Text für das
Protokoll
Zunächst spricht Oberbürgermeister Schnurr die nach dem Landesbeamtengesetz vorgesehene Eidesformel vor, welche von der Ortsvorsteherin nachgesprochen wird:
„Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
(So wahr mir Gott helfe).“
Danach spricht Oberbürgermeister Schnurr die nach der Gemeindeordnung vorgesehene
Verpflichtungsformel wie folgt vor:
„Ich gelobe Treue der
Verfassung, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner
Pflichten. Insbesondere
gelobe ich, die Rechte der Stadt und der Ortschaft gewissenhaft zu
wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die Ortsvorsteherin bekräftigt die Verpflichtung durch Nachsprechen der Worte „ich gelobe“.
Sachverhalt
Die vom Gemeinderat gewählte Ortsvorsteherin ist vom Oberbürgermeister entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung zu verpflichten. Da sie zum ersten Mal in dieses Ehrenbeamtenverhältnis berufen wird, erfolgt zuvor noch ihre Vereidigung.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine.
Klimatische
Auswirkungen
Keine.