Betreff
Raumlufttechnische Anlagen in Kindertageseinrichtungen und Schulen,
Vergabe der Lüftungsarbeiten
Vorlage
2022/010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Aufträge wie folgt:

Los-Nr.

Bezeichnung der Einrichtung

Vergabesumme brutto

Auftragnehmer

Kindertageseinrichtungen

01

Kindergarten Villa Kunterbunt Oberbruch

59.291,98 €

GA-tec GmbH, BAD

02

Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

137.603,28 €

GA-tec GmbH, BAD

03

Kinderhaus Regenbogen Balzhofen

56.168,18 €

Sanizentra GmbH, BAD

04

Kinderhaus Sonnenschein Bühl

154.705,78 €

GA-tec GmbH, BAD

05

Kindergarten St. Borromäus Neusatz

68.836,91 €

GA-tec GmbH, BAD

06

Kindergarten St. Elisabeth Bühl

170.175,90 €

GA-tec GmbH, BAD

07

Kindergarten St. Josef Kappelwindeck

138.299,35 €

GA-tec GmbH, BAD

08

Kinderhaus Vimbuch

93.210,88 €

GA-tec GmbH, BAD

09

Bühler Kinderhaus (Weststadt)

163.680,43 €

Volz GmbH, Achern

11

Kinderhaus Moos

68.459,75 €

Sanizentra GmbH, BAD

Zwischensumme 1.1

1.110.432,44 €

 

Grund- und Weiterführende Schulen

 

 

01

Aloys-Schreiber-Schule

517.135,94 €

Sanizentra GmbH, BAD

02

Bachschloss-Schule

767.812,12 €

Volz GmbH, Achern

03

Carl-Netter-Realschule

669.776,96 €

Volz GmbH, Achern

04

Grundschule Altschweier

130.691,85 €

GA-tec GmbH, BAD

05

Grundschule Eisental

150.639,72 €

GA-tec GmbH, BAD

06

Grundschule Neusatz

174.616,64 €

Volz GmbH, Achern

07

Grundschule Vimbuch

360.173,02 €

Sanizentra GmbH, BAD

08

Grundschule Weitenung

196.138,36 €

GA-tec GmbH, BAD

09

Weststadtgrundschule

328.550,54 €

Sanizentra GmbH, BAD

10

Windeck-Gymnasium

504.276,20 €

Volz GmbH, Achern

Zwischensumme 2

3.799.811,35 €

 

Anteil städtische Maßnahmen (1.1+2)

4.910.243,79 €

 

 

 

 


Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich im Juli mehrfach mit dem Thema des Neueinbaus von Raumlufttechnischen Anlagen (sog. RLT-Anlagen) beschäftigt und am 22.09.2021 einen Grundsatzbeschluss für deren Einbau in Kindertageseinrichtungen und Schulen gefasst. Im gleichen Zuge wurden nach entsprechender Ausschreibung vier Planungsbüros mit der Planung/Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Eine wichtige Vorgabe in den Zuwendungsbescheiden ist die Inbetriebnahme der Anlagen bis spätestens Anfang/Mitte Juli 2022, was nach wie vor einen enormen Zeitdruck für alle Beteiligten bedeutet.

 

Die Büros „KW2 Ingenieure, Karlsruhe“, „Eichhorn + Engler, Lahr“, „VS Planung, Achern“ und „Gemeinschaft Werndl, Oberkirch und Müller, Bühl“ haben in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen erstellt. Hierbei wurde für jedes Objekt ein eigenes Los gebildet. Damit war ein zeitsparendes vereinfachtes Dringlichkeitsverfahren möglich und gewährleistet, dass sich die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen auf alle oder nur einzelne Lose bewerben konnten. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurden am 07.12.2021 insgesamt 22 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission am 21.12.2021 lagen für jedes Los mindestens drei und bis zu sieben Angebote vor – auch aufgrund des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses kann von einem richtigen Preiswettbewerb gesprochen werden. Dies ist vor dem Hintergrund der Befürchtung, ob man überhaupt für jedes Objekt ein Angebot erhalten würde, absolut erfreulich zu betrachten.

 

Nach entsprechender Vergabe der Arbeiten im Gemeinderat werden unverzüglich die jeweiligen Aufträge erteilt, damit sofort die Anlagen von den Auftragnehmern bestellt werden können. Ggf. ist aufgrund des Fördermittelprogramms und der bundesweiten Reichweite mit Lieferengpässen zu rechnen. Das Ziel ist es, die Arbeiten schnellstens anzugehen und bis zur genannten Frist abschließen zu können. Dafür sind alle nötigen und bereits möglichen Grundlagen geschaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die Kostenberechnung für die Lüftungsarbeiten sämtlicher Lose beläuft sich auf 5.163.803,56 Euro. Die Vergabesumme in Höhe von 4.910.243,79 Euro liegt somit 4,9 % (-253.559,77 Euro) unterhalb der Kostenberechnung. Die Einzelwerte je Los können der Anlage 1 bis 21 entnommen werden.

 

Die erforderlichen Mittel wurden über den Nachtrag zum Haushaltsplan 2021 durch den Gemeinderat zur Verfügung gestellt und stehen somit auch im Beratungsentwurf zum Haushaltsplan 2022 zur Verfügung. Hierzu wurde eine sog. Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt rund 5.630.000 Euro in die Nachtragshaushaltssatzung aufgenommen.

 

Im Beratungsentwurf zum Haushaltsplan 2022 sind die entsprechenden Beträge wie folgt zu finden:

 

I21104601000 (S. 182) – Grundschulen                              1.349.000 Euro

I21104603000 (S. 187) – Bachschloss-Schule                       866.000 Euro

I21104604000 (S. 191) – Carl-Netter-Realschule                   790.000 Euro

I21104606000 (S. 194) – Windeck-Gymnasium                     535.000 Euro

I21104609000 (S. 197) – Aloys-Schreiber-Schule                  535.000 Euro

I36504600100 (S. 310) – Kindertageseinrichtungen            1.554.500 Euro

 

Darüber hinaus wurden über den Nachtragshaushaltplan im Jahr 2021 rund 1.000.000 Euro vorwiegend für Planungshonorare zur Verfügung gestellt.

Es liegen der Verwaltung Zuwendungsbescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (sog. „Bafa“) über eine maximale Fördersumme in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro vor. Es wird hierbei eine Förderquote von 80% der zuwendungsfähigen Kosten, allerdings ein Höchstbetrag von 500.000 Euro Förderung pro Objekt, angesetzt.

 


Klimatische Auswirkungen

Die Klimatischen Auswirkungen wurden im Verfahren zum Grundsatzbeschluss bereits behandelt.