Betreff
SV Weitenung - Zuschusserhöhung / Vorfinanzierung
Beregnungsanlage mit Zisterne (und Wasserpufferspeicher) zur Bewässerung der Sportplätze beim SV Weitenung und Investitionszuschuss für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage
Vorlage
2022/028
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Gemeinderat stimmt der erforderlichen Erhöhung des Zuschusses von 53.308,21 € auf 100.392,51 € an den SV Weitenung sowie der Vorfinanzierung des gesamten Projektes durch die Stadt Bühl zu.

2.    Die Stadt Bühl gewährt dem Sportverein Weitenung 1947 e.V. für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage einen einmaligen Zuschuss von 4.795 €.

 


Sachverhalt

 

1.    Beregnungsanlage mit Zisterne und einem Wasserpufferspeicher

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2020 hat der Gemeinderat dem Lösungskonzept des SV Weitenung zur Herstellung einer Beregnungsanlage und der Bewässerung der Sportplätze in Form eines Zisternensystems mit Wasserpufferspeicher („Hunnengrablösung“) zugestimmt und hierfür einen Zuschuss an den SV Weitenung von 9.999,61 € für die Beregnungsanlage und von 43.308,60 € für die Bewässerungsanlage, insgesamt 53.308,21 €, beschlossen.

 

Der erforderliche Bauantrag wurde vom SV Weitenung am 30.12.2020 bei unserer Baurechtsbehörde eingereicht. Die Baugenehmigung hierzu wurde am 11.06.2021 erteilt.

 

Am 10.09.2021 haben sich Vertreter des Vereins und der Stadt zu einem Gespräch in dieser Sache getroffen. Der SV Weitenung trug vor, dass sich die Kosten dieses Projektes aufgrund der gestiegenen Materialpreise massiv erhöht haben und der Verein diese Kostenexplosion nicht auffangen könne. Er ist deshalb auf eine Zuschusserhöhung und eine Vorfinanzierung durch die Stadt angewiesen. Daraufhin fand ein weiterer Besprechungstermin am 09.12.2021 statt, in dem der SV Weitenung aufgefordert wurde, eine modifizierte Kostenzusammenstellung in dieser Sache vorzulegen, sodass baldmöglichst eine Vorlage an den Gemeinderat gefertigt werden kann. Die Kostenzusammenstellung wurde am 31.01.2022 vorgelegt.

 

Kostenvergleich:

 

25.11.2020 – GR Beschluss Beregnungsanlage

 

Geschätzte Bruttogesamtkosten von Herrn Lehmann:                                   34.435,00 €

Zuschuss Badischer Sportbund (BSB)                                                            10.330,92 €

Eigenleistung Verein                                                                                        14.104,47 €

Zuschuss Stadt Bühl                                                                                          9.999,61 €

 

Neue Kostenberechnung vom 31.01.2022 für die

Beregnungsanlage

 

Gesamtkosten brutto                                                                                       37.630,91 €

Zuschuss BSB                                                                                                   9.000,00 €

Eigenleistung Verein                                                                                          8.159,66 €

Zuschuss Stadt Bühl                                                                                        20.471,25 €

 

 

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Zusatzinformation des SV Weitenung hierzu:

 

Der Zuschuss des BSB fiel letztlich geringer aus, da nicht der volle Betrag in Anrechnung gebracht werden konnte. Es wurde eine Deckelung auf 30.000 € durchgeführt. Dies führte letztlich zu einer deutlich verringerten Zuschusserwartung, als in der ersten Kalkulation dargestellt. Der Zuschuss des Sportbundes ist bislang noch nicht überwiesen!

 

Darüber hinaus war eine Eigenleistung von 14.500 € kalkuliert. Auch dieser Betrag konnte letztlich nicht erreicht werden, da die Fa. Pröhl zunächst für bestimmte Leistungen eine Eigenleistung ansetzte, diese jedoch aus Gewährleistungsgründen abschließend nun doch selbst ausführen musste.

 

Dies ergibt letztlich einen Zuschussbetrag für die Stadt Bühl in Höhe von 20.471,25 €, entgegen der ursprünglich kalkulierten Summe von rund 10.000 €.

 

25.11.2020 – GR Beschluss Zisterne mit Wasserpufferspeicher („Hunnengrablösung“)

 

Geschätzte Bruttogesamtkosten von Herrn Lehmann:                                   74.008,00 €

Zuschuss BSB                                                                                                 22.202,40 €

Eigenleistung Verein                                                                                          8.497,00 €

Zuschuss Stadt Bühl                                                                                        43.308,60 €

 

Neue Kostenberechnung vom 31.01.2022 für die

Bewässerungsanlage mit Zisterne und Wasserpufferspeicher

(„Hunnengrablösung“)

 

Gesamtkosten                                                                                                108.061,60 €

Zuschuss BSB                                                                                                 21.000,00 €

Eigenleistung Verein                                                                                          7.140,34 €

Zuschuss Stadt Bühl                                                                                        79.921,26 €

 

Zusatzinformation des SV Weitenung hierzu:

 

Für die Berechnung des Zuschusses des BSB ging der SV Weitenung ursprünglich von einer Deckelung auf 90.000 € aus. Eine Deckelung gab es bereits bei der vorhergehenden Berechnung aus dem Jahr 2020. Am 04.02.2022 teilte der SV Weitenung mit, dass nach telefonischer Auskunft des BSB die Förderung für die Zisternenanlage auf 70.000 € gedeckelt ist und der Zuschuss damit 21.000 € (6.000 € weniger) betragen wird.

 

Gesamtergebnis:

 

Aus den oben angeführten Berechnungen ergibt sich nun in der Summe folgende beantragte Zuschusshöhe:

 

Bewässerungsanlage:                                                                                     20.471,25 €

Zisternenanlage:                                                                                              79.921,26 €

Gesamtzuschuss von der Stadt                                                                 100.392,51 €

 

Zur Durchführung der Gesamtmaßnahme muss nun der bereits gewährte Zuschuss vom 25.11.2020 (GR-Beschluss) in Höhe von 53.308,21 € um 47.084,30 € auf 94.392,51 € erhöht werden, um die Realisierung nicht zu gefährden.

 

 

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Im November 2021 erhielten wir vom Landratsamt Rastatt – Umweltamt die Mitteilung, dass kein Wasser mehr aus dem dortigen Tiefbrunnen genommen werden darf und der Tiefbrunnen wegen PFC stillzulegen sei. Diese Nachricht wurde auch an den SV Weitenung übermittelt. Dies bedeutet, dass dieses Projekt so schnell wie möglich umgesetzt werden muss, um den Zustand des dortigen Rasenplatzes nicht zu gefährden.

 

Da für diese Bewässerungsanlage eine gültige Baugenehmigung vom 11.06.2021 vorliegt, ist das Projekt nach diesen Vorgaben technisch umzusetzen.

 

Die vom SV Weitenung am 31.01.2022 eingereichten Unterlagen wurden von unserer Seite geprüft. Es kam zu keinen Beanstandungen.

 

Der am 11. März 2020 angedachte Bau einer Wasserleitung von Weitenung bis zum Clubhaus des SV Weitenung durch die Stadtwerke Bühl GmbH in Höhe von 188.686,44 € (damals Synergieeffekt mit Verlegung des Breitbandes), würde zum jetzigen Zeitpunkt als Einzelbaumaßnahme Kosten in Höhe von ca. 250.000 € verursachen. Insofern ist diese Zuschusserhöhung an den SV Weitenung immer noch wesentlich günstiger als der Bau einer neuen Wasserleitung.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass der Gemeinderat der Zuschusserhöhung an den SV Weitenung zustimmt und erforderlichenfalls eine Vorfinanzierung durch die Stadt Bühl erfolgen wird.

 

2.    Investitionszuschuss für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage

 

Der SV Weitenung hat 2017 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Geräteraumes und zur Sanierung der Zaunanlage gestellt. Er hat am 20. April 2018 die Zusage erhalten, dass – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates – die Baumaßnahme mit 15 % der vom BSB anerkannten zuschussfähigen Kosten unterstützt wird.

 

Der BSB hat mit Bescheid vom 04.12.2018 die zuschussfähigen Kosten auf 31.968 € festgesetzt und hieraus einen Zuschuss von 9.590 € bewilligt.

 

Der SV Weitenung hat am 12.04.2019 die Rechnungen, den Verwendungsnachweis über den Landeszuschuss sowie den Zuschussbescheid des BSB mit der Bitte um Auszahlung des Zuschusses vorgelegt.

 

Da aus dem vom Gemeinderat im März 2010 gewährten Zuschuss an den SV für den Bau einer Druckentwässerungsleitung noch Fragen geklärt werden mussten, wurde die Bearbeitung dieses Zuschussantrages zurückgestellt. Inzwischen konnten die noch offenstehenden Punkte mit dem SV Weitenung besprochen und geklärt werden.

 

Die vom BSB anerkannten zuschussfähigen Kosten betragen 31.968 €, 15 % daraus sind 4.795 €. Der SV ist in diesem Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sodass – wie auch vom BSB – die Bruttobeträge zugrunde gelegt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Es handelt sich um einmalige Zuschüsse, die keine weiteren Folgekosten nach sich ziehen. Die Mittel für den

 

-       Bau einer Beregnungsanlage mit Zisterne und einem Wasserpufferspeicher zur Bewässerung der Sportplätze stehen im Teilhaushalt 4 (Haushaltsplan Seite 257)

-       Investitionszuschuss für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage stehen im Teilhaushalt 4 (Haushaltsplan Seite 257)

 

zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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Klimatische Auswirkungen

 

Wenig klimarelevant. Die vermehrte Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung der Sportplatzflächen hat einen positiven Effekt auf den Grundwasserspiegel. Die Maßnahme ist im Sinne der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Bühl (Stellungnahme Klimamanager).