Betreff
Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteher von Altschweier und Eisental
Vorlage
2022/001
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund der eingegangenen Vorschläge wählt der Gemeinderat der Stadt Bühl Herrn Dirk Bühler zum 1. Stellvertreter der Ortsvorsteherin von Eisental und Herrn/Frau ……… zum 2. Stellvertreter des Ortsvorstehers von Altschweier.


Sachverhalt

 

Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung werden die Stellvertreter der Ortsvorsteher vom Gemeinderat auf Vorschlag des jeweiligen Ortschaftsrates aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt.

 

Aufgrund der Wahl von Frau Karin Feist zur Ortsvorsteherin von Eisental ist das Amt des 1. Stellvertreters wieder neu besetzen. In seiner Sitzung am 18. Januar 2022 hat der Ortschaftsrat Eisental dem Gemeinderat Herrn Dirk Bühler zur Wahl als 1. Stellvertreter der Ortsvorsteherin vorgeschlagen. 2. Stellvertreterin bleibt weiterhin Frau Petra Zeller.

 

In Altschweier ist das Amt des 2. Stellvertreters des Ortsvorstehers aufgrund des Ausscheidens von Herrn Erwin Meier aus dem Ortschaftsrat neu zu besetzen. Die Wahl im Ortschaftsrat als Vorschlag an den Gemeinderat findet am Dienstag, 8. Februar 2022 statt, also nach der Bereitstellung der Gemeinderatsunterlagen. Das Ergebnis wird deshalb mündlich nachgereicht. Derzeit ist Timo Gretz als Kandidat für dieses Amt im Gespräch.1. Stellvertreter bleibt weiterhin Herr Heiko Wollenschläger.

 

Da das Mitwirkungsverbot bei Befangenheit nach § 18 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht gilt, sind zur Wahl stehende Personen, die gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates sind, nicht befangen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine.


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.