Gefordert werden allerdings eine Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden, sowie ein Begrünungsplan. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lagen diese Unterlagen noch nicht vor. Sollten diese bis zur Sitzung da sein, wird darüber mündlich berichtet.

Die Verwaltung informiert den Technischer Ausschuss, dass dem Bauvorhaben unter Zugrundelegung der seitens der Träger öffentlicher Belange geforderten Unterlagen zuzustimmen ist. Der Ortschaftsrat Vimbuch berät am 30.11.2021 über diesen Tagesordnungspunkt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

keine

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

keine