Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2022,
a. Stellungnahme der Fraktionen
b. Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitband“
Vorlage
2022/023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie die Wirtschaftspläne 2022 der beiden Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.

 


Sachverhalt

 

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 22. Dezember 2021 den Haushaltsplanentwurf 2022 im Gemeinderat eingebracht und in seiner Haushaltsrede erläutert. Am 17. und 19. Januar 2022 wurden der Ergebnis- und Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung und der Stellenplan sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“ beraten.

 

Der Haushalt 2022 umfasst insgesamt ein Volumen von 89,2 Mio. € (Vorjahr 82,5 Mio. €) an ordentlichen Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen von 90,3 Mio. € (Vorjahr 91,0 Mio. €) gegenüberstehen. Er weist damit im geplanten ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 1,1 Mio. € (Vorjahr 8,5 Mio. €) aus.

 

Ergebnishaushalt:

Im Entwurf zur Haushaltseinbringung wurde das Gewerbesteueraufkommen aufgrund der im Vorfeld mit den Unternehmen geführten Gespräche mit 18,5 Mio. € geplant. Aufgrund einer Ende 2021 eingegangenen Steuerrückzahlung musste der Ansatz zu den Haushaltsberatungen auf 17,0 Mio. € zurückgenommen werden Hierin sind vor allem die bekannten bestehenden Herausforderungen der Transformation in der Automobilbranche berücksichtigt.

 

Der im Haushaltsplan nun enthaltene Ansatz von 17,5 Mio. € beruht auf den Mehreinnahmen aufgrund der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung des Hebesatzes zum 01. Januar 2022. Durch die moderate Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer konnte der geplante Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 1,92 Mio. € auf 1,08 Mio. € reduziert werden.

 

Während sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gegenüber der Planung 2021 deutlich erhöht hat, musste bei der Umsatzsteuer eine Reduzierung vorgenommen werden. Dies gilt wegen der geänderten gesetzlichen Grundlage auch für die Vergnügungssteuer, die um rund 1/3 geringer angesetzt werden musste.

 

Aus dem Teilhaushalt 9 – allgemeine Finanzwirtschaft – können in 2022 nach dem Haushaltsplanentwurf insgesamt 42,7 Mio. € (Vorjahr 33,8 Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der Finanzbedarf für die übrigen Teilhaushalte 1 bis 8 abermals nicht vollständig abgedeckt werden, wobei sich der nicht abgedeckte Betrag im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren sehr deutlich reduziert hat. Trotzdem müssen die in 2020 begonnenen Untersuchungen des Haushalts bzw. der gesamten Konzernstruktur auf nachhaltige, d. h. mittel- und langfristig ausgelegte Einsparungen intensiv fortgesetzt werden, um spätestens in mittelfristiger Sicht wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können.

 

Finanzhaushalt:

Im Gegensatz zum Vorjahr mit einem Zahlungsmittelbedarf von 3,8 Mio. € ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes im Jahr 2022 wieder ein Zahlungsmittelüberschuss von 4,5 Mio. €, der zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung steht. Mit den Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit, dies sind die Investitionszuweisungen, die Verkaufserlöse von Grundstücken oder auch die Erschließungsbeiträge sollen 10,2 Mio. € erzielt werden. Zusätzlich ist zur Finanzierung der Investitionen und hier insbesondere der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums, des Einbaus der RLT-Anlagen in den Schulen und Kindergärten sowie des Neubaus der Mensa „Campus Bühl“ die Aufnahme eines Darlehens von 4,9 Mio. € vorgesehen. Ob bzw. in welcher Höhe dieses Darlehen tatsächlich in Anspruch genommen werden muss, wird sich  anhand der Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Verlauf

des Haushaltsjahres zeigen.

 

-3-

 

 

Die geplanten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, d. h. das Investitionsprogramm umfassen 19,7 Mio. €.

 

Die Finanzierung des Investitionsprogramms stellt sich damit folgendermaßen dar:      

 

Zahlungsmittelüberschuss Ergebnishaushalt                                                  4.475.800 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                           10.232.900 €

Aufnahme eines Darlehens                                                                               4.900.000 €

Summe                                                                                                          19.608,700 €

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                        - 19.696.900 €

Tilgungen                                                                                                           - 860.000 €

veranschlagte Änderung Finanzierungsmittelbestand                               - 948.200 €

 

Zum Vergleich betrug die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands im vergangenen Jahr - 6.220.330 €.

 

Der zum Jahresende 2021 vorhandene Bestand an liquiden Mitteln von rund 17 Mio. € ermöglicht diese Vorgehensweise. In der Vorschau der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität muss zwingend für das Vorjahr die planmäßige Änderung des Finanzierungsmittelbestands zugrunde gelegt werden. Dies sind nach dem Nachtragshaushaltsplan 2021 - 8,7 Mio. €. Tatsächlich wird sich die Änderung des Finanzierungsmittelbestands deutlich positiver darstellen. Die Liquidität liegt immer sehr deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestliquidität von rund 1,6 Mio. €.

 

              

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Je nach Haushaltsvollzug.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.