Beschlussvorschlag
Der Verein „Bühler-Tafel
e.V.“ erhält für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 einen (abhängig
von der Kundenfrequenz auch der umliegenden Kommunen) jährlichen Mietzuschuss
von 16.250 €.
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Sachverhalt
Der Verein
„Bühler Tafel e.V.“ wurde im Jahr 2008 gegründet mit dem Ziel, in Bühl und
Umgebung vorhandene Lebensmittelüberschüsse, die sonst vernichtet würden, einem
finanziell schwächer gestellten Personenkreis zugänglich zu machen. Hierzu
wurde in der Bühlertalstraße 6 in Bühl ein Ladengeschäft eingerichtet, in dem
sich seither bedürftige Personen mit preisgünstigen Nahrungsmitteln versorgen
können.
Seit seiner
Gründung ist der Tafelladen zu einer festen Anlaufstelle für viele Bedürftige
aus der Region geworden, darunter viele Familien mit Kindern.
Im täglichen
Geschäftsbetrieb des Tafelladens sind neben sehr vielen Ehrenamtlichen auch
Mitarbeiter mit Einschränkungen oder Lebensumständen, die eine andere
Arbeitstätigkeit erschweren, tätig.
In den ersten
Jahren unterstützte die Stadt Bühl den Tafelladen mit einem
Investitionszuschuss und weiteren Zuschüssen für die Anlaufphase.
Im Jahr 2017
geriet der Tafelladen durch Unterschlagungen des damals einzigen und alleinigen
Geschäftsführers in eine finanzielle Schieflage. Hinzu kam eine Erhöhung der
monatlichen Mietkosten von 1.800 € auf rd. 2.500 €.
Die Stadt Bühl
hat deshalb im Jahr 2018 zur Unterstützung und Stabilisierung des Vereins für
den Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2019 einen befristeten Mietzuschuss
in Höhe von 42.500 € beschlossen.
Seit dem Jahr
2020 wird der Tafelladen nicht nur von der Stadt finanziell unterstützt,
sondern auch von den umliegenden Kommunen, aus denen ebenfalls Kunden des
Bühler Tafelladens kommen. Insgesamt betrug der Zuschuss für den Tafelladen
30.000 €, der auf die verschiedenen Kommunen aufgeteilt wurde.
In der Sitzung
der Südschiene vom 7. Oktober 2021 stellte die Vorsitzende des Tafelladens Frau
Sandra Huesges den Geschäftsbetrieb des Tafelladens vor. Sie stellte ebenfalls
dar, dass der Tafelladen auch zukünftig auf Zuschüsse der Kommunen angewiesen
sei. In der Sitzung kam man überein, dass der Tafelladen auch weiterhin von den
beteiligten Kommunen finanziell unterstützt werden soll. Um eine gewisse
Planungssicherheit für den Tafelladen und die beteiligten Kommunen zu erreichen
wurde verabredet, dass der Zuschuss für einen längeren Zeitraum als für ein
Jahr gewährt werden soll. Deshalb sieht der Beschlussvorschlag einen Zeitraum
von vier Jahren vor.
Frau Huesges
wurde gebeten, den zukünftigen jährlichen Zuschussbetrag anzugeben. Da der
Tafelladen durch die Streichung einer Personalstelle und weitere Maßnahmen den
Zuschussbedarf um etwa 5.000 € jährlich reduzieren kann, wird der jährliche
Zuschussbedarf auf 25.000 € festgelegt.
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Um eine gerechte Aufteilung des Zuschussbetrages innerhalb der Kommunen
zu gewährleisten, wird der tatsächliche Beitrag einer Kommune immer auf der
Basis der Kundenfrequenz des Vorjahres erhoben und abgerechnet. Somit handelt
es sich in der nachstehenden Tabelle um ungefähre Anhaltswerte. Damit ist es
für jede Gemeinde – am Beispiel eines Musterjahrs- ersichtlich, was finanziell
auf sie zukommt.
Kommune Anteil
der Kunden (gerundet) Zuschuss
Bühlertal
12
% 3.000
€
Lichtenau 4
% 1.000
€
Ottersweier 6
% 1.500
€
Rheinmünster
6 % 1.500
€
Sinzheim 7
% 1.750
€
Bühl
65
%
16.250 €
gesamt
100
%
25.000 €
Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im
Haushaltsplan)
Anteil Bühl am Gesamtzuschuss von 16.250 €. Die
Mittel stehen im Entwurf des Haushalts 2022 unter PC 3160 (Förderung von
Trägern der Wohlfahrtspflege -Transferaufwendungen - Seite 279) zur Verfügung.
Klimatische Auswirkungen
Keine Auswirkungen.