Beschlussvorschlag
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung fest.
1.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird
dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt.
2.
Die örtliche Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
3.
Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 16 des
Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
4.
Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde am 29. Oktober 2021 aufgestellt und am 08. November 2021 dem Fachbereich Revision zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.
Der Bericht über die Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde vom Fachbereich Revision am 13. Januar 2022 ausgefertigt und am gleichen Tag dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vorgelegt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und der Bericht des Fachbereichs Revision zur Durchführung der örtlichen Prüfung sind beigelegt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Das Ergebnis des Jahresabschlusses hat Auswirkung auf die künftigen Gebührenkalkulationen und damit auf die künftige Festsetzung der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühren.
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Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.