Betreff
Zuschüsse an kulturelle Vereine für das Jahr 2015
Vorlage
TEST VO/139/2015
Art
Vorlage

An folgende in Bühl kulturell tätigen Vereine werden für das Jahr 2015 pauschalierte Barzuschüsse gewährt:

 

Kernstadt einschl. Kappelwindeck

 

 

 

Gesangverein "Harmonie"

 

 

750 €

Bühler Frauenchor

 

 

750 €

Gesangverein "Windeck"

 

 

750 €

Musikverein Kappelwindeck

 

 

1.660 €

Fanfarenzug Bühl

 

 

1.660 €

Kammerorchester Bühl-Achern

 

 

1.660 €

Kirchenchor "St. Peter und Paul"

 

 

220 €

Kirchenchor "St. Maria"

 

 

220 €

Evang. Kirchenchor Bühl/Posaunenchor

 

 

220 €

"Sternfänger" Chor e.V.

 

 

750 €

Folk-Club e.V.

 

 

1.100 €

 

 

 

 

Musikvereine:

 

 

 

MV Altschweier, MV „Harmonie“ Balzhofen, MV Eisental, MV Trachtenkapelle Moos, Trachtenkapelle „Grüne Jäger“ Neusatz, Oberbrucher Dorfmusikanten, MV Vimbuch, MV Weitenung

1.660 €

 

13.280 €

 

 

 

 

Gesangvereine:

 

 

 

GSV „Sängerbund“ Altschweier, GSV Eisental,  Gem. Chor „Sängerbund“ Moos, MGV „Liederkranz“ Vimbuch, GSV „Frohsinn“ Weitenung

750 €

 

3.750 €

 

 

 

 

Kirchenchöre:

 

 

 

„St. Gallus“ Altschweier, „St. Matthäus“ Eisental, „St. Carolus“ Neusatz, Kirchenchor Weitenung

220 €

 

        880 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    27.650 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

Zur teilweisen Finanzierung ihres laufenden Aufwandes sollen die kulturellen Vereine in Bühl wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2015 einen pauschalen Zuschussbetrag erhalten. Daneben wurden vereinzelt Jubiläumsgaben oder Sonderzuschüsse anlässlich besonderer Veranstaltungen gewährt, die nicht hier aufgeführt sind.

 

Im Jahr 2014 erhielten die verschiedenen Vereine einen um 15 % gekürzten, pauschalierten Barzuschuss jeweils in folgender Höhe:

 

Musikvereine                                                                  1.660 €

Fanfarenzug Bühl                                                         1.660 €

Kammerorchester Bühl-Achern                                   1.660 €

Folk-Club e.V.                                                                 1.100 €

Gesangvereine, Sternfänger Chor                                 750 €

Kirchenchöre                                                                     220 €

 

Die begünstigten Vereine sind im kulturellen Bild der Stadt präsent und gestalten Feste und Veranstaltungen mit. Andere oder neu gegründete Vereine haben sich mit der Bitte um dauerhafte Unterstützung nicht an die Verwaltung gewandt. Die Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2015 pauschalierte Barzuschüsse in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu gewähren.

 

Für einen Teil der Zuschussgewährung wäre der Oberbürgermeister lt. Hauptsatzung zuständig. Im Interesse der Gesamtdarstellung der Zuschüsse an die kulturellen Vereine soll die Zuschussgewährung insgesamt vom Gemeinderat beschlossen werden.

 

Die Mittel stehen in der Produktgruppe 2810-Kult zur Verfügung.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten