Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat stimmt der beigefügten Änderung des Gesellschaftsvertrags der
Schlachthof
Bühl GmbH zu.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der
Schlachthof Bühl GmbH entsprechend diesem
Beschlussvorschlag abzustimmen.
Sachverhalt
In der Sitzung am 13.10.2021 hatte der
Gemeinderat der Neufassung des Gesellschaftsvertrags
der Schlachthof Bühl GmbH zugestimmt und
damit die Voraussetzung für die Neuausrichtung des
Unternehmens und die Beantragung von
Zuschüssen aus dem Förderprogramm des Landes
Baden-Württemberg geschaffen.
In der Gesellschafterversammlung vom
18.11.2021 hatten die Gesellschafter den Vertrag
beschlossen, aber gleichzeitig angeregt § 17
„Rechnungslegung und Jahresabschluss“ neu zu
fassen.
Im Entwurf war die alte, sehr aufwändige
Fassung übernommen worden. Es sollen aber die
leichter zu erfüllenden gesetzlichen Fristen
und Regelungen angewandt werden. Die Änderung
war angedacht, aber nicht in den
Beschlussvorschlag übernommen worden. Da die Gemeinderäte
in Ottersweier und Bühl der alten Regelung
zugestimmt hatten, war eine Änderung in der
Gesellschafterversammlung nicht möglich.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine
Klimatische
Auswirkungen
Keine