Betreff
Verein „Bühler Tafel e.V.“ - Mietzuschuss
Vorlage
2022/002
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Verein „Bühler-Tafel e.V.“ erhält für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 einen (abhängig von der Kundenfrequenz auch der umliegenden Kommunen) jährlichen Mietzuschuss von 16.250 €.

 


 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Verein „Bühler Tafel e.V.“ wurde im Jahr 2008 gegründet mit dem Ziel, in Bühl und Umgebung vorhandene Lebensmittelüberschüsse, die sonst vernichtet würden, einem finanziell schwächer gestellten Personenkreis zugänglich zu machen. Hierzu wurde in der Bühlertalstraße 6 in Bühl ein Ladengeschäft eingerichtet, in dem sich seither bedürftige Personen mit preisgünstigen Nahrungsmitteln versorgen können.

 

Seit seiner Gründung ist der Tafelladen zu einer festen Anlaufstelle für viele Bedürftige aus der Region geworden, darunter viele Familien mit Kindern.

 

Im täglichen Geschäftsbetrieb des Tafelladens sind neben sehr vielen Ehrenamtlichen auch Mitarbeiter mit Einschränkungen oder Lebensumständen, die eine andere Arbeitstätigkeit erschweren, tätig.

 

In den ersten Jahren unterstützte die Stadt Bühl den Tafelladen mit einem Investitionszuschuss und weiteren Zuschüssen für die Anlaufphase.

 

Im Jahr 2017 geriet der Tafelladen durch Unterschlagungen des damals einzigen und alleinigen Geschäftsführers in eine finanzielle Schieflage. Hinzu kam eine Erhöhung der monatlichen Mietkosten von 1.800 € auf rd. 2.500 €.

 

Die Stadt Bühl hat deshalb im Jahr 2018 zur Unterstützung und Stabilisierung des Vereins für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2019 einen befristeten Mietzuschuss in Höhe von 42.500 € beschlossen.

 

Seit dem Jahr 2020 wird der Tafelladen nicht nur von der Stadt finanziell unterstützt, sondern auch von den umliegenden Kommunen, aus denen ebenfalls Kunden des Bühler Tafelladens kommen. Insgesamt betrug der Zuschuss für den Tafelladen 30.000 €, der auf die verschiedenen Kommunen aufgeteilt wurde.

 

In der Sitzung der Südschiene vom 7. Oktober 2021 stellte die Vorsitzende des Tafelladens Frau Sandra Huesges den Geschäftsbetrieb des Tafelladens vor. Sie stellte ebenfalls dar, dass der Tafelladen auch zukünftig auf Zuschüsse der Kommunen angewiesen sei. In der Sitzung kam man überein, dass der Tafelladen auch weiterhin von den beteiligten Kommunen finanziell unterstützt werden soll. Um eine gewisse Planungssicherheit für den Tafelladen und die beteiligten Kommunen zu erreichen wurde verabredet, dass der Zuschuss für einen längeren Zeitraum als für ein Jahr gewährt werden soll. Deshalb sieht der Beschlussvorschlag einen Zeitraum von vier Jahren vor.

 

Frau Huesges wurde gebeten, den zukünftigen jährlichen Zuschussbetrag anzugeben. Da der Tafelladen durch die Streichung einer Personalstelle und weitere Maßnahmen den Zuschussbedarf um etwa 5.000 € jährlich reduzieren kann, wird der jährliche Zuschussbedarf auf 25.000 € festgelegt.

 

 

 

 

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Um eine gerechte Aufteilung des Zuschussbetrages innerhalb der Kommunen zu gewährleisten, wird der tatsächliche Beitrag einer Kommune immer auf der Basis der Kundenfrequenz des Vorjahres erhoben und abgerechnet. Somit handelt es sich in der nachstehenden Tabelle um ungefähre Anhaltswerte. Damit ist es für jede Gemeinde – am Beispiel eines Musterjahrs- ersichtlich, was finanziell auf sie zukommt.

 

 

Kommune                            Anteil der Kunden (gerundet)      Zuschuss

 

Bühlertal                                              12 %                                      3.000 €

Lichtenau                                               4 %                                      1.000 €

Ottersweier                                            6 %                                      1.500 €

Rheinmünster                                        6 %                                      1.500 €

Sinzheim                                                7 %                                      1.750 €

Bühl                                                      65 %                                    16.250 €

gesamt                                               100 %                                    25.000 €

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Anteil Bühl am Gesamtzuschuss von 16.250 €. Die Mittel stehen im Entwurf des Haushalts 2022 unter PC 3160 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege -Transferaufwendungen - Seite 279) zur Verfügung.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.