Beregnungsanlage mit Zisterne (und Wasserpufferspeicher) zur Bewässerung der Sportplätze beim SV Weitenung und Investitionszuschuss für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt der
erforderlichen Erhöhung des Zuschusses von 53.308,21 € auf 100.392,51 € an den
SV Weitenung sowie der Vorfinanzierung des gesamten Projektes durch die Stadt
Bühl zu.
2.
Die Stadt Bühl gewährt
dem Sportverein Weitenung 1947 e.V. für den Neubau eines Geräteraumes und die
Sanierung der Zaunanlage einen einmaligen Zuschuss von 4.795 €.
Sachverhalt
1. Beregnungsanlage mit Zisterne und einem
Wasserpufferspeicher
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2020 hat
der Gemeinderat dem Lösungskonzept des SV Weitenung zur Herstellung einer
Beregnungsanlage und der Bewässerung der Sportplätze in Form eines
Zisternensystems mit Wasserpufferspeicher („Hunnengrablösung“) zugestimmt und
hierfür einen Zuschuss an den SV Weitenung von 9.999,61 € für die
Beregnungsanlage und von 43.308,60 € für die Bewässerungsanlage, insgesamt
53.308,21 €, beschlossen.
Der erforderliche Bauantrag wurde vom SV Weitenung am
30.12.2020 bei unserer Baurechtsbehörde eingereicht. Die Baugenehmigung hierzu
wurde am 11.06.2021 erteilt.
Am 10.09.2021 haben sich Vertreter des Vereins und der Stadt
zu einem Gespräch in dieser Sache getroffen. Der SV Weitenung trug vor, dass
sich die Kosten dieses Projektes aufgrund der gestiegenen Materialpreise massiv
erhöht haben und der Verein diese Kostenexplosion nicht auffangen könne. Er ist
deshalb auf eine Zuschusserhöhung und eine Vorfinanzierung durch die Stadt
angewiesen. Daraufhin fand ein weiterer Besprechungstermin am 09.12.2021 statt,
in dem der SV Weitenung aufgefordert wurde, eine modifizierte
Kostenzusammenstellung in dieser Sache vorzulegen, sodass baldmöglichst eine
Vorlage an den Gemeinderat gefertigt werden kann. Die Kostenzusammenstellung wurde
am 31.01.2022 vorgelegt.
Kostenvergleich:
25.11.2020 – GR
Beschluss Beregnungsanlage
Geschätzte Bruttogesamtkosten
von Herrn Lehmann: 34.435,00
€
Zuschuss Badischer Sportbund
(BSB) 10.330,92
€
Eigenleistung Verein 14.104,47
€
Zuschuss Stadt Bühl 9.999,61 €
Neue Kostenberechnung vom 31.01.2022 für die
Beregnungsanlage
Gesamtkosten brutto 37.630,91
€
Zuschuss BSB 9.000,00
€
Eigenleistung Verein 8.159,66
€
Zuschuss Stadt Bühl 20.471,25 €
-3-
Zusatzinformation des SV Weitenung hierzu:
Der Zuschuss des BSB fiel letztlich geringer aus, da nicht
der volle Betrag in Anrechnung gebracht werden konnte. Es wurde eine Deckelung
auf 30.000 € durchgeführt. Dies führte letztlich zu einer deutlich verringerten
Zuschusserwartung, als in der ersten Kalkulation dargestellt. Der Zuschuss des
Sportbundes ist bislang noch nicht überwiesen!
Darüber hinaus war eine Eigenleistung von 14.500 €
kalkuliert. Auch dieser Betrag konnte letztlich nicht erreicht werden, da die
Fa. Pröhl zunächst für bestimmte Leistungen eine Eigenleistung ansetzte, diese
jedoch aus Gewährleistungsgründen abschließend nun doch selbst ausführen
musste.
Dies ergibt letztlich einen Zuschussbetrag für die Stadt
Bühl in Höhe von 20.471,25 €, entgegen der ursprünglich kalkulierten Summe von rund
10.000 €.
25.11.2020 – GR
Beschluss Zisterne mit Wasserpufferspeicher („Hunnengrablösung“)
Geschätzte Bruttogesamtkosten
von Herrn Lehmann: 74.008,00
€
Zuschuss BSB 22.202,40
€
Eigenleistung Verein 8.497,00
€
Zuschuss Stadt Bühl 43.308,60 €
Neue Kostenberechnung vom
31.01.2022 für die
Bewässerungsanlage mit Zisterne und Wasserpufferspeicher
(„Hunnengrablösung“)
Gesamtkosten 108.061,60
€
Zuschuss BSB 21.000,00
€
Eigenleistung Verein 7.140,34
€
Zuschuss Stadt Bühl 79.921,26 €
Zusatzinformation des SV Weitenung hierzu:
Für die Berechnung des Zuschusses des BSB ging der SV
Weitenung ursprünglich von einer Deckelung auf 90.000 € aus. Eine Deckelung gab
es bereits bei der vorhergehenden Berechnung aus dem Jahr 2020. Am 04.02.2022
teilte der SV Weitenung mit, dass nach telefonischer
Auskunft des BSB die Förderung für die Zisternenanlage auf 70.000 € gedeckelt
ist und der Zuschuss damit 21.000 € (6.000 € weniger) betragen wird.
Gesamtergebnis:
Aus den oben angeführten Berechnungen ergibt sich nun in der
Summe folgende beantragte Zuschusshöhe:
Bewässerungsanlage: 20.471,25
€
Zisternenanlage: 79.921,26
€
Gesamtzuschuss von der Stadt 100.392,51
€
Zur Durchführung der Gesamtmaßnahme muss nun der bereits
gewährte Zuschuss vom 25.11.2020 (GR-Beschluss) in Höhe von 53.308,21 € um
47.084,30 € auf 94.392,51 € erhöht werden, um die Realisierung nicht zu
gefährden.
-4-
Im November 2021 erhielten wir vom Landratsamt Rastatt –
Umweltamt die Mitteilung, dass kein Wasser mehr aus dem dortigen Tiefbrunnen genommen
werden darf und der Tiefbrunnen wegen PFC stillzulegen sei. Diese Nachricht
wurde auch an den SV Weitenung übermittelt. Dies bedeutet, dass dieses Projekt
so schnell wie möglich umgesetzt werden muss, um den Zustand des dortigen
Rasenplatzes nicht zu gefährden.
Da für diese Bewässerungsanlage eine gültige Baugenehmigung
vom 11.06.2021 vorliegt, ist das Projekt nach diesen Vorgaben technisch
umzusetzen.
Die vom SV Weitenung am 31.01.2022 eingereichten Unterlagen
wurden von unserer Seite geprüft. Es kam zu keinen Beanstandungen.
Der am 11. März 2020 angedachte Bau einer Wasserleitung von
Weitenung bis zum Clubhaus des SV Weitenung durch die Stadtwerke Bühl GmbH in
Höhe von 188.686,44 € (damals Synergieeffekt mit Verlegung des Breitbandes),
würde zum jetzigen Zeitpunkt als Einzelbaumaßnahme Kosten in Höhe von ca.
250.000 € verursachen. Insofern ist diese Zuschusserhöhung an den SV Weitenung
immer noch wesentlich günstiger als der Bau einer neuen Wasserleitung.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass der Gemeinderat der
Zuschusserhöhung an den SV Weitenung zustimmt und erforderlichenfalls eine
Vorfinanzierung durch die Stadt Bühl erfolgen wird.
2. Investitionszuschuss
für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage
Der SV
Weitenung hat 2017 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Neubau
eines Geräteraumes und zur Sanierung der Zaunanlage gestellt. Er hat am 20.
April 2018 die Zusage erhalten, dass – vorbehaltlich der Zustimmung des
Gemeinderates – die Baumaßnahme mit 15 % der vom BSB anerkannten
zuschussfähigen Kosten unterstützt wird.
Der BSB
hat mit Bescheid vom 04.12.2018 die zuschussfähigen Kosten auf 31.968 €
festgesetzt und hieraus einen Zuschuss von 9.590 € bewilligt.
Der SV
Weitenung hat am 12.04.2019 die Rechnungen, den Verwendungsnachweis über den
Landeszuschuss sowie den Zuschussbescheid des BSB mit der Bitte um Auszahlung
des Zuschusses vorgelegt.
Da aus
dem vom Gemeinderat im März 2010 gewährten Zuschuss an den SV für den Bau einer
Druckentwässerungsleitung noch Fragen geklärt werden mussten, wurde die
Bearbeitung dieses Zuschussantrages zurückgestellt. Inzwischen konnten die noch
offenstehenden Punkte mit dem SV Weitenung besprochen und geklärt werden.
Die vom
BSB anerkannten zuschussfähigen Kosten betragen 31.968 €, 15 % daraus sind
4.795 €. Der SV ist in diesem Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sodass –
wie auch vom BSB – die Bruttobeträge zugrunde gelegt werden.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Es
handelt sich um einmalige Zuschüsse, die keine weiteren Folgekosten nach sich
ziehen. Die Mittel für den
-
Bau einer Beregnungsanlage mit Zisterne und einem
Wasserpufferspeicher zur Bewässerung der Sportplätze stehen im Teilhaushalt 4 (Haushaltsplan Seite 257)
-
Investitionszuschuss
für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage stehen im
Teilhaushalt 4 (Haushaltsplan Seite 257)
zur
Verfügung.
-2-
Klimatische
Auswirkungen
Wenig klimarelevant. Die vermehrte Nutzung von Regenwasser zur
Bewässerung der Sportplatzflächen hat einen positiven Effekt auf den
Grundwasserspiegel. Die Maßnahme ist im Sinne der Klimaanpassungsstrategie der
Stadt Bühl (Stellungnahme Klimamanager).