Betreff
Verein „Bühler Tafel e.V.“ - Fahrtkostenzuschuss
Vorlage
2022/003
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat erklärt sich bereit, dass die Stadt Bühl die Hälfte der Fahrkosten für Tafelkunden aus der Großen Kreisstadt Bühl übernimmt.

 


Sachverhalt

 

Die Bühler Tafel wird nicht nur von Bühler Bürger*innen besucht, sondern auch von Bürger*innen aus den Nachbarkommunen, die sich an der finanziellen Unterstützung der Tafel beteiligen.

 

In der Sitzung der Südschiene vom 7. Oktober 2021 sprach die Vorsitzende des Tafelladens Frau Sandra Hüsges auch die Problematik an, dass gerade die auswärtigen Kunden sehr oft für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln genauso viel bezahlen wie für einen Einkauf im Tafelladen.

So koste zum Beispiel die Hin- und Rückfahrt von Ottersweier 5 €, genauso viel wie ein Einkauf.

 

Deshalb sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die Kunden des Tafelladens jeweils den halben Fahrtpreis ersetzt bekommen. Der Tafelladen nimmt die Fahrtickets entgegen und rechnet halbjährlich mit den Kommunen ab. Der Betrag der beteiligten Gemeinden wird sehr gering sein. Er liegt bei etwa 100 € pro Jahr.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

geringe (ca. 100 €). Die Mittel stehen im Entwurf des Haushalts 2022 unter PC 3160 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege -Transferaufwendungen - Seite 279) zur Verfügung.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.