Betreff
Wander- und MTB-Konzeption :Beauftragung Teil 2, Beschilderungsplanung und Digitalisierung
Vorlage
2022/018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Agentur „Tour Konzept“ zu.

 


Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2021 der Konzeption der beauftragten Agentur „Tour Konzept“ aus Schonach grundsätzlich zugestimmt. Nach der Bewilligung der im Januar 2020 beantragten Förderung und des im Dezember 2020 gestellten Änderungsantrags durch das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 16.12.2021 soll nun die Planung und Digitalisierung der Beschilderung (Teil 2 der Konzeption) in Auftrag gegeben werden. Da die Agentur „Tour Konzept“ die Konzeption erstellt und sich dabei umfangreiches Detailwissen erarbeitet hat, kommt für die Beschilderungsplanung für das Wanderwege- und MTB-Wegenetz keine andere Agentur in Frage. Die einheitliche Beschilderung der touristischen Wegenetze für Wandern und MTB im Schwarzwald beruht auf den Vorgaben des Wanderhandbuches und des MTB-Handbuches der Naturparke in Baden-Württemberg. Die Trägerschaft für das System der einheitlichen Beschilderung der Wanderwege und die Datenhoheit liegen beim Hauptverein des Schwarzwaldvereins in Freiburg.

 

Die Fortschreibung und Aktualisierung des Angebots durch die Agentur „Tour Konzept“ vom 16.01.2022 auf der Basis der nun vorliegenden Konzeption ergibt einen aktuellen Auftragswert in Höhe von 46.493,30 € bei einer Erhöhung von 2,6 % gegenüber dem ursprünglichen Angebot. Dieser Betrag setzt sich aus dem Anteil für die Beschilderungsplanung durch die Agentur „Tour Konzept“ in Höhe von 36.973,30 € und der Digitalisierung durch den Schwarzwaldverein in Höhe von 9.520,00 € zusammen. Die Verwaltung wird über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord einen Änderungsantrag auf Förderung der aktualisierten Summe mit einem Förderanteil in Höhe von 60 % der Nettokosten stellen. Die drei beteiligten Kommunen tragen den kommunalen Anteil in Höhe von 23.051,30 € gemäß den Wegenetzanteilen auf der jeweiligen Gemarkung in Höhe von rund 70 % für Bühl, 25 % für Bühlertal und 5 % für Ottersweier. Der Anteil von Bühl beträgt demnach rund 16.200,00 €.

Die Mittel wurden bereits im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt und werden auf 2022 übertragen.

 

Der eingeplante Betrag für die Digitalisierung ist auf der Basis der Konzeption hochgerechnet und könnte sich nach Abschluss der Beschilderungsplanung noch geringfügig verändern.

 

Die Umsetzung der Beschilderung wird im Rahmen der Projektteile 3 und 4 durch die Agentur „Tour Konzept“ nach Beauftragung durch den Gemeinderat erfolgen. Die Förderbewilligung für Teil 3 liegt bereits vor, der Antrag für Teil 4 wurde gestellt. Die Bewilligung dafür wird für den Herbst erwartet.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Ja; Mittel sind vorhanden. HHP: S. 451 Beratungsentwurf 2022

 

 


Klimatische Auswirkungen

Keine